Ende 2010 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) dem Bundestag seinen Bericht über die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs durch die Geheimdienste des Bundes im Jahr 2009 vor.[1] Nach § 3 Artikel 10-Gesetz (G 10) dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) die Telekommunikation überwachen und aufzeichnen sowie Postsendungen öffnen, wenn ein Anfangsverdacht für bestimmte Staatsschutzstraftaten vorliegt. Im Rahmen seiner „strategischen“ Kontrolle darf der BND nach § 5 G 10 zudem die internationalen Telekommunikationsbeziehungen in definierten Gefahrbereichen mittels Suchbegriffen überwachen.
Im ersten Halbjahr 2009 lag die Gesamtzahl der Einzelmaßnahmen bei 65, im zweiten bei 67 Maßnahmen. Der MAD führte nur eine durch. Die Schwankungen zwischen den Halbjahren ergeben sich daraus, dass die Überwachungen jeweils auf maximal drei Monate befristet sind. Sie werden anschließend beendet, verlängert oder es werden neue angeordnet. Gegenüber 2008 hat sich die Zahl – deutlich – um elf pro Halbjahr erhöht. Auch die Zahl der sog. Haupt- und Nebenbetroffenen stieg: 728 im ersten Halbjahr 2009, 1.007 im zweiten (2008: 529; 639). Die Überwachungen wurden schwerpunktmäßig zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingesetzt, betrafen aber auch „extremistische Bestrebungen“ von links, rechts und von Ausländern, Spionage u.a.
Die strategische Kontrolle durch den BND fand in den Gefahrenbereichen „Internationaler Terrorismus“, „Proliferation und konventionelle Rüstung“ sowie unbefugtes Verbringen von Betäubungsmitteln in die BRD statt. Dabei zeigte sich, dass auch der BND-„Staubsauger“ zugespammt wird. Die Anzahl der durch Suchbegriffe erfassten Telekommunikationsverkehre verdreifachte sich von 2.211.790 auf 6.841.725. Als „nachrichtendienstlich relevant“ wurden jedoch nur 278 „Treffer“ (2008: 394) eingestuft, das sind 0,004 Prozent. Von den 69 relevanten Funden im Bereich Internationaler Terrorismus waren 58 „Webforenerfassungen“. Hinsichtlich des Drogenhandels gab es gar keine Treffer. Vier mal wurde die strategische Kontrolle im Zusammenhang mit Piraten auch zum Schutz einer Person im Ausland nach § 8 G 10 angeordnet.
112 Betroffenen der Einzelmaßnahmen wurde die Überwachung mitgeteilt, bei 238 wurde die Benachrichtigung zurückgestellt. Sieben Betroffene der strategischen Kontrolle wurden informiert.
(Martina Kant)