Chronologie Februar 2021

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Februar: Rechtsextremer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen (Hessen), deren Schüler*innen für eine harte Verfolgung rechtsextremer Taten demonstriert hatten, nach dem Gerichtsurteil für den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Ende Januar eine Bombendrohung und ein rechtsextremes Drohschreiben mit dem Absender „NSU 2.0“ erhalten hat. Sowohl der Mörder wie auch die Bundesanwaltschaft (BAW) haben unterdessen Revision gegen das Urteil eingelegt. Auch Lübckes Familie verlangt eine Revision.

Ermittlungen gegen Justizbeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Hamburg gegen eine Justizbeamtin wegen Geheimnisverrat ermittelt. Die Frau hatte laufende Ermittlungen gegen Drogenhändler an ihren Freund verraten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem Kokain und Marihuana gefunden. Sie wird vorläufig festgenommen und erhält Hausverbot, ein Haftbefehl wird nicht beantragt. Am 24. Februar durchsucht die Polizei in Berlin das Dienstzimmer und die Wohnung eines StA. Der Mann steht im Verdacht der Geldwäsche, der Verletzung von Dienstgeheimnissen und verschiedener Steuerstraftaten.

Drogenfahndung: In Frankfurt/Oder und Müllrose (beide Brandenburg) führt die Polizei in 40 Objekten eine Razzia durch, ebenso am 3. Februar. Insgesamt werden 55 Kilo verschiedener Drogen und 330.000 EUR Bargeld sichergestellt. Mehrere Männer werden festgenommen. In Bremen, Niedersachsen und NRW durchsucht die Polizei am 4. Februar mehrere Gebäude einer mutmaßlichen Drogenbande. Mehrere Kilogramm Drogen, Waffen, Munition, mehrere Autos und weitere Beweismittel werden beschlagnahmt. Am 24. Februar beschlagnahmen Hamburger Zollbeamt*innen im Hafen drei Container mit mehr als 16 Tonnen Kokain. Durch die parlamentarische Anfrage eines fraktionslosen Abgeordneten wird am 26. Februar bekannt, dass die Berliner Polizei 2019 rund 172 kg Speed, 324 kg Marihuana, 6,5 kg Heroin, 0,5 kg Chrystal Meth, 26.500 Stück Ecstasy, rund 3.220 Stück LSD und 6.505 Hanfpflanzen sichergestellt haben.

2. Februar: Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) räumt ein, dass es am Tag des Mordanschlags mit neun Opfern Mitte Februar 2020, Probleme mit dem Notruf gegeben hatte. Die StA Hanau hatte in der Angelegenheit bereits Ende Januar Ermittlungen eingeleitet. Am gleichen Tag erhebt die StA Hanau Anklage wegen rassistischer Beleidigung gegen den Vater des Attentäters. Er hatte Teilnehmer*innen einer Mahnwache Ende Dezember 2020 als „wilde Fremde“ bezeichnet. In Frankfurt/M. (Hessen) demonstrieren zum Gedenken an die Opfer am Vortag (18.09.20) des Hanauer Anschlags knapp 3.000 Menschen. Am 19. Februar, dem eigentlichen Jahrestag, findet in Hanau eine Gedenkveranstaltung mit Bundespräsident Walter Steinmeier (SPD) statt, daneben kommt es zu einem Gedenken an der Anschlagsstelle selbst mit Dutzenden Teilnehmer*innen. Weitere Gedenkveranstaltungen finden Berlin mit tausenden Personen; in Leipzig (Sachsen) mit drei Gedenkveranstaltungen, an deren größter rund 800 Menschen teilnehmen und in etlichen anderen Städten statt. Am 20. Februar findet in Berlin eine erneute Demonstration mit rund 4.000 Teilnehmer*innen statt. In der Nacht zum 21. Februar zerstören Unbekannte den Gedenkort für die Hanau-Opfer in Köln.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Aus der parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag geht hervor, dass 2020 insgesamt 22 Polizeibeamte trotz laufender Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen sie befördert wurden (2018: 12 / 2019: 12). Die Mehrzahl der Verfahren bezogen sich auf Körperverletzung im Amt, Nötigung, Freiheitsberaubung, Strafvereitelung und Beleidigung. Am 4. Februar teilen die StA Kleve und die Polizei Krefeld (beide NRW) in einer gemeinsamen Erklärung mit, dass die Ermittlungen gegen Beamte wegen Freiheitsberaubung eingestellt wurden. Hintergrund ist die Verwechselung und monatelange Inhaftierung eines Kurden 2018, dessen Zelle im September ausbrannte. Durch Presseberichte wird am 17. Februar bekannt, dass die Brandenburger Polizei einen ihrer Sondereinsatzkommando-Beamten (SEK) vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eröffnet hat. Der Mann hatte mehrfach rechtsextreme Telefongespräche mit einem Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern geführt. Seit dem Jahr 2015 liefen gegen hessische Polizist*innen insgesamt 77 Ermittlungsverfahren wegen rechter Umtriebe, wie am 25. Februar durch Presseberichte bekannt wird; bundesweit waren es seit 2017 etwa 380 Verdachtsfälle. Durch Presseberichte wird am 26. Februar bekannt, dass die StA Düsseldorf (NRW) das Verfahren gegen vier Polizeibeamte wegen unrechtmäßiger Gewaltanwendung gegen einen randalierenden Jugendlichen im August 2020, eingestellt hat.

Rechtsextremismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass den Sicherheitsbehörden bis Ende Dezember 2020 rund 1.200 Rechtsextremisten bekannt waren die legal Waffen besitzen; bei den „Reichsbürgern“ waren es 528 Personen. Durch eine weitere parlamentarische Anfrage der Bundestags-Linksfraktion wird am 3. Februar bekannt, dass nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in Deutschland vier Klu-Klux-Klan-Gruppen aktiv sind. Zeitweise seien auch Polizist*innen unter den Mitgliedern gewesen. Seit 2018 gab es demnach mindestens 60 Straftaten mit Klan-Bezug. Auch die NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll an mindestens zwei Zusammenkünften teilgenommen haben. Aktuell ermittelt die StA Stuttgart (Baden-Württemberg) gegen eine Gruppierung. In Brandenburg registrierten die Behörden 2020 insgesamt 66 rechtsextreme Kundgebungen (2019: 55 / 2015: über 200), 6 Konzerte (2019: 15) und zwei „Bürgerstreifen“ (2019: 17 / 201553). Dies wird am 4. Februar durch eine Parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag bekannt. Am gleichen Tag verurteilt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Sachsen) drei Mitglieder der rechtsextremen „Gruppe Freital“ wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und Bewährungsstrafen. Durch Presseberichte wird am 5. Februar bekannt, dass der Personalrat die Entlassung eines Berufsschullehrers verhindert hat, der Mund-Nasen-Masken gegen Corona-Infektionen als „moderne Hakenkreuze“ bezeichnet und Verschwörungs-Szenarien verbreitet hatte. In der Nacht zum 7. Februar trampeln in Hirschberg (Baden-Württemberg) Unbekannte vier Hakenkreuze in den Schnee. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 8. Februar bekannt, dass 2020 bundesweit mindestens 901 islamfeindliche und antisemitische Angriffe registriert wurden (2019: 884). Dabei wurden 48 Menschen verletzt (2019: 34, davon 2 verstorben). Zudem kam es 2020 zu 77 Anschlägen auf Moscheen. Durch Presseberichte wird am 12. Februar bekannt, dass das OLG Bayern bereits im Dezember 2020 das Rechtsgutachten einer Rechtsanwältin der rechtsextremen Szene, wonach der Verkauf von Rechtsrock-Schallplatten, Kleidung und Devotionalien für ungültig erklärt hat und bestätigte damit die Verurteilung eines Plattenhändlers. Am 15. Februar wird durch eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion bekannt, dass in Bayern 2020 insgesamt 2.305 rechtsextreme Straftaten registriert wurden (2019: 2.042). Am 19. Februar erlässt ein Berliner AG Haftbefehl gegen den rechtsradikalen Verschwörungsideologen und Kochbuchautor Attila Hildmann wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und Aufforderung zu Straftaten. Durch Presseberichte unter Berufung auf das Bundesinnenministerium wird am 24. Februar bekannt, dass 1.203 deutsche „tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten“ im Besitz einer Waffenerlaubnis sind. Ebenfalls durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass der Hauptverdächtige für etwa 70 rechtsextreme Straftaten in Berlin nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ungehindert Propaganda-Flyer verteilt hat. Am 25. Februar wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass die Berliner GStA bereits Ende Januar Anklage gegen den Mann sowie drei mutmaßliche Komplizen erhoben hat. Am 26. Februar durchsuchen Polizeibeamt*innen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen Wohnungen und Geschäftsräume von Mitgliedern zweier Neo-Nazi-Bruderschaften unter dem Verdacht des bandenmäßigen Drogenhandels und der Geldwäsche. 10 Personen werden festgenommen, Drogen und Bargeld beschlagnahmt sowie eine Limousine gepfändet. Nach Angaben der StA Gera (Thüringen) wird außerdem wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Rassistische Angriffe: Auf einem Spielplatz in Bremen beschimpft ein Mann drei Kinder rassistisch und greift sie an. Alle drei werden dabei leicht verletzt, bevor sie flüchten können. In Berlin brüllt am 14. Februar ein unbekannter Mann eine Frau und ihrem Kind mit rassistischen Beleidigungen an, macht anzügliche Handbewegungen und versucht, sie zu bespucken. In Freimann (Bayern) beleidigen am 15. Februar zwei Männer einen afrikanisch-stämmigen Baustellen-Wachmann und bedrohen ihn mit einem Messer. Am 17. Februar beleidigt in München (Bayern) ein betrunkener Mann in der U-Bahn zwei dunkelhäutige Männer. Er wird vorläufig festgenommen und erhält eine Anzeige wegen Bedrohung und Volksverhetzung. Ebenfalls in München (Bayern) beleidigt und schlägt ein Mann am 24. Februar eine dunkelhäutige Frau; er wird festgenommen. Am 26. Februar zieht der Moderator einer bayerischen Musiksendung rassistisch über eine koreanische Boyband her.

Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen den dortigen AfD-Landesverband bereits im Januar als rechtsextremen „Verdachtsfall“ eingestuft hat. Sachsen ist damit das vierte Bundesland, dass seinen AfD-Landesverband vom LfV beobachten lässt. Am 4. Februar bestätigt die GStA München (Bayern) Presseberichte, wonach gegen die Mitarbeiterin eines AfD-Bundestagsabgeordneten wegen illegalen Waffenhandels und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt wird. Sie soll zwischen 2015 und 2018 Waffen von Kroatien nach Deutschland geschmuggelt haben, die mutmaßlich für Mitglieder der rechtsextremen Szene bestimmt gewesen sein sollen. Am gleichen Tag halten in Berlin rund 70 Personen aus dem AfD-nahen Spektrum eine Anti-Corona-Kundgebung ab; etwa 500 Menschen demonstrieren dagegen. Durch Presseberichte wird am 10. Februar bekannt, dass die hessische AfD einen rechtsradikalen Bundeswehrsoldaten als Kandidaten für die Kommunalwahl im Kreis Kassel (Hessen) aufgestellt hatte. Nach dessen Bekanntwerden, war der Neo-Nazi aus der Partei ausgeschlossen worden. Am 18. Februar scheitert die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster (NRW) erneut mit Beschwerden gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz (Az: 5 B 163/21). Durch Presseberichte wird am 20. Februar bekannt, dass ein rechtsextremistischer Waffenschmuggler jahrelang Mitglied der bayerischen AfD war und innerhalb der Partei eine Organisation aufbauen wollte, die den inzwischen offiziell aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ unterstützen sollte. Die bayerische AfD bestreitet, trotz gegenteiliger Belege, dessen Mitgliedschaft; inzwischen sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Angriffe auf Polizist*innen: Ein Schöffengericht in Nürnberg (Bayern) entscheidet, dass die Beleidigung einer Polizeibeamtin als „Bullenschlampe“ als Straftat zu werten ist und verurteilt einen Mann zu 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 EUR. Am 4. Februar wollen Polizeibeamte auf einem Berliner U-Bahnhof zwei Randalierer kontrollieren. Einer der Männer versucht zu flüchten, wird jedoch gestellt und beide wehren sich und schlagen auf die Beamten ein. Sie werden festgenommen. Wiederum in Berlin greift am 5. Februar ein Mann am Rande einer Demonstration einen Verkehrspolizisten an und verletzt ihn leicht. Der Mann wird festgenommen. Als eine Polizeistreife am 10. Februar auf dem Bahnhof Pasing (München) einen Jugendlichen auf die Maskenpflicht aufmerksam macht, wird sie von einem seiner Begleiter angegriffen; die vier Beamten müssen im Krankenhaus behandelt werden. Am 14. Februar nehmen Polizeibeamt*innen eine betrunkene und randalierende Frau fest. Im Streifenwagen beleidigt sie sie die Beamt*innen und tritt den Fahrer gegen den Kopf; er tritt vom Dienst ab. Bei einer Verkehrskontrolle in Berlin am 26. Februar stellen Polizisten bei einem Fahrer einen gefälschten Führerschein fest; dieser versucht daraufhin zu flüchten. Als dies misslingt, greifen er und sein Bruder die Beamten an. Die Männer werden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt.

Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Die Stadt Hagen (NRW) gibt bekannt, dass zwei Mitarbeiter*innen ihres Ordnungsamtes an einer Anti-Corona-Demonstration teilgenommen haben; der Vorfall werde gründlich aufgearbeitet. In Mannheim (Baden-Württemberg) treffen sich am 6. Februar rund 1.200 Personen einem zu nicht angemeldeten Autokorso gegen die Corona-Auflagen; er wird von der Polizei aufgelöst. Daraufhin kommt es zu einigen kleineren Korsos, die ebenfalls gestoppt werden, etliche Anzeigen werden gefertigt. In Freilassing (Bayern) demonstrieren etwa 1.500 Personen, die Demonstration ist angemeldet, es bleibt friedlich und in Chemnitz (Sachsen) etwa 1.000 Personen. Rund 30 Menschen treffen sich zu einer spontanen Gegendemonstration; beide Kundgebungen bleiben ruhig. Am 7. Februar finden in München zwei angemeldete Anti-Corona-Demonstrationen statt. Bei einer fahren rund 200 Personen in 95 Autos durch die Innenstadt, es kommt zu Verkehrsbehinderungen. An einer zweiten Demonstration nehmen etwa 250 Personen teil, 12 Menschen demonstrieren hier dagegen. In Berlin demonstrieren am 13. Februar rund 300 Corona-Leugner*innen, in Rosenheim (Bayern) sind es etwa 600. Beide Demonstrationen bleiben ohne Zwischenfälle. Am 20. Februar demonstrieren in Dresden (Sachsen) mehrere 100 Personen in einem Autokorso mit 482 Fahrzeugen gegen die Corona-Auflagen; die Polizei fertigt sechs Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Hygiene-Auflagen, insgesamt bleibt es ruhig. Auch in Erfurt und Gere (beide in Thüringen) kommt es an diesem Tag zu Anti-Corona-Demonstrationen mit 150 Personen und mit 300 Personen.

3. Februar: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet, dass der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 einen V-Mann-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht als Zeugen befragen darf. In diesem Fall müsse das parlamentarische Aufklärungsinteresse ausnahmsweise hinter dem Staatswohl zurückstehen, so das BVerfG.

Angriffe auf Obdachlose: In Dortmund (NRW) überfallen vier unbekannte Männer einen Obdachlosen, verletzen ihn schwer und stehlen seinen Sammelbecher. Der Mann muss mit schweren Kopf- und Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. In einem Berliner Park greifen am 26. Februar drei unbekannte Jugendliche einen Obdachlosen mit Stöcken massiv an und setzen sein Zelt in Brand. Etwa zwei Stunden später wird in unmittelbarer Nähe ein zweites Zelt angezündet; beide brennen völlig nieder.

4. Februar: Elektronische Fußfessel: Das BVerfG entscheidet, dass das Tragen einer elektronischen Fußfessel für aus der Haft entlassene Straftäter mit Rückfallrisiko mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geklagt hatten zwei Männer aus Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) (Az: 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12).

Kindesmissbrauch: Das OVG Münster entscheidet, dass das Amtsgericht (AG) Düsseldorf (beide NRW) zum Prozess gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie 2019 zu viele Details über den Angeklagten veröffentlicht hat (Az: 4 B1380/20). Am 22. Februar gibt das AG Düsseldorf bekannt, dass der Prozess gegen Metzelder Ende April beginnt.

6. Februar: Angriffe auf Politiker*innen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass von den Sicherheitsbehörden im vergangenen Jahr 2.029 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger*innen gezählt wurden (2019: 1.674 / 2018: 1.256). Davon waren 78 Gewaltdelikte (2019: 87), Nötigung/Bedrohung: 403, Volksverhetzung: 212 und Beleidigungen: 1.247. Am 26. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass eine türkisch-stämmige Kandidatin der Linkspartei für die Kommunalwahl in Frankfurt/M. (Hessen) eine Morddrohung mit Bildern enthaupteter Kurden erhalten hat.

Racial Profiling: In Singen (Baden-Württemberg) kontrollieren zwei Polizisten einen 11-Jährigen Sinti-Jungen. Als sie in seiner Tasche ein kleines Messer finden, legen sie dem Kind Handschellen an und nehmen es mit auf die Wache; Telefonkontakt zu seinen Eltern wird ihm nicht gestattet. Der Landesverband der Sinti und Roma hat Strafanzeigen gegen die Beamten erstattet. Auch die Polizei und die StA Konstanz (Baden-Württemberg) nehmen Ermittlungen auf.

8. Februar: „Reichsbürger“: Bei einem Nachbarschaftsstreit in Nürnberg (Bayern) hantiert eine betrunkene „Reichsbürgerin“ mit Pfefferspray und einem Küchenmesser. Danach verschanzt sie sich in ihrer Wohnung und droht mit weiteren Waffen. Ein SEK stürmt die Wohnung und nimmt sie fest. Weitere Waffen werden nicht gefunden. Durch Presseberichte unter Berufung auf das Bundesinnenministerium wird am 24. Februar bekannt, dass 528 „Reichsbürger“ im Besitz einer Waffenerlaubnis sind.

9. Februar: Verfassungsschutz: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird bekannt, dass das LfV Berlin aktuell 33 Minderjährige beobachtet und gespeichert hat. Das Berliner Verfassungsschutzgesetz erlaubt eine Datenspeicherung und -weitergabe von Jugendlichen ab 14 Jahren.

Abschiebungen: Im Eilverfahren stoppt das BVerfG die geplante Abschiebung eines drogenabhängigen Afghanen vorläufig. Bei Abschiebungen in Staaten, in denen sich die Situation stetig verschlechtere, müssten Behörden und Gerichte sich „laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten“, so das BVerfG (Az: 2 BvQ 8/21). Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart (Baden-Württemberg) scheitert am 19. Februar ein Flüchtling mit der Klage gegen seine Abschiebung im Juni 2018. Durch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion wird am 23. Februar bekannt, dass 2020 insgesamt 1.362 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben wurden (2019: 2.648).

Videoüberwachung: Das VG Köln (NRW) lehnt den Eilantrag eines Bürgers gegen die Videoüberwachung eines Platzes in Köln ab (Az: 20 L 2344/20).

10. Februar: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Neo-Nazi als Reservist eines Panzergrenadierbataillons der Bundeswehr im Januar bei der Corona-Kontaktnachverfolgung in einem Gesundheitsamt in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt wurde. Am 17. Februar durchsucht die Polizei bei Ulm (Bayern) die Räumlichkeiten eines Mitarbeiters des Bundeswehr-Beschaffungsamtes. Der zur „Reichsbürger“-Szene gehörende, Mann steht im Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz; Datenträger werden beschlagnahmt. Laut dem Jahresbericht der Wehrbeauftragten Eva Högl (SPD) vom 23. Februar wurden bei der Bundeswehr im vergangenen Jahr insgesamt 477 Fälle von Rechtsextremismus aufgedeckt (2019: 363); zudem 48 Verdachtsfälle von Islamismus und 31 von Zugehörigkeit zur „Reichsbürger“-Szene. Ebenfalls am 23. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass das Bundesverteidigungsministerium im Fall des Munitionsdiebstahls beim Kommando Spezialkräfte (KSK) ein rechtswidriges Amnestieangebot von dessen Kommandeur nichts unternommen hat. Der Kommandeur hatte im März 2020 den Soldat*innen angeboten, die Munition anonym und straffrei zurückzugeben. Mehrere 10.000 Schuss Munition sowie verschiedene Sprengmittel waren so wieder aufgetaucht. Laut einem Bericht des Bundesverteidigungsministeriums, der am 27. Februar bekannt wird, gab es bei der Bundeswehr 2019 insgesamt 843 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus (2018: 592). Die am stärksten betroffenen Standorte lagen in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. 71 Bewerber*innen wurden 2019 bereits im Bewerbungsprozess abgelehnt. Am 28. Februar durchsucht die Polizei in der Gemeinde Glashütten (Hessen) Privat- und Geschäftsräume von drei Männern unter dem Vorwurf der Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Die dem rechten Spektrum nahestehenden Männer, darunter ein Bundeswehrsoldat, werden festgenommen. Schusswaffen, Sprengstoff und Munition werden beschlagnahmt; sie stammen nicht aus Bundeswehrbeständen.

Schleuserkriminalität: An der bayerischen Grenze zu Österreich nimmt die Bundespolizei (BPol) einen mutmaßlichen Schleuser und sechs weitere Personen fest. Der Mann hatte versucht, sich einer Kontrolle durch hohe Geschwindigkeit zu entziehen und dabei einen Unfall verursacht. Am 15. Februar gibt die Polizei bekannt, dass sie erneut vier Schleuser festgenommen hat, die syrische Flüchtlinge von Österreich nach Deutschland geschleust hatten. Zuvor waren in Nürnberg (Bayern) vier Wohnungen durchsucht und dabei 11 eingeschleuste Personen festgestellt worden. Bei einer Fahrzeugkontrolle entdecken Berliner Polizist*innen auf einem LKW am 25. Februar sechs Menschen, darunter zwei Jugendliche. Der Fahrer wird festgenommen. Am gleichen Tag werden auch in Erfurt (Thüringen) von der BPol sechs Kinder und Jugendliche auf einem LKW entdeckt; sie hatten die Plane durchschnitten, um auf sich aufmerksam zu machen.

11. Februar: Dschihadismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Polizei am Wochenende in Hessen und Dänemark drei syrische Brüder festgenommen hat, die im Verdacht stehen, einen terroristischen Anschlag vorbereitet zu haben. Bei einer Durchsuchung wurden kiloweise sprengstofffähige Chemikalien und Propandamaterial des „Islamischen Staat“(IS) sichergestellt. Am 15. Februar wird bekannt, dass die BAW Anklage gegen fünf Tadschiken wegen Vorbereitung von Anschlägen erhebt. Die Beschuldigten sollen hierzu 2019 in NRW eine Terrorzelle des IS gegründet haben. Ein sechstes Mitglied der Zelle war bereits im Janaur vom OLG Düsseldorf (NRW) zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird am 16. Februar bekannt, dass laut Bundeskriminalamt (BKA) aktuell 148 Männer und Frauen als IS-Rückkehrer*innen in Deutschland leben; 42 davon sind in Haft. Am 18. Februar beginnt vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess gegen ein mutmaßlich salafistisches Ehepaar wegen Terrorfinanzierung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Betrug. Das OLG Celle (NRW) verurteilt am 24. Februar den bekannten IS-Propagandisten und -Anwerber „Abu Walaa“ zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren. Am 25. Februar durchsucht die Polizei in Berlin und Brandenburg Wohnungen von 20 Personen einer militanten salafistischen Vereinigung, die den IS verherrlicht und zur Tötung von Juden aufruft; der Verein wird verboten, der Internet-Kanal abgeschaltet.

Prozesse gegen Polizist*innen: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt ein Urteil des Landgericht (LG) Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) (Az: 34 KLs 15/19) gegen einen Polizeibeamten wegen Verstößen gegen Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zu einer Bewährungsstrafe von eindreiviertel Jahren (Az: 6 StR 235/20). Bei Durchsuchungen bei dem, den rechtsradikalen „Preppern“ nahestehenden, Beamten waren zwei Schusswaffen, mehrere 1.000 Schuss Munition und verschiedene Sprengkörper gefunden worden. Am 16. Februar spricht ein AG in Berlin einen Polizeibeamten vom Vorwurf der Nötigung frei und erteilt ihm lediglich eine Rüge. Der Mann hatte Anfang Februar 2020 eine Frau gezwungen ihre Wohnung zu verlassen, ihr Auto auszuparken und an einem fremden Wagen das Nummernschild zu reparieren; wie sich herausstellte, war dies sein Fahrzeug. Vor dem VG Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt am 18. Februar der Prozess gegen das Land als Dienstherr der Polizei um einen Polizeieinsatz im Mai 2018. Nach einer missglückten Abschiebung hatten damals 500 Beamt*innen 150 Asylbewerber*innen einer Flüchtlingsunterkunft nachts aus dem Schlaf geholt, gefesselt und ihre Zimmer durchsucht um einem „drohenden rechtsfreien Raum“ entgegen zu wirken. Am 19. Februar erklärt das VG den Polizeieinsatz für unverhältnismäßig und gibt damit einem der Kläger, einem Flüchtling aus Kamerun, recht (Az: 1 K 9602/18). Am 26. Februar beginnt vor dem Kammergericht (KG) Berlin ein Prozess wegen Körperverletzung im Amt, bei dem eine Frau bei einer Demonstration schwer verletzt wurde. Der Vorfall liegt bereits 26 Jahre zurück; eine Haftung für die erlittenen Körperschäden lehnt die Stadt jedoch bisher ab.

Antisemitismus: Durch eine parlamentarische Anfrage der Bundestags-Linksfraktion wird bekannt, dass die Polizei im Jahr 2020 bundesweit insgesamt 2.275 antisemitische Straftaten registriert hat, davon 55 Gewalttaten. 1.367 Tatverdächtige wurden ermittelt, festgenommen wurden davon fünf; Haftbefehle gab es keine. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnt am 12. Februar vor dem LG Hamburg der Prozess um die Frage, ob ein Mann, der im Oktober 2020 vor der Hamburger Synagoge einem jüdischen Studenten einen Spaten auf den Kopf geschlagen hatte, dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht wird (Az: 604 Ks 9/20). Ein Gutachten erklärt den Täter für schuldunfähig. Das LG ordnet seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Homophobe Handlungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Generalbundesanwalt (GBA) Anklage wegen Mord und versuchtem Mord aus islamistischen und homosexuellen-feindlichen Motiven gegen einen Syrer erhoben hat. Der Mann hatte im Oktober 2020 in Dresden (Sachsen) ein homosexuelles Paar überfallen, einen der Männer getötet und den anderen schwer verletzt.

Versammlungsrecht: Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet ein liberaleres Versammlungsrecht. Danach können u.a. künftig auch schon zwei Personen als Versammlung gelten; das Vermummungsverbot wird gelockert und das Deeskalationsgebot für die Polizei gesetzlich verankert. Am 25. Februar erklärt das VG Weimar ein Verbot für eine am nächsten Tag in Erfurt (beide Thüringen) geplante Demonstration gegen den Corona-Lockdown für rechtmäßig (Az: 1 F 222/21 We).

14. Februar: Grenzkontrollen: Aufgrund der Corona-Pandemie verschärft die Bundesrepublik die Einreiseregeln an den Grenzen zu Tschechien und Österreich. Kritik kommt nicht nur aus diesen Staaten sondern auch von der EU.

15. Februar: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass interne Fahndungsaufrufe der Berliner Polizei nach Beteiligten der versuchten Reichstagserstürmung in rechtsextreme Chatgruppen durchgestochen wurden. Konkret geht es dabei um 40 Tatverdächtige; insgesamt gesucht werden rund 400 Personen. Neben den Polizei-Interna werden auch Tipps gegeben, die Wohnung „aufzuräumen“ um Zufallsfunde zu vermeiden. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gibt Polizeipräsidentin Barbara Slowik am 22. Februar den Aufbau einer eigenen Ermittlungsgruppe zur Aufklärung rechter Umtriebe innerhalb der Polizei bekannt. Durch Presseberichte wird am 24. Februar bekannt, dass die StA Frankfurt/M. (Hessen) Anklage gegen Polizisten wegen Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben hat. Auch gegen seinen Bruder wurde Anklage wegen Propagandadelikten und Verrat von Dienstgeheimnissen erhoben. Am 25. Februar teilt die StA Frankfurt/M. mit, dass sie gegen insgesamt vier Beamte Anklage erhoben hat.

Tätowierte Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Polizeibeamter Beschwerde vor dem BVerfG gegen das in Bayern geltende Verbot zu Tragen von sichtbaren Tattoos erhoben hat (Az: 2 BvR 1667/20).

Stasi: Durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird bekannt, dass bei der dortigen Polizei aktuell 131 ehemalige hauptamtliche und 201 inoffizielle Mitarbeiter*innen der früheren DDR-Stasi beschäftigt sind.

18. Februar: Organisierte Kriminalität (OK): In einer Großrazzia durchsuchen in Berlin und Brandenburg Polizeibeamte über 20 Objekte eines arabisch-stämmigen Clans. Hintergrund der Aktion sind gewalttätige Auseinandersetzungen mit einem tschetschenischen Clan, Waffen- und Drogenhandel und andere Delikte.

21. Februar: Datenschutz: Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion wird bekannt, dass in Bayern von 2017 bis Mitte 2020 insgesamt 182 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Polizist*innen wegen unberechtigter Datenabfragen eingeleitet wurden.

22. Februar: Kriminelle Polizist*innen: Die Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ teilt mit, dass der Leiter ihrer Außendienststelle Westfalen-Lippe (NRW), ein ehemaliger Polizist, im Verdacht steht, an einem weiblichen Kriminalitätsopfer sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Der Mann wurde von seinem Amt abberufen und angezeigt; zudem steht der Mann auch im Betrugsverdacht. Am 23. Februar durchsucht die Polizei in Leipzig (Sachsen) unter dem Verdacht des illegalen Handels mit sichergestellten Fahrrädern eine polizeiliche Außenstelle und sieben Wohnungen; eine ungenannte Zahl von Fahrrädern wird sichergestellt.

23. Februar: Spionage: Vor dem Berliner KG beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Spion im Bundespresseamt. Der Mann soll über mehrere Jahre für den ägyptischen Geheimdienst gearbeitet haben; er ist geständig. Am 25. Februar erhebt die BAW Anklage gegen den Mitarbeiter einer Technikfirma im Bundestag wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für den russischen Geheimdienst.

24. Februar: Prozess gegen Folterer: Das OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) verurteilt einen Folterer des syrischen Assad-Systems zu viereinhalb Jahren Haft.

Polizei auf Twitter: Mit der Beschriftung „Selcuk ist immer bestens vorbereitet“ veröffentlicht die Berliner Polizei einen Tweet mit einem Polizisten, der mehrere Lollies in seiner Uniform stecken hat, im Tweet folgt der Zusatz „Die Kids in den Autos freut das besonders„. Daneben trägt er einen „Thin Blue Line“-Patch, der von der rassistischen Bewegung „Blue Lives Matter“ in den USA inspiriert ist, die sich als Gegenbewegung zu Black-Lives-Matter-Protesten versteht. „Trotz guter Absichten gehört das Zeichen nicht an die Uniform“, sagt eine Polizeisprecherin der taz auf Nachfrage. Die Polizei habe „schon ein paar Mal bemerkt, dass Kollegen das in bester Absicht getragen haben“. Diese habe man dann „sensibilisiert“.

27. Februar: Demonstration gegen Rechts: In Frankfurt/M. (Hessen) demonstrieren mehrere Dutzend ältere Personen der Initiative „Omas gegen rechts“ mit einer Menschenkette gegen die AfD und für Demokratie.

28. Februar: Polizeischuss: In Wiesenbach (Bayern) bedroht ein Mann zwei Spaziergänger mit einem Messer; ein Polizist schießt ihm ins Bein.

Bild: Hanau-Gedenken am 20. Februar in Berlin (Christian Ditsch).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.