Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und dessen Ergänzung von 2007 hatten BfV, MAD und BND die Befugnis erhalten, von Luftfahrtunternehmen, Banken, Finanzdienstleistungs-, Post- und Telekommunikationsunternehmen Auskünfte über Kunden und Nutzer einzuholen sowie den sog. IMSI-Catcher zur Ortung und Identifizierung eingeschalteter Mobiltelefone einzusetzen.
Der Ende Dezember 2010 vorgelegte Bericht des PKGr[1] listet 77 Auskunftsverlangen der Geheimdienste des Bundes für das Jahr 2009 auf, davon 72 durch das BfV, vier durch den BND und eines durch den MAD. 55 Mal wurde Auskunft bei Telekommunikationsanbietern eingeholt. Den IMSI-Catcher setzte das BfV 15 Mal, der BND ein Mal ein. Der Bericht zählt 334 Betroffene der Auskunftsverlangen und 26 beim IMSI-Catcher-Einsatz.
2009 wurde 28 Personen mitgeteilt, dass Geheimdienste entsprechende Auskünfte über sie eingeholt oder den IMSI-Catcher gegen sie eingesetzt haben; bei 32 Betroffenen wurde die Mitteilung vorerst zurückgestellt. Bei drei Personen wurde sie endgültig abgelehnt.
Seit die Befugnisse eingeführt wurden, hat sich ihre Nutzung kontinuierlich erhöht. Im Vergleich zu 2002 haben sich die jährlichen Zahlen mittlerweile mehr als verdoppelt, was auch an der Erweiterung der Befugnisse für das BfV im Jahr 2007 liegen wird. Nur bei Postdienstleistern hat es seit der Einführung keinerlei Anfragen gegeben.
In welchem Umfang die Landesämter für Verfassungsschutz Auskünfte verlangt haben, lässt sich anhand des Berichtes nicht mehr vollständig erkennen. Nur elf Bundesländer haben dem PKGr im Jahr 2009 Zahlen mitgeteilt; danach gab es 48 Auskunftsverlangen. Seit einer Gesetzesänderung 2007 sind sie dazu nicht mehr verpflichtet, sofern die jeweiligen Gremien der Landesparlamente die Maßnahmen adäquat kontrollieren.
(Martina Kant)