Literatur

Zum Schwerpunkt

Minderheiten, gesellschaftliche Randgruppen genießen schon immer die besondere Aufmerksamkeit der Polizeien; behandelt als polizeiliche Klientel wird ihre Ausgrenzung befestigt. Zumindest in der öffentlich-politischen Wirkung funktioniert dies wie ein sich selbst bestätigender Kreislauf. Die Polizei erzeugt, was sie aufzudecken vorgibt: Das Bild von besonders gefährlichen, kriminellen Gruppen. Dabei unterliegen die Kriterien polizeilicher Verdachtsvermutung historischen Wandlungen. Juden, Zigeuner, Berufsverbrecher, Homosexuelle, Jugendliche, Fußball­fans … Ein besonders prominentes Kriterium des Verdachts ist das der ethnischen Herkunft: Meist durch Augenschein erkennbar und daher leicht polizeilicher Kontrolle zugänglich, handelt es sich um ein Unterscheidungsmerkmal, das mit den politischen Kampagnen gegen „kriminelle Ausländer“ ebenso harmoniert, wie mit der Vorstellung, die eigentlichen kriminellen Gefahren kämen von außen und seien Fremde.

Dieser allgemeine Zusammenhang zwischen rassistischen (meist irreführend „fremdenfeindlich“ genannten) Einstellungen und der Definitions- und Diskriminierungsmacht der Polizei ist auch für Deutschland nichts Neues. Im letzten Jahrzehnt zugespitzt hat sich das Problem aus einem doppelten Grund: Erstens haben die globalen Migrationsströme – trotz aller Abschottungspolitik – dazu geführt, dass Deutschland im Wortsinne bunter geworden ist. Zweitens sind die Rechtsgrundlagen so aufgeweicht worden, dass sie einen weiten Raum für rassistisch motiviertes Handeln der Polizei eröffnen. Die „Schleierfahndung“, die „anlass- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen“, legen Strategien des „racial profiling“ förmlich nahe. Sie stehen im Zentrum der Kritik, weil sie für den kontrollierenden Alltag in der Öffentlichkeit maßgebend sind. Angesichts der ethnisierenden Konnotationen in der Terrorismusbekämpfung ist aber offenkundig, dass sich die diskriminierenden Praktiken nicht allein auf die Identitätsüberprüfungen beschränken lassen.

Open Society Justice Initiative; European Network Against Rassism: Ethnische Profilierung (ENAR Fact Sheet 40), Brüssel 2009, in: www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/Factsheet-ethnic-profiling-20091001-GER_0.pdf

Bereits 2009 hat das Europäische Netzwerk gegen Rassismus einen kompakten Überblick für alle diejenigen bereitgestellt, die „ethnische Profilierung“ nachweisen und gegen sie vorgehen wollen. Ausgehend von der Definition (in der einfachen Variante: „wenn Personen wegen dem, was sie sind, wie sie aussehen und wie sie beten, statt wegen dem, was sie getan haben, als verdächtig angesehen werden“), werden verschiedene Varianten (direkt, indirekt) und die rechtlichen Grenzen (völkerrechtliche Verpflichtungen, gerichtliche Auslegungen) geschildert. Des Weiteren benennt das Fact Sheet die Praktiken ethnischer Profilierung in unterschiedlichen Bereichen (Terrorismusbekämpfung, Einwanderungskontrolle). Es weist auf die diskriminierenden Wirkungen für die Betroffenen und die negativen Effekte auf die polizeiliche Arbeit hin. Zudem wird auf das Modellprojekt STEPPS hingewiesen, in dessen Rahmen es gelang, ethnische Profilierung auf lokaler Ebene aufzudecken und zu begrenzen.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. der Fraktion DIE LINKE: Neue Debatte über „racial profiling“ durch die Bundespolizei, Bundestags-Drucksache 17/14569 v. 15.08.2013

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage gibt am Beispiel der einschlägigen Bestimmungen des Bundespolizeigesetzes (§ 22 Abs. 1a) nicht nur die regierungsamtliche Lesart wieder (sinngemäß: weil ethnische Profilierung rechtswidrig ist, findet sie nicht statt), interessanter sind vielmehr die Zahlen zum Umfang der Kontrollen durch die Bundespolizei. Demnach fanden 2012 über 570.000 verdachtsunabhängige Personenkontrollen statt, davon in über 466.000 Fällen im Inland (in Zügen, Bahnhöfen und Bahnanlagen). Mehr als 2,5 Mio. Mal wurden Identitätsfeststellungen im Grenzgebiet vorgenommen, und in mehr als 620.000 Fällen kam es zu Durchsuchungen der Personen. Insgesamt wurden fast 3,8 Mio. Identitätsfeststellung, Befragungen und Durchsuchungen vorgenommen, die zu 109.324 „Feststellungen“ führten (worunter auch Verstöße gegen die Residenzpflicht fallen). Das ergibt eine „Trefferquote“ von rund 2,9 Prozent.

Tischbirek, Alexander; Wihl, Tim: Verfassungswidrigkeit des „Racial Profiling“. Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Art. 3 GG, in: Juristen-Zeitung (JZ) 2013, H. 5, S. 219-224

Die Debatte um das Racial profiling ist in Deutschland auf das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz konzentriert. Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat diese Debatte an Intensität gewonnen. Tischbirek/Wihl versuchen in ihrem Aufsatz nachzuweisen, dass „ethnic profiling“ sowohl der genannten Verfassungsbestimmung widerspricht als auch den von Deutschland ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen: der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt für die bürgerlichen und politischen Rechte und dem UN-Anti-Rassismus-Übereinkommen.

Cremer, Hendrik: „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei, Berlin (Deutsches Institut für Menschenrechte) 2013 (auch unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling_Menschenrechtswidrige_Personenkontrollen_nach_Bundespolizeigesetz.pdf)

Die im Deutschen Institut für Menschenrechte entstandene Studie untersucht die Rechtmäßigkeit der Befugnisnorm zu verdachtslosen Identitätskontrollen im Bundespolizeigesetz (s.a. den Beitrag Cremers in diesem Heft). Das Fazit: § 22 Abs. 1a verstößt nicht nur gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Dem Bundesgesetzgeber und (im Hinblick auf ähnliche Regelungen in den Landespolizeigesetzen) den Landtagen wird empfohlen, die Befugnis ersatzlos zu streichen. Gerichte sollten in der Zwischenzeit das Bundesverfassungsgericht anrufen und die Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Vor dem Europäischen Gerichtshof sollte geklärt werden, ob die Befugnisse EU-rechtlich zulässig sind. Und zudem sollte die Bedeutung des Diskriminierungsverbots „fest und nachhaltig“ in der Polizeiarbeit verankert werden.

Schicht, Günter: Racial Profiling bei der Polizei in Deutschland – Bildungsbedarf? Beratungsresistenz?, in: Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik (ZEP) 2013, H. 2, S. 32-37

Ethnische Profilierung ist (menschen-)rechtswidrig, demokratiefeindlich und ineffektiv; über sein Ausmaß in Deutschland liegen keine gesicherten Daten vor. Von diesen Feststellungen ausgehend, liegt der Schwerpunkt in G. Schichts Aufsatz bei den „Strategien zur Reduzierung“ von „ethnic profiling“. Unter „Interventionen auf politischer Ebene“ erwähnt er lobend eine Passage aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag in Niedersachsen. Zudem empfiehlt er: „Im politischen Diskurs sollte Racial Profiling kein ‚Kampfbegriff‘ sein.“ Es komme vielmehr darauf an, dass Politik, Zivilgesellschaft und Polizei „gemeinsam ohne Pauschalierungen … lösungsorientiert Wege finden“. Zu dieser konsensorientierten Strategie passt, dass Schicht zunächst mehr Forschung fordert, um aus deren Ergebnissen gezielte Programme entwickeln zu können. Dass Migranten in den Polizeidienst sollen, dass es eine unabhängige Beschwerdeinstanz geben soll, die Kennzeichnung von Polizisten sinnvoll sei, um diskriminierende Praktiken einzugrenzen, wird ebenfalls angeführt. Das wichtigste Feld, so Schicht, bleibe jedoch „die Bildung“. So werden Herrschaftsverhältnisse verharmlost und Problemlösungen individualisiert.

Lukas, Tim; Gauthier, Jérémie: Warum kontrolliert die Polizei (nicht)? Unterschiede im Handlungsrepertoire deutscher und französischer Polizisten, in: Soziale Probleme 2011, H. 2, S. 174-206

Verglichen haben die Autoren die Bedeutung von Personenkontrollen in einer französischen und einer (südwest-)deutschen Stadt. Die verdachtslosen Kontrollen weisen national deutlich unterschiedliche Muster auf, die Ausdruck unterschiedlicher „Kontrollmentalitäten“ seien: In Frankreich wird das Instrument erheblich häufiger und zu anderen Zwecken genutzt. Im deutschen Beispiel werden die rechtlichen Möglichkeiten kaum ausgeschöpft, weil mit ihnen Arbeit verbunden ist, die als Überlastung empfunden werde. Deshalb werde die Befugnis eher in ruhigen als in belasteten Revieren genutzt. Die ethnische Herkunft der Kontrollierten spiele keine Rolle, wichtiger seien Kleidungsstil und der Ort der Kontrolle. Und während die Identitätsüberprüfung in Frankreich als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung betrachtet werde, werde sie in Deutschland etwa von den Jugendsachbearbeitern als „bürgernahes Mittel der Kontaktanbahnung“ genutzt.

Belina, Bernd; Wehrheim, Jan: „Gefahrengebiete“ – Durch die Abstraktion vom Sozialen zur Reproduktion gesellschaftlicher Strukturen, in: Soziale Probleme 2011, H. 2, S. 207-229

Der Aufsatz erweitert die kritische Perspektive auf das Racial Profiling. Sein Ausgangspunkt sind die Bemühungen, ethnischen Diskriminierungen in der Polizeiarbeit entgegenzuwirken. Rechtliche Grenzen, Kontrollmechanismen, Bildungsarbeit etc. können, so die These, konterkariert werden durch eine Sicherheitsstrategie (ein Policing-Konzept), das auf unterschiedliche soziale Räume zielt. Indem die Bevölkerung nach sozialen und ethnischen Merkmalen im Stadtraum segregiert ist, wirkt die Diskriminierung über den „Umweg“ des „Raum“-Konzepts.

Harris, David A.: U.S. Experiences with Racial and Ethnic Profiling: History, Current Issues and the Future, in: Critical Criminology 2006, pp. 212-239

Hallworth, Simon: Racial Targeting and Social Control: Looking Behind the Police, in: Critical Criminology 2006, pp. 293-311

Harris’ Aufsatz liefert im ersten Teil eine kurze Geschichte des Racial Profiling in den USA. Betont wird die Bedeutung der Drug Enforcement Agency für die Popularisierung des Konzepts. Geschildert wird auch, wie die Trefferquote zu einer zentralen Frage in der amerikanischen Diskussion wurde, die zu ernüchternden Ergebnissen führte, weil der Zusammenhang zwischen ethnischer Zugehörigkeit und Kriminalität viel zu gering sei. Im Hinblick auf die Reaktionen plädiert Harris dafür, Racial Profiling als Ausdruck eines institutionellen Rassismus zu betrachten. Angesichts der ethnisch aufgeladenen Anti-Terrorismus-Strategien weist er zudem darauf hin, dass eine diskriminierende Strategie auch gegen die Interessen der Mehrheit verstößt.

Hallworth argumentiert, dass der Blick auf die Praktiken der Polizei den Kontext systematischer Diskriminierungen verstellt. Seine These lautet: Die gegenwärtigen Regime sozialer Kontrolle produzieren systematisch ethnische Diskriminierung – und zwar unabhängig von der Polizei und ihrer Selbstverpflichtung, „to police … in a non-racist way“. Am britischen Beispiel untersucht er die Anti-Terrorgesetzgebung sowie die Regulierung innerstädtischer Konsumbereiche und städtischer Armenviertel. Fazit: Wer nur auf die Polizei sieht, sieht deutlich zu wenig.

Goris, Indira; Jobard, Fabien; Lévy, René: Profiling Minorities. A Study of Stop-and-Search-Practices in Paris, New York 2009 (auch unter: www.opensocietyfoundations.org/reports/profiling-minorities-study-stop-and-search-practices-paris)

Lévy, René; Jobard, Fabien: Identity Checks in Paris, in: Penal Issues 2010 (Jan.), pp. 1-4 (auch unter: http://hal.archives-ouvertes.fr/docs/00/54/94/19/PDF/PI_01_2010.pdf)

Open Society Justice Initiative: Equality Betrayed. The Impact of Ethnic Profiling in France, New York 2013 (www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/equality-betrayed-impact-ethnic-profiling-france-20130925.pdf)

Open Society Justice Initiative; StopWatch: Viewed with Suspicion. The Human Cost of Stop and Search in Englang & Wales, New York, London 2013 (www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/viewed-with-suspicion-human-cost-stop-and-search-in-england-and-wales-20130419.pdf)

Neild, Rachel: Ethnic Profiling in die European Union: Pervasive, Ineffective, and Discriminatory, New York 2009 (www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/profiling_20090526.pdf)

Neild, Rachel; Bridges, Lee: Reducing Ethnic Profiling in the European Union. A Handbook of Good Practices, New York 2012 (www.opensocietyfoundations.org/sites/default/files/reducing-ep-in-EU-12172012_0.pdf)

Seit einigen Jahren erstellt und finanziert die „Open Society Justice Initiative“ der „Open Society Foundations“ (gegründet und finanziert von dem US-amerikanischen Milliardär George Soros) Studien über und Kampagnen gegen Racial Profiling. Dazu zählen die aufgeführten Länderstudien zu Frankreich (s.a. den Beitrag von Jobard und Lévy in diesem Heft) und zu England und Wales. In den Veröffentlichung zur EU werden kritische Bestandsaufnahmen (Tenor: diskriminierend und ineffektiv) mit Maßnahmen zur Abschaffung ethnischer Profilierung verbunden. 2009 listet Neild 26 konkrete Forderungen auf, die sich auf die EU-Ebene, auf die nationale Politik, auf Polizei und Rechtssystem und auf die Zivilgesellschaft beziehen. Sie reichen vom Verbot des Racial Profiling durch die EU und im Recht der Mitgliedstaaten, über die Einrichtung von Kontroll- und Beschwerdemechanismen oder Richtlinien und Trainings für nicht diskriminierende Identitätskontrollen bis zur Unterstützung lokaler Minderheiten, die mit der Polizei in Dialog treten wollen. Das 2013 erschienene Handbuch belässt es nicht bei Forderungen, sondern gibt einen Einblick in die umgesetzten Maßnahmen („best practice“) in verschiedenen europäischen Ländern (angelsächsische, skandinavische, BENELUX und Frankreich – Deutschland fehlt), die sich auf die politisch-gesetz­geberische Ebene, das Verwaltungshandeln und kommunale Strategien beziehen. Leugneten die Verantwortlichen in Deutschland nicht die Praxis ethnisch motivierter Diskriminierung, hier könnten Sie Anregungen für deren Abschaffung bzw. Begrenzung finden.

Migrationsrat Berlin-Brandenburg; Kampagne für die Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP): ID-withoutcolor. Dokumentarfilm von Riccardo Valsecchi, Berlin 2012

Der halbstündige Film knüpft an das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Februar 2012 an. Die überzeugenden Schilderungen von Betroffenen und AktivistInnen aus unterschiedlichen Gruppen werden mit den hilflos wirkenden Äußerungen des Berliner Polizeisprechers und eines Polizisten „mit Migrationshintergrund“ kontrastiert, die jedes „racial profiling“ schlichtweg leugnen. Deutlich wird an den vielen Beispielen nicht nur die diskriminierende Praxis, sondern auch die Wirkungen auf die Kontrollierten. „Moslems, schwarze Haare und in Neukölln“, so die Straßensozialarbeiterin von „Gangway“, „da ist eine Polizeikontrolle normal und die Bestätigung dafür, dass man eh keine Chance in der deutschen Gesellschaft hat.“ Der Film zeigt aber auch, dass das Racial Profiling nicht bloß ein deutsches Problem ist, dass es aber in direktem Zusammenhang mit dem Alltagsrassismus in Deutschland steht.

Piper, Tobias: Die Gegenwart der Lager. Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flüchtlingspolitik, Münster (Westfälisches Dampfboot) 2013 (2. Aufl.), 425 S., 34,90 Euro

Wegen anhaltender Nachfrage ist diese Dissertation 2013 neu aufgelegt worden; leider in der unveränderten Fassung der Erstauflage von 2008 und mit Daten, deren jüngste sich auf die Mitte der Nullerjahre bezieht. Aber wegen der „alten“ Daten ist die Untersuchung nicht weniger aktuell. An den Grundlinien deutscher Flüchtlingspolitik hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Das gestufte System der Lager, von den zentralen Aufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern über die dezentralen Sammelunterkünfte bis zu den „Ausreiseeinrichtungen“ ist unverändert geblieben. Die Logik der Abschottung, der Besitzstandswahrung, die gleichzeitig den Status des Entrechteten schafft und festschreibt – das ist in der räumlichen Ausgrenzung das Pendant zum „racial profiling“, das im Alltag das Gute vom Bösen per Augenschein trennen will. (sämtlich: Norbert Pütter)

Aus dem Netz

www.stoppt-racial-profiling.de

Die von der KOP (Kampagne für Opfer rassistisch motivierter Polizeigewalt) und der ISD (Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) unterhaltene Homepage unterstützt die Kampagne zur Abschaffung des „racial profiling“. Zu finden ist hier die Petition an den Bundestag vom Dezember 2012, deren Forderungen mit Kurztexten begründet werden. Während die Rubrik „Dokumentation“ noch auf Inhalte wartet, sind im „Pressespiegel“ einige wenige Medienberichte zum Thema eingestellt.

www.kop-berlin.de

Auf der Homepage der Berliner Kampagne ist eine eigene Seite „Racial Profiling“ eingerichtet. Hier sind nicht nur erheblich mehr Presseberichte eingestellt, sondern auch Verweise auf Urteile, Parlamentsdebatten, Stellungnahmen und Protestaktionen.

www.bug-ev.org

Das „Büro zur Umsetzung der Gleichbehandlung“ führt auf seiner Seite u.a. ein längeres Dossier unter dem Stichwort „ethnic profiling“ mit Hinweisen zur Rechtslage, zu Urteilen und diversen Materialien.

www.anwaltskanzlei-adam.de

Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam dokumentiert auf einer „Sonderseite VG Koblenz“ den gesamten Fall des schwarzen Studenten, dessen Klage gegen die Kontrolle durch die Bundespolizei zum Urteil des VG Koblenz und zu dessen Aufhebung durch das rheinland-pfälzische OVG führte.

http://stoplecontroleaufacies.fr

Diese Kampagnenseite wird betrieben von einem Kollektiv, dem diverse Einzelpersonen sowie nationale und lokale Vereinigungen angehören. Hier gibt es zum einen ein Blog mit jeweils aktuellen Stellungnahmen, Artikeln, Veranstaltungshinweisen etc. Hinzu kommen Webvideos, auf denen Leute ihre Erfahrungen mit rassistischen Polizeikontrollen schildern, eine Petition gegen die „contrôles au faciès“ sowie eine Nummer, an die man per SMS solche Kontrollen melden kann.

www.stop-watch.org

StopWatch (siehe das Interview mit Rebekah Delsol in diesem Heft) führt auf seiner Homepage einerseits einen Blog mit aktuellen Meldungen zur Stop&Search-Praxis der britischen Polizeien. Hinzu kommen Schilderungen willkürlicher Kontrollen, Factsheets, einfache und gut gemachte Rechts- und Verhaltenshinweise, Studien und diverses mehr. (Norbert Pütter/Heiner Busch)

Sonstige Neuerscheinungen

Opferperspektive e.V. (Hg.): Rassistische Diskriminierung und rechte Gewalt. An der Seite der Betroffenen beraten, informieren, intervenieren, Münster (Westfälisches Dampfboot) 2013, 381 S., 19,90 Euro

Manche Jubiläen feiert man notgedrungen. Aber die Opfer des gewalttätigen Rechtsextremismus lassen sich nicht verleugnen. Und das Mindeste, was eine demokratische Gesellschaft tun kann, ist, den Opfern beizustehen. Insofern ist es doch ein erfreuliches Jubiläum, dass die „Opferperspektive e.V.“ seit 15 Jahren erfolgreiche Arbeit leistet.

In vier großen Kapiteln versammelt der Band viele Beiträge von Aktiven in der Opferarbeit, von JournalistInnen, Rechtsanwälten und sonstigen ExpertInnen, die sich überwiegend auf das Land Brandenburg beziehen. Im Abschnitt über „Rechte Gewalt“, der mit einer kurzen Entstehungsgeschichte der „Opferperspektive“ beginnt, werden verschiedene Facetten rechter Gewalt dargestellt: von den rechten Organisationen, über einzelne Gewaltopfer oder lokale Konflikte bis zur polizeilichen Erfassung oder den Schwierigkeiten, die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt in Brandenburg zu bestimmen.

Im zweiten Abschnitt („Rassistische Diskriminierung und Antidiskriminierungsarbeit“) werden zum einen rassistische Praktiken geschildert. U.a. werden die „Mechanismen des institutionellen Rassismus in polizeilicher Praxis“ dargestellt; „racial profiling“ nimmt in diesem Aufsatz eine prominente Stelle ein. Gleichzeitig werden unterschiedliche Interventionen (Gesetzgebung, Beratung, Unterstützung) kritisch gewürdigt. Der dritte Abschnitt ist der unmittelbaren Beratung gewidmet: ein Rückblick auf die Anfänge in Brandenburg, das Konzept der Beratung und ihre Wirkungen, Beratungen bei bestimmten Opfergruppen und Tipps bei Einschüchterungen und Bedrohungen durch Neonazis.

Im vierten Abschnitt werden „Akteure und Aktivistinnen“ vorgestellt. Dabei reicht das Spektrum von Interviews mit MigrantenvertreterInnen über eine Darstellung der Antifa bis zu den Aktionen des (mecklenburg-vorpommerschen) Verfassungsschutz gegen linke Jugendprojekte und zu einer Würdigung des Landesprogramms „Tolerantes Brandenburg“, das als „auf dem Weg, aber nicht am Ziel“ beschrieben wird.

Angesichts der Vielzahl der AutorInnen und behandelten Aspekte ist nicht verwunderlich, dass der Band auch in seiner politischen Orientierung nicht einheitlich erscheint. Man sollte das als Beleg dafür lesen, dass Opfer eines breiten Bündnisses bedürfen. (Norbert Pütter)

Humanistische Union; Internationale Liga für Menschenrechte; Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen (Hg.): Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!, Berlin (Eigenverlag) 2013, 83 S., 5,– Euro

Das jetzt vorgelegte Memorandum ist bereits das dritte zum Thema Verfassungsschutz, das die Humanistische Union (HU) in den vergangenen 30 Jahren veröffentlicht hat. Ging es im ersten (1981) noch lediglich um konsequentere Kontrollen, so waren im zweiten (1991) schon erste Ansätze zu einer Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes zu erkennen. Vor dem Hintergrund des NSU-Skandals hat sich die HU – diesmal im Verbund mit anderen Bürgerrechtsgruppen – also endgültig entschieden und gibt die Antwort gleich im Titel selbst. Für Strafverfolgungsmaßnahmen seien die Verfassungsschutzämter ohnehin nicht zu­ständig und als so genanntes „Frühwarnsystem“ hätten sie seit ihrem Bestehen auf ganzer Linie versagt. Untermauert wird dies, zum einen mit einer kursorischen Skandalchronik sowie mit der Darstellung der Unkontrollierbarkeit durch Parlamente, Rechnungshöfe oder Datenschutzbeauftragte. Durch eine ersatzlose Abschaffung der insgesamt 17 Verfassungsschutzämter mit ihren rund 6.000 MitarbeiterInnen, so wird anhand von Haushaltsplänen detailliert nachgewiesen, ließe sich zudem jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro sparen (S. 80). Alles gewichtige Argumente für die „ersatzlose Abschaffung“; eine Sicherheitslücke würde nicht entstehen, da für die Verfolgung von strafbaren Meinungsäußerungen, terroristischen Handlungen oder Spionage ohnehin Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig seien. Diese These wird umstandslos wie ein Mantra durchgängig wiederholt und man kann ihr, was die Abschaffungsforderung betrifft, zunächst auch ohne Weiteres ein gutes Stück folgen. Problematisch wird es jedoch, wo die Autoren zwar auf den „längst zu beobachtenden Prozess der Vergeheimdienstlichung von Teilen der Polizei, mit zunehmend abgeschotteten Strukturen und geheimdienstlichen Methoden“ hinweisen, diese Tendenzen aber lediglich mit dem lapidaren Satz abtun, dem gelte „es in gleicher Weise entgegenzuwirken wie dem Treiben des ‚Verfassungsschutzes‘ selbst“. Das ist dann doch ein bisschen dünn. Hier muss in der Argumentation noch dringend nachgearbeitet werden. Nicht nur die HU versucht dies bereits seit Jahrzehnten – bislang zumeist mit wenig Erfolg.

Tschernitschek, Marc: Der Todesschütze Benno Ohnesorgs. Karl-Heinz Kurras, die Westberliner Polizei und die Stasi, Marburg (Tectum Verlag) 2013, 145 S., 19,95 Euro

Am 2. Juni 1967 erschoss der Westberliner Staatsschutzbeamte Karl-Heinz Kurras im Gefolge einer Demonstration gegen den Staatsbesuch des Schah von Persien den Studenten Benno Ohnesorg. Der Schuss hatte weitreichende Folgen: Er radikalisierte die Studentenbewegung und führte zur Gründung links-terroris­tischer Gruppierungen; er zeigte gravierende Mängel bei Polizei und Justiz auf und führte mittelfristig zu einem Umdenken in der Politik. Nach dem Zerfall der DDR kam zudem heraus, dass Kurras langjähriger Informant der Stasi war. Über all diese Vorgänge und Aspekte wurden bereits etliche Bücher geschrieben. Die wichtigsten davon wurden in CILIP jeweils zeitnah besprochen (CILIP 46, 61, 88, 94). Warum der Autor, Diplom-Historiker, dem nun noch ein weiteres hinzugefügt hat, bleibt unklar, zumal wirklich Neues darin nicht zu finden ist. Tschernitscheks Buch ist daher überflüssig.

Albrecht, Jan Philipp (Hg.): Wege zu einer alternativen Sicherheitspolitik, Brüssel, Europa-Parlament, 2013, 109 S.

Lange genug hat es gedauert! Doch nun haben sich die GRÜNEN im Europa-Parlament, genauer: MdEP Albrecht, des überfälligen Themas angenommen. Das Ergebnis ist jedoch eher traurig; denn von einem Europa-Politiker darf man zu Recht erwarten, dass der Fokus auf die gesamteuropäische Ebene gerichtet ist. Dieser Aspekt wird jedoch nur randständig behandelt. Mehrheitlich liegt der Schwerpunkt auf der bundesdeutschen Entwicklung. Die Thesen zu Ausbildung, Strukturen, Zusammenarbeit und Justiz, der sich acht FachautorInnen angenommen haben (darunter mehrere, die langjährigen CILIP-Lesern nicht unbekannt sind), sind deshalb zwar nicht falsch, aber auch nicht sonderlich neu. Zweifellos sind halbwegs realistische EU-einheitliche Vorschläge bei dem Kunterbunt der west- und osteuropäischen Staaten nicht einfach. Umso mehr wäre hier Platz für innovatives Denken gewesen. Diese Chance wurde vertan und damit thematisch zu kurz gesprungen.

Sharifzadeh, Natalie: 200 gesicherte Helden auf Grenzgang. Polizeiaufbau in Afghanistan, Marburg (Tectum Verlag) 2013, 260 S., 24,95 Euro

Nach entsprechenden Trainingskursen bei Polizei und Bundeswehr sowie bei zwei begleitenden Reisen konnte die Autorin, eine Ethnologin, den deutschen Beitrag zum Polizeiaufbau in Afghanistan unter die Lupe nehmen. Das Ergebnis ihrer rund achtmonatigen Forschungen ist niederschmetternd. Im Grunde müsste man nur die Seiten des ersten Kapitels (S. 25-59) – die eher einer erweiterten Einführung gleichen – lesen, um bestätigt zu bekommen, dass der dortige Polizeiaufbau als gescheitert gelten darf. Dies liegt indes nicht allein an den deutschen Programmen, wie die Autorin schnell klarmacht. Ausufernde, sich gegenseitig behindernde Bürokratien, unterschiedliche internationale Prioritätensetzungen oder interessengeleitete und kulturelle Ressentiments tragen mindestens ebenso dazu bei.

Manchmal etwas langatmig und persönlich gefärbt (was angesichts der isolierten Situation verständlich ist), beschreibt sie die Vorbereitungstrainings in Lübeck und Hammelburg, die Charaktere und Motive der TeilnehmerInnen, die Begebenheiten der Compounds vor Ort, die teilweisen afghanischen Widerstände und daraus resultierende Frustrationen etc. Insgesamt ein informatives und lesenswertes Buch, auch wenn Sharifzadeh der merkwürdige Titel eindeutig misslungen ist. Die „Helden“, so wird beim Lesen deutlich, sind für sie die BeamtInnen, die sich in diese Situation begeben; das „gesicherte“ die Compounds und Camps; der „Grenzgang“ der individuelle Spagat zwischen Anspruch und Scheitern. Besser also man hält sich an den Untertitel.

Ein eindeutiger Fehlschlag allerdings ist ihr Anspruch, weitgehend auf wissenschaftliche Termini zu verzichten, um mit ihrem Buch einen größeren Bevölkerungsanteil in die Diskussion einbeziehen zu können (S. 10). Was bei dem gewählten Thema indes nicht verwundern kann. (alle: Otto Diederichs)