Wechselt häufig Aufenthaltsort: Kontinuität antiziganistischer Ermittlungsansätze[1]

von Markus End

Für deutsche Polizeibehörden gehören antiziganistische Ermittlungs­ansätze seit dem 19. Jahrhundert zum festen Repertoire. Bis heute lassen sich unzulässige Datenspeicherungen, Hinweise auf vermeintliche Minderheitenzugehörigkeit in polizeilicher Kommunikation und darauf basierende Ermittlungstätigkeiten nachweisen.

Spät aber oho: Europas Politik und Medien haben empört auf die Aussagen des italienischen Innenministers Matteo Salvini reagiert. Er hatte im Juni angekündigt, die im Land lebenden Rom_nja zählen zu wollen und spöttisch hinzugefügt, italienische Staatsbürger_innen müsse man „unglücklicherweise behalten“. Immer wenn die deutsche Öffentlichkeit den Rassismus in anderen Ländern verortet, sollte das Anlass genug sein, die Situation in der Bundesrepublik genauer unter die Lupe zu nehmen.

Um es gleich deutlich zu formulieren: Historisch gehörten antiziganistische Ermittlungsansätze zur Grundlage der polizeilichen Arbeit in Deutschland, in vielen Bereichen lieferten sie sogar die Motivation zur Einführung neuer Techniken, Methoden oder Verfahren. Die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ als Polizeikategorie lässt sich bereits im frühen 18. Jahrhundert nachweisen und die polizeiliche Verfolgung selbst hatte einen starken Anteil an der inhaltlichen Ausprägung des Ter­minus, indem sie den Begriff als Etikett für bestimmte Formen ‚unerwünschten Verhaltens‘ etablierte.

1899 wurde bei der Münchner Polizei der „Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf Zigeuner“ ins Leben gerufen. Eines der primären Ziele war der Aufbau einer Personenkartei, 1905 wurden mit dem sogenannten „Dillmann-Buch“ Daten von über 3.000 erfassten Per­so­nen veröffentlicht.[2] Diese Praxis wurde in der Weimarer Republik um­stands­los fortgesetzt. Auch bei der zunächst in Wien ansässigen Internationalen Kriminalpolizeilichen Kom­mission (IKPK), der Vorläuferorgani­sation von Interpol, wurde ab 1932 eine „internationale Zigeunerzentrale“ auf den Weg gebracht, die 1936 ihre Arbeit aufnahm. Deren gesammelte Daten gerieten mit dem ‚Umzug‘ der IKPK nach Berlin in die unmittelbare Verfügungsgewalt von SS und Reichskriminalpolizeiamt.[3]

Mit der Zentralisierung der Polizei einerseits und der Verschärfung der Bekämpfung der als ‚Zigeuner‘ Stigmatisierten andererseits wurde im Mai 1938 die komplette Münchner Abteilung, einschließlich der Mitarbeiter_innen und des Aktenbestandes, nach Berlin verlegt und dort als „Reichs­zentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ (RZBZ) installiert. Von dort wurden – in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen – auch die Mai-Deportationen von ca. 2.500 Sinti­_ze und Rom_nja ins besetzte Polen im Jahre 1940 sowie die systematischen Deportationen deutscher Sinti_ze und Rom­_nja in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ab dem Frühjahr 1943 organisiert.[4]

Nach 1945

Mit der militärischen Niederschlagung des Nationalsozialismus wur­den zwar die Massenvernichtung, die Deportationen und die Zwangs­ste­ri­lisationen beendet. Zahlreiche bereits vor dem Nationalsozialismus be­ste­hende rassistische Praktiken wie Sondererfassung, Son­der­gesetz­ge­bung, spezielle Abteilungen und rassistische Denkmuster wurden jedoch nahezu ungebrochen fortgeführt: „Grundsätzlich hielten führende Kriminalisten es auch nach 1945 für völlig unstrittig, die ethnische Gruppe der Sinti und Roma durch möglichst vollständige Erfassung und spezifische Repressionen polizeilich kontrollieren zu müssen.“[5] Bereits ab 1946 nahm die zuvor nach Berlin verlegte Stelle bei der Münchner Polizei wie­der ihre Arbeit auf und wurde 1953 offiziell wieder als „Landfahrerzentrale“ eingerichtet. Der neue Leiter war der alte: Josef Eichberger, der bereits bis 1945 in der RZBZ tätig und dort an der Organisation der Deportationen nach Auschwitz-Birkenau maßgeblich beteiligt war. Seine Kollegen Hans Eller, Rudolf Uschold, Georg Geyer, Wilhelm Supp und August Wutz wurden ebenfalls aufgrund ihrer ‚Expertise‘ übernommen.[6] Auch in anderen Landeskriminalämtern und vielen Polizeidienststellen größerer Städte gab es ab den 1950er Jahren wieder spezielle Abteilungen, die sich der – grundgesetzwidrigen – Überwachung von Sinti_ze und Rom_nja widmeten. Mit zunehmender Kritik von deren Organisationen wurden in den 1970er und 1980er Jahren einige der offensichtlichsten antiziganistischen Praxen eingestellt. Doch sowohl die frühe Untersuchung von Wolfgang Feuerhelm[7] als auch die im Auftrag des BKA erstellte Studie von Andrej Stephan[8] weisen antiziganistische Ermittlungsansätze sowohl in polizeilicher Kommunikation als auch im Bereich der Datensammlung nach.

Deutsche Polizei- und Ermittlungsbehörden haben also in ihrer Arbeit in den vergangenen 300 Jahren das Konzept „Zigeuner“ als handlungsleitenden Ermittlungsansatz geprägt und weiterentwickelt. Dass diese Behörden von einem derart etablierten Ansatz Abstand nehmen würden, ist vor diesem geschichtlichen Hintergrund nicht zu erwarten. Die stichhaltigen und nachvollziehbaren Beweise, die es für die Annahme eines solchen Wandels bräuchte, fehlen jedenfalls. Im Gegenteil, es gibt unterschiedlichste Hinweise dafür, dass Polizeibehörden auf kommunaler, nationalstaatlicher und europäischer Ebene weiterhin ethnisierte Daten über ‚Roma‘ oder andere als ‚Zigeuner‘ wahrgenommene Personen und Gruppen sammeln und ihre Ermittlungsansätze entsprechend ausrichten.

Die grundlegende Form antiziganistischer polizeilicher Praxis besteht darin, ein spezifisches ‚Expertenwissen‘ zu einer angenommenen ‚Zigeunerkriminalität‘ herzustellen und zu verbreiten. Dieses Wissen kann durch zwei polizeiliche Vorannahmen zusammengefasst werden, die abstrakt formuliert wie folgt lauten: 1. „Zigeuner sind kriminell.“ 2. „Deliktform XY wird von Zigeunern begangen.“ Basierend auf diesen Annahmen wird die Sammlung allgemeiner Daten über vermeintliche ‚Zigeuner‘ als relevantes polizeiliches Handlungsfeld angesehen. Und basierend wiederum auf der Etablierung dieses spezifischen rassifizierten Wissens kann dessen Kommunikation als ein zweites zentrales polizeiliches Handlungsfeld bezeichnet werden. Diese dient der Auf­klärung der Bevölkerung und der Warnung vor den unter dem Stigma ‚Zigeuner‘ zusammengefassten Personen und Gruppen. Die beschriebenen Annahmen begründen drittens spezifische polizeiliche Praxen.

Wissen: Allgemeine Datenbanken

Die Herstellung von polizeilichem ‚Expertenwissen‘ über vermeintliche ‚Zigeuner‘ hat eine lange Tradition. Die historische Genese dieser Annahme muss in einem Wechselspiel aus rassistischer Zuschreibung einerseits und der Ausweitung eines soziographischen ‚Zigeunerbegriffs‘ als polizeilicher Kategorie andererseits verstanden werden. ‚Zigeuner‘ war für Polizeibehörden dreihundert Jahre lang gleichbedeutend mit ‚Ver­brecher‘. Wolfgang Feuerhelm geht in seiner Untersuchung davon aus, dass den Polizeibehörden unter anderem in Hessen die „Totalerfassung“ der Sin­ti_ze und Rom_nja im Wesentlichen gelungen ist.[9] Ob und wie gründlich solche Datenbanken seitdem aufgelöst worden sind, ist bis heute ungeklärt, doch Hinweise auf das Fortbestehen entsprechender Datensammlungen lassen sich verschiedentlich auffinden.

Einem internen Bericht des BKA zufolge wurde bereits Anfang der 1980er Jahre das INPOL-System zur antiziganistischen Erfassung verwendet.[10] Zwar wurden damals die Kategorie „Landfahrer“ und das INPOL-Suchmerkmal „ZN“ für „Zigeunername“ abgeschafft. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass in verschiedenen Bundesländern unmittelbar mit der Abschaffung der alten Terminologie eine neue Kategorie „HWAO“ für „Häufig wechselnder Aufenthaltsort“ eingeführt wur­de. Polizist_innen bestätigten den Zusammenhang in Interviews: „Mal ehrlich: man hat HWAO erfunden, weil Landfahrer verboten wurde.“[11]

Erst Anfang der Nullerjahre hatte auch die Kategorie „HWAO“ ausgedient, um in wenig veränderter Form wieder aufzustehen: So vergeben die baden-württembergische und die sächsische Polizei bei INPOL-Ein­ga­ben fortwährend den personengebundenen Hinweis „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ – „WHAO“.[12] Wenn heute eine praktisch wortgleiche Kategorie im INPOL-System verwendet wird, kann dies nicht anders denn als fortgesetzte ethnisierte Erfassung beurteilt werden. Es wäre auch schwer vorstellbar, dass Polizist_innen, die jahrzehntelang gewohnt waren, HWAO als antiziganistische Ermittlungskategorie zu verwenden, unter WHAO eine gänzlich neutrale Beschreibung verstünden.

Kommunikation: ‚Scara Rulanta‘

Der Abschluss eines Gerichtsverfahrens gegen eine Gruppe von mutmaßlichen Taschendieb_innen wurde im Frühjahr 2016 medial breit rezipiert. Neu war unter anderem, dass Taschendiebstahl als organisiertes Verbrechen behandelt wurde, was den Ermittler_innen neue Fahndungsmöglichkeiten eröffnete. Der Berliner Rundfunk sendete eine 45-mi­nü­ti­ge Reportage,[13] auch zahlreiche andere Medien berichteten umfangreich. In den meisten Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass die Tatverdächtigen „Roma“ seien oder aus einem „Roma-Viertel“ kämen.

Auch in polizeiinternen Medien wird diese Information explizit erwähnt und damit das ethnisierte polizeiliche ‚Expertenwissen‘ verbreitet. So heißt es in einem Artikel der Zeitschrift „Bundespolizei kompakt“: „Die Ermittler finden bei der Mehrzahl der 139 Taten mit 78 Tatverdächtigen Zusammenhänge zu drei Familienclans in einer Roma-Siedlung am Rande von Iaşi.”[14] Im weiteren Verlauf wird die Zuschreibung durch laien-ethnographische Angaben untermauert: „Zum Stehlen nicht nur erzogen und ausgebildet, fühlen sich die Kinder vor allem moralisch ihren Eltern verpflichtet. In der Kultur der Roma besitzt die Verantwortung der Kinder für ihre Eltern einen außerordentlich hohen Stellenwert. Dies rührt auch daher, da ihnen im Kindesalter ein Wertesystem vermittelt wird, das für die meisten Europäer kaum vorstellbar erscheint.“[15]

Die rassistische Vorstellung, dass „Roma“ ein Wertesystem teilten, das „für die meisten Europäer kaum vorstellbar“ sei, wird hier als relevante Information polizeilicher Ermittlungsarbeit dargestellt. Sie wird nicht nur von öffentlichen wie polizeiinternen Medien verbreitet, sondern von den Ermittler_innen offenbar auch als relevante Erkenntnis betrachtet. In einem Fernsehbeitrag kommt mit Sven Lichtenberg einer der Polizist_innen in dem Fall zu Wort und antwortet auf die Frage, wie es nach dem erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen nun weitergehe: „Naja, wir suchen uns jetzt neue, neues Verfahren. Wir haben jetzt wieder ne Gruppe da… selbe Ethnie, … selbes Land, … nur anders aufgestellt und das Verfahren ist im Anlaufen … und vielleicht sprechen wir uns in zwei Jahren nochmal.“[16]

Dass Lichtenberg nicht nur ‚weiß‘, welcher „Ethnie“ Tatverdächtige angehören, sondern dass er seine Erkenntnisse für so relevant hält, dass er sie als erste und damit wichtigste Information über eine „neue Gruppe“ an die Öffentlichkeit kommuniziert, legt nahe, dass die Zuordnung zur Gruppe der „Roma“ in den Ermittlungen handlungsrelevant oder gar handlungsleitend war. Da das Verfahren international geführt wurde, ist darüber hinaus davon auszugehen, dass diese Zuordnung auch in der internationalen Kooperation als ‚Expertenwissen‘ ausgetauscht wurde. Die Aussagen des im Beitrag zitierten rumänischen Staatsanwalts unterstützen diese Vermutung: Staatsanwalt Vasile Chifan aus Iaşi sagt über die „betreffende Gruppierung“: „Sie handeln nach ihren eigenen Roma-Regeln und spazieren durch ganz Europa. Für sie ist Europa ein Land“.[17] Die Kontinuität des Austauschs ethnisierter Daten auf europäischer Ebene wurde bisher kaum erforscht oder kritisiert, dabei besteht insbesondere die Gefahr, dass die Ethnisierung von Daten bei der Übertragung auf eine höhere Ebene unsichtbar gemacht wird und dennoch weiter wirksam ist.

Neben der medialen Kommunikation geben Polizist_innen ihr ‚Wissen‘ auch persönlich weiter: Dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zufolge referierte der Ermittler Sven Lichtenberg in einem öffentlichen Vortrag im Rahmen des Tags der offenen Tür im Bundesministerium des Innern am 26. August 2017, „dass Roma als ‚Verbrecherclans organisiert‘ seien und als ‚kriminelle Großfamilien durch Europa‘“[18] zögen, während der Zentralrat im Nebenraum seine Arbeit vorstellte.

Tätigkeiten: DNA-Analysen

Wie die beschriebenen Vorannahmen zu antiziganistischen polizeilichen Handlungen und Praxen führen, verdeutlichen die Ermittlungen im Mordfall Michèle Kiesewetter, der aufgrund der Täter_innenschaft des NSU-Netzwerks große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat. In diese Ermittlungen sind unterschiedliche Vorannahmen biologischer Zugehörigkeit zu „Roma“-Gruppen eingeflossen.[19]

Am Tatort waren DNA-Spuren des ‚Phantoms‘ gefunden worden, das sich zwei Jahre später als Ergebnis verunreinigter Wattestäbchen herausstellte. Da die DNA an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland aufgetaucht war, galt die mutmaßliche Täterin als „hochmobil“. Gleichzeitig war dies der erste bekannte Fall in Deutschland, bei dem – durch die österreichische Polizei – eine Untersuchung der „biogeographischen Herkunft“ vorgenommen wurde – ein Verfahren, das jüngst auch in Bayern legalisiert wurde. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die DNA der Person „gehäuft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen Föderation“ auftrete.[20]

Im Heilbronner Fall wurden antiziganistische Stereotype zusätzlich dadurch aktiviert, dass „über 100 Schausteller …, die das Frühlingsfest aufbauten, sowie Angehörige einer Roma-Familie, die mit ihren Wohnwägen auf Durchreise waren“ von den Ermittler_innen befragt wurden. Für diese Zeug_innen war „laut Aktenplan eine eigene gruppenbezogene Ermittlungskategorie eingerichtet worden“: „Landfahrer“.[21] Es liegt nahe, dass die Ermittler_innen in diesem Fall aufgrund eines antiziganistischen Ermittlungsansatzes die Hinweise „Osteuropa“, „hochmobil“ und „Landfahrer“ unzulässiger- und fälschlicherweise miteinander in Beziehung setzten. In der Folge wurde dieser Ansatz intensiv verfolgt und öffentlich kommuniziert. Unter anderem sind aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Speichelproben von über 3.000 Frauen, die einer von mehreren vordefinierten Personengruppen angehörten, genommen worden. Eine Kategorie der zu speichelnden Gruppen wird im Beschluss als „sogenannte Landfahrer (Angehörige reisender Familien)“ beschrieben.[22] Hier zeigt sich exemplarisch, welches diskriminierende Potenzial von ethnisierter Datensammlung in Kombination mit tendenziell ethnisierenden DNA-Herkunftsanalysen ausgeht.

Fazit

Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass antiziganistische Wissensproduktion sowie darauf basierende öffentliche Kommunikation und Ermittlungsansätze in vielfältiger Weise die Arbeit deutscher Polizeibehörden prägen. Dabei geht es nicht lediglich um Vorurteile einzelner Polizist_innen, sondern um strukturelle und etablierte Prozeduren und Abläufe. Wenn von Seiten der Polizei- und Ermittlungsbehörden keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt wird, Antiziganismus als Problem auch der eigenen Institutionen anzuerkennen und zu bekämpfen, besteht kein Grund zu der Annahme, deutsche Polizeibehörden könnten in den nächsten Jahrzehnten mit ihren langjährig etablierten antiziganistischen Ermittlungsansätzen brechen.

[1]      Dieser Text basiert auf einer ausführlichen Darstellung, die im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma erarbeitet wurde: End, M.: Kurzexpertise: Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden im Auftrag des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2017.
[2]     Lucassen, L.: Zigeuner: Die Geschichte eines polizeilichen Ordnungsbegriffes in Deutschland 1700-1945, Köln 1996
[3]     Huonker, T.; Ledi, R.: Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, Zürich 2001, S. 60–85
[4]     Margalit, G.: Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 1997, H. 4, S. 557–588 (568f.)
[5]     Stephan, A.: Das BKA und der Umgang mit Sinti und Roma – von „Zigeunerspezialisten“ in der Amtsleitung und „Sprachregelungen“ bis zur Sachbearbeiterstelle „ZD 43–22“, in: Baumann, I. et al. (Hg.): Schatten der Vergangenheit, Köln 2011, 249–285 (253)
[6]     Rose, R.: Bürgerrechte für Sinti und Roma: Das Buch zum Rassismus in Deutschland, Heidelberg 1987, S. 31–46
[7]     Feuerhelm, W.: Polizei und „Zigeuner“: Strategien, Handlungsmuster und Alltagstheorien im polizeilichen Umgang mit Sinti und Roma, Stuttgart 1987
[8]     Stephan a.a.O. (Fn. 5)
[9]     Feuerhelm a.a.O. (Fn. 7), S. 126f.
[10]   Stephan a.a.O. (Fn. 5), S. 282–283
[11]    Feuerhelm a.a.O. (Fn. 7), S. 143
[12]   Landtag Baden-Württemberg: Antwort auf die Kl. Anfrage v. Ulrich Goll FDP, Drs. 15/5841 v. 7.10.2014; Landtag Sachsen: Antworten auf Kl. Anfragen v. Valentin Lippmann B‘90/GRÜNE, Drs. 6/4861 v. 29.4.2016 und 6/9306 v. 4.5.2017
[13]   Bartocha, A.; Sundermeyer, O.: Der große Klau. Die Mafia der Taschendiebe. Erstausstrahlung im RBB am 22. März 2016
[14]   Riedel, F.: Tatort Rolltreppe. Scara Rulanta, in: Bundespolizei kompakt. Zeitschrift der Bundespolizei 2016, H. 4, S. 23–25 (23)
[15]   ebd., S. 25
[16]   Bartocha; Sundermeyer a.a.O. (Fn. 13), Minute 42:57-43:14
[17]   ebd., Minute 29:19-29:33
[18]   Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Presseerklärung v. 26.8.2017; http://zentralrat.sintiundroma.de/pressemitteilungen
[19]   Lipphardt, A.: Das Phantom von Heilbronn, in: freispruch 2017, H. 11, S. 8–12
[20] ebd.
[21]   ebd.
[22]   ebd.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert