Pushbacks in die Ukraine

Seit Jahren werden Geflüchtete etwas von Ungarn oder aus der Slowakei in die Ukraine zurückgeschoben. Nach Erkenntnissen des Border Monitoring Project Ukraine (BMPU) waren in den letzten Jahren 300 bis 400 Flüchtlinge, mehrheitlich aus Afghanistan, Tschetschenien und Somalia, von solchen „Pushbacks“ betroffen.[1] In der Ukraine werden diese Menschen dann bis zu einem Jahr in „detention camps“ interniert. Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben sie dort nicht. Dafür aber gibt es Berichte von Misshandlungen und von Korruption.[2] Darüber hinaus besteht immer die Gefahr einer Weiterschiebung zurück nach Russland oder direkt in die anderen Verfolgerstaaten. Das Asylsystem in der Ukraine ist laut Human Rights Watch schon lange vor Ausbruch des Bürgerkrieges zusammengebrochen: In den Jahren 2007 bis 2009 erhielten gerade einmal 284 Personen Asyl. Viele Flüchtlinge etwa aus Somalia hatten keine Chance, weil nicht-staatliche Verfolgung in der Ukraine nicht berücksichtigt wird.[3] Das Faktum von „Pushbacks“ in Richtung der Ukraine ist seit langem bekannt.[4] Was fehlt: Dass die Länder Europas endlich Konsequenzen ziehen. Denn diese Rückführungen verstoßen klar gegen das „Refoulmentverbot“ der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die EU ihrerseits hat 2010 – sehenden Auges – ein Rücknahmeübereinkommen mit der Ukraine in Kraft gesetzt.[1] Sie hat systematisch die Ukrainische Grenzpolizei aufgerüstet und den Bau der „detention camps“ mitfinanziert. Nach Informationen des BMPU erhielt die Ukraine seit 2005 über 30 Mio. Euro für den Aufbau der Grenzüberwachung und der Umsetzung des Abkommens. Profitiert haben die International Organization of Migration (23,5 Mio. Euro) und das International Centre for Migration Policy Development (2,3 Mio. Euro) oder gleich private Beratungsfirmen (wie Ove Arup & Partners aus London: 4,0 Mio. Euro). Der Europäische bzw. der dänische Flüchtlingsrat erhielten dagegen nur 2,5 Mio. Euro für die Unterstützung des ukrainischen Asylsystems.

(Mark Holzberger)

[1]      EU-Amtsblatt L 332/48 v. 18.12.2007
[1]      Report Mainz v. 17.2.2015; Spiegel v. 14.2.2015; http://bordermonitoring-ukraine.eu
[2]     BMPU: Corruption in the Immigration Detention and Asylum System of Ukraine (2011)
[3]     HRW: Buffeted in the Borderland. The Treatment of Asylum Seekers and Migrants in Ukraine (2010; S. 6f.)
[4]     Dietrich, H.: Die neue Ostgrenze der EU, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 73 (3/2002); Nsoh, C.: Exterritoriale Lager, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 89 (1/2008); BMPU: Access to Protection Denied. Refoulement of Refugees and Minors on the Eastern Borders of the EU, Frankfurt 2011; Mazurenko, A.: Immigration Detention and the Rule of Law. National Report Ukraine, o.O. 2013; beides unter http://bordermonitoring-ukraine.eu