Der „Große Lauschangriff“ wurde nach dem Bericht der Bundesregierung[1] im Jahr 2009 zur Strafverfolgung insgesamt neun Mal in acht Verfahren in sieben Bundesländern angeordnet; davon wurde eine Maßnahme jedoch nicht ausgeführt. Anlasstaten waren in fünf Fällen Mord und Totschlag, in drei Fällen Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen. Ein Bezug zu „Organisierter Kriminalität“ wurde nur in zwei Verfahren festgestellt. In zwei der sieben Verfahren hatte die Wohnraumüberwachung keine Relevanz für das Verfahren.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundes gab es 2009 keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Eigensicherung.
(Martina Kant)