Am 12. Februar 2021 veröffentlichte das Bundesamt für Justiz die Zahlen der Maßnahmen der klassischen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und – erstmals – die Zahlen zur „Quellen-TKÜ“ und zu „Online-Durchsuchungen“ in Ermittlungsverfahren. Die Zahl der TKÜ-Anordnungen ist demnach gegenüber dem Vorjahr wieder zurückgegangen, von 19.474 2018 auf 18.223 im Jahr 2019 (davon 15.505 Erstanordnungen).
Die Statistik enthält erstmals keine Angaben mehr zur Art des überwachten Anschlusses (Festnetz/Mobil/Internettelefonie), ohne dass hierfür Gründe angegeben werden. Unangefochtener Spitzenreiter der Anlassstraftaten aus dem umfassenden Katalog des § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bleiben Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz mit 7.824 Fällen, etwa gleichbleibend zum Vorjahr. Auf den Plätzen folgen Betrug und Computerbetrug (3.371, +497), dann Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (1.833, – 514). Die Zahl der Anordnungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung und Volksverhetzung (leider nicht weiter differenziert) hat von 396 auf 1.338 stark zugenommen.
Maßnahmen der Quellen-TKÜ wurden von Gerichten in 31 Fällen angeordnet, in 3 Fällen auch tatsächlich durchgeführt. Online-Durchsuchungen wurden gegen 22 Betroffene neu angeordnet und elf verlängert. Tatsächlich durchgeführt wurden 12 dieser Maßnahmen. Zunächst waren im Falle der Quellen-TKÜ deutlich höhere Zahlen gemeldet worden, da die zuständigen Landesbehörden bei ihrer Meldung an das Bundesamt für Justiz offenbar vom Ausfüllen des Abfrageblattes überfordert waren.
Zum Einsatz von Staatstrojanern im Bereich der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt liegen noch keine Zahlen für 2019 vor. Für die Landeskriminalämter gibt es für die Gefahrenabwehr keine zentrale Erhebung vergleichbar der für Strafverfahren.