2.000 neue Behörden für das SIS II

Derzeit stehen mehr als 90 Millionen Personen und Gegenstände zur Fahndung oder auch Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS II), die Ausschreibungen werden vor allem von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Einwanderungsbehörden sowie Geheimdiensten genutzt. Dieser Kreis vergrößert sich nun deutlich, in Deutschland werden im Projekt „SIS 3.0“ rund 2.000 weitere Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden an das Fahndungssystem angeschlossen.[1] Hintergrund ist die Umsetzung von drei neuen EU-Verordnungen zum Rechtsrahmen des SIS II. In Deutschland sollen etwa Zulassungsstellen für Wasserfahrzeuge oder Schifffahrtsämter auf Bundes- und Landesebene, das Luftfahrtbundesamt mit seinen Dienststellen oder die deutschen Botschaften in den SIS-Verbund aufgenommen werden. Letztere dürfen beispielsweise künftig Rückkehrentscheidungen und Einreisesperren für abgelehnte Asylsuchende eigenständig in das SIS II eintragen.

Am Ende des mehrjährigen Verfahrens werden zudem die Waffenbehörden an den SIS-Verbund angebunden, sie sollen dort etwa zur Fahndung ausgeschriebene Schusswaffen abfragen können. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt auch die Vernetzung mit Einbürgerungs- und Justizbehörden. Ebenfalls angebunden werden private Zulassungsstellen für den Freizeitsport, darunter Verbände für Flug und Modellflug oder den Fallschirmsport sowie der Allgemeine Deutscher Automobil-Club. Sie dürfen das SIS zwar nicht direkt, aber mit einem Umweg über Polizeibehörden nutzen.

Für das Projekt „SIS 3.0“ hat das Bundeskriminalamt (BKA) vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe mit 94 Mitarbeiter*innen eingerichtet, die sich zu zwei Dritteln aus privaten Dienstleistern zusammensetzt. Sie ist für technische Schnittstellen zuständig, entwirft Schulungsprogramme für die Neuzugänge und führt diese auch durch. Das BKA erhält dafür vom Bundesinnenministerium bis 2024 insgesamt 68,5 Millionen Euro, einen Teil davon finanziert die EU-Kommission aus dem Fonds für die Innere Sicherheit.

[1] BT-Drs. 19/23614 v. 23.10.2020

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