Lorenz Krämer
Am 25. November 2025 wurde vom Plenum des EU-Parlaments der endgültigen Text für die „Verordnung zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794“ angenommen.[1] Damit ist der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum des Parlaments Ende November. Der Beschluss ist das Ergebnis einer Einigung nach Trilog-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat und konnte den ursprünglichen Plan einer eigenständigen Verordnung zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität abwenden. Fraglich ist deshalb, wozu diese Verordnung überhaupt notwendig ist: Schließlich sind Schleuserkriminalität und Menschenhandel Straftaten, die bereits unter die polizeiliche Zusammenarbeit in den Schengen-Staaten fallen und für die Europol auch zuständig ist.
Die Unterstützung seitens Europol kann nun ausdrücklich durch „Operative Taskforces“ sowie durch „Europol-Einsatz zur operativen Unterstützung“ erfolgen – wobei dies nicht weiter definiert wird. Nach Willen der Kommission hätten Europol-Einsätze gemäß der neuen Verordnung auch in Drittstaaten stattfinden können, dem sind Rat und Parlament aber nicht gefolgt. Außerdem wird das bereits seit einem Jahrzehnt bestehende Zentrum gegen Schleuserkriminalität kodifiziert und eine engere Zusammenarbeit mit Frontex festgeschrieben. Zudem soll auch eine Zusammenarbeit mit den Europäischen Auswärtigen Dienst und den Akteuren der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik möglich sein.
Der Kampf gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel wird zudem zur Querschnittsaufgabe von Europol. Bei jeglicher Unterstützung der Ermittlungsarbeit in den Mitgliedstaaten soll dies mitbedacht werden, „auch wenn diese Aktivitäten beinhaltet, die über das Internet ausgeführt werden“. Europol soll für ihre Arbeit auch spezielle Tools, darunter KI-Anwendungen, zur Verarbeitung biometrischer Daten entwickeln. Deren Einsatz soll sich auf alle Kriminalitätsbereiche erstrecken, für die Europol zuständig ist.