von Otto Diederichs
Für das Jahr 2023 verzeichnet die Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) insgesamt 65 Schüsse auf Menschen, wobei neun Personen getötet und 33 verletzt worden sind. Rechtlich wurden davon sieben Fälle als Notwehr/Nothilfe und zwei zur Verhinderung von Verbrechen eingestuft. Ein Fall von Schusswaffengebrauch gegen Personen wird als unzulässig bewertet.[1]
Die CILIP-Anfrage nach der Schusswaffengebrauchsstatistik ist immer wieder eine amüsante Abenteuerreise durch die Institutionen – mit stets wechselnden Akteur*innen. Nachdem sich im Jahr 2023 ergeben hatte, dass Nachfragen vor Juni sinnlos seien, begann die Reise dieses Mal somit Anfang Juni bei der IMK-Geschäftsstelle beim Bundesrat. Dort war man verblüfft und meinte, die Statistik sei schon längst veröffentlicht. Neben dieser Fehlinformation wurde für weitere Nachfragen an die Geschäftsstelle des diesjährigen IMK-Vorsitzes als zuständige Stelle verwiesen; in diesem Falle also das Land Brandenburg. Von dort wurde die Pressestelle des Landesinnenministeriums als Ansprechpartner genannt. Diese zeigt sich zunächst irritiert und schlug zunächst Nachfragen in den einzelnen Bundesländern vor. Schließlich erkannte sie ihre Zuständigkeit an, verlangte allerdings vor einer Antwort den Nachweis journalistischer Tätigkeiten. Nachdem auch dies erledigt war, wurde die Statistik dann Ende Juni übersandt.
Überraschungen
Sie birgt einige Überraschungen: Während die IMK-Statistik neun polizeiliche Todesschüsse verzeichnet, hatte die Presseauswertung von CILIP für das Jahr 2023 hingegen 10 Fälle ergeben.[2] Die Differenz konnte nicht geklärt werden. Möglicherweise ist der 10. Fall in der insgesamt drei Fälle ausweisenden Kategorie „Noch nicht klassifizierte Fälle (Folgen)“ eingeordnet. Denkbar ist auch, dass der Todesschuss vom 7. Dezember in Köln offiziell nicht gezählt wurde, weil das getroffene Opfer sich auf dem Boden liegend noch selbst schwere Verletzungen beibrachte, die nach dem Befund der Obduktion ebenso tödlich waren wie der Schuss des Polizisten.
Die weiteren Überraschungen finden sich in zwei der besonders ausgewiesenen Fälle des Schusswaffengebrauchs. In der Kategorie „Selbsttötung“ sind mit 11 ungewöhnlich viele Fälle aufgeführt (2022: 7).[3] Auch die „unbeabsichtigten Schussauslösungen“ haben mit insgesamt 136 Schüssen deutlich gegenüber dem Vorjahr (94) zugenommen.
Psychische Erkrankungen: Erste Schritte
Ebenfalls angestiegen ist mit sieben die Anzahl der beim polizeilichen Schusswaffengebrauch Getöteten mit einer psychischen Erkrankung bzw. in einer psychischen Ausnahmesituation (2022: 3, 2021: 3). Nur langsam scheint dieses Problem auch bei Polizei und Justiz anzukommen. So werden etwa an der Akademie der Berliner Polizei bereits seit 2014 viertägige Seminare mit dem sperrigen Namen „Umgang mit Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten im Spannungsfeld zwischen Kommunikation und Zwangsanwendung“ angeboten. Daneben wird in einer Polizeidirektion gemeinsam mit dem Psychologischen Dienst eine ähnliche Pilotveranstaltung geplant.[4] In Nordrhein-Westfalen plant die Staatsanwaltschaft die Einrichtung von zwei Sonderdezernaten „für psychisch auffällige Straftäter“.[5]
Sonstige Schüsse
Ein Fall aus 2023 ist als „unzulässiger Schusswaffengebrauch“ gegen Personen eingestuft, verletzt wurde dabei niemand. Auf Sachen wurde 21-mal geschossen, damit ist hier ein erfreulicher Rückgang zu verzeichnen (2022: 53). Wie in den Vorjahren wurde die Mehrzahl der Schüsse mit 16.791 wiederum auf gefährliche, kranke oder verletzte Tiere abgeben.
Nachtrag zum Fall Dramé: Prozess gegen Polizist*innen
Am 19. Dezember 2023 begann vor dem Landgericht Dortmund der Prozess gegen vier Polizeibeamte und eine -beamtin, die im August 2022 an dem tödlichen Einsatz gegen den jugendlichen Senegalesen Mouhamed Lamine Dramé beteiligt waren.[6] Laut Oberstaatsanwaltschaft ist der Einsatz nicht verhältnismäßig verlaufen, denn „… das mildeste Mittel muss gewählt werden und das war in diesem Fall nicht gewährleistet“.[7] Der Beamte, der die tödlichen Schüsse auf Dramé abgegeben hatte, ist wegen Totschlags angeklagt; der Einsatzleiter wegen Anstiftung hierzu und die übrigen wegen gefährlicher Körperverletzung.[8] Ende Februar 2024 sagen zwei Zivilbeamte als Zeugen übereinstimmend aus, dass sowohl die Taser als auch die Maschinenpistole damals ohne deutliche Vorwarnung oder eine klare Androhung eingesetzt wurden,[9] was von einem weiteren Polizeizeugen bestätigt wurde.[10] Demgegenüber blieben der Einsatzleiter und der Todesschütze bei ihrer Auffassung, die Schüsse seien in der Situation gerechtfertigt gewesen.[11] Bei Redaktionsschluss dieser Aufgabe lief der Prozess in Dortmund noch.