Erster Jahresbericht Bundespolizei-Beauftragter

Gemäß seiner Pflicht, den Bundestag jährlich über seine Tätigkeit zu unterrichten, legte der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, Anfang Juli seinen ersten Jahresbericht vor.[1] Dargestellt werden Eingaben aus der Bevölkerung (267), von Bundespolizeibeschäftigen (78) sowie Selbstaufgriffe (28). Der Bericht informiert über die Schwerpunkte, mit denen der Beauftragte sich 2024 beschäftigte und gibt einen Überblick über dessen Besuche bei Bundespolizeibehörden und Polizeivertretungen, bei zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Organisationen. Die Selbstaufgriffe betrafen die Polizei beim Bundestag (Sicherheit des Parlaments, Vorwürfe zu mutmaßlich rechten und rechtsextremen Vorfällen) sowie Personalgewinnungs- und Ausstattungsfragen bei der Bundespolizei See bzw. dem Flugdienst der Bundespolizei.

Als strukturelle Fragestellungen werden im Bericht Grenzkontrollen (einschließlich der Arbeitsbedingungen), infrastrukturelle Fragestellungen (Liegenschaften und Beschaffungen), sexuelle Belästigung und Sexismus (von Polizeibeschäftigten), Frauen in polizeilichen Führungspositionen, Vorwürfe von Diskriminierung und Racial Profiling, Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, posttraumatische Belastungsstörung (von Polizeibeamt*innen) und mangelnde Fehlerkultur genannt. Hinsichtlich Polizeigewalt kommt Grötsch zu dem Schluss, dass sich aus den Eingaben keine Anhaltspunkte auf strukturelle Mängel diesbezüglich ergeben, weist aber auf abweichende wissenschaftliche Befunde hin. Rassismusvorwürfe in den Eingaben hätten sich vor allem auf Racial Profiling bezogen. Hinsichtlich Rechtsextremismus wird auf den Verfassungsschutzbericht verwiesen (S. 6). Interessant ist der Hinweis auf sein sich auf alle Beschäftige der Bundespolizei beziehendes Mandat, unabhängig von ihrem Einsatzort; d. h. es erstreckt sich auch auf an Frontex entsandte Bundespolizeibeamt*innen (S. 42). Grötsch schreibt in der Pressemitteilung zum Bericht, dass es sein Amt gibt, sei „ein Gewinn für alle Seiten: Für die Polizei selbst, für die Politik und für das Vertrauen der Bürger:innen in polizeiliches Handeln.“[2] Wo die Bürger*innen dabei bleiben, bleibt vorerst offen.

[1]    BT-Drs. 21/750 v. 8.7.2025
[2]    Deutscher Bundestag: Pressemitteilug v. 9.7.2025 https://www.bundestag.de/resource/ blob/1099160/pm_bericht.pdf

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