Schmerzgriffe in Berlin

Am 8. Januar 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der Berliner Polizei auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin abgelehnt. Damit wurde dessen Urteil vom 20. März 2025 rechtskräftig, in dem das VG festgestellt hatte, „dass die Anwendung von Schmerzgriffen und Nervendrucktechniken … am 20. April 2023 rechtswidrig war“. An diesem Tag hatten sich Mitglieder der „Letzten Generation“ auf die Straße des 17. Juni in Berlin gesetzt und so den Verkehr blockiert.

Die Polizei hatte die Menschen unter Gewaltanwendung von der Straße entfernt. Die – erfolgreiche – Klage war, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, von einem der Demonstrierenden eingereicht worden. In seinem Urteil stellte das VG fest, im vorliegenden Fall sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt worden, weil der Polizei weniger schmerzhafte Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Das Urteil des Gerichts stützte sich zentral auf eine Videoaufnahme, in der die (ausdrücklich angekündigte) Schmerzzufügung durch einen Polizisten dokumentiert ist.[1]

Im Januar 2026 veröffentlichte „Frag den Staat“ Auszüge aus dem Berliner „Handbuch Einsatztraining“. Darin wird ein breites Repertoire an Hebelgriffen, Druckpunkt- und Quetschtechniken in Video- und Bildsequenzen vorgestellt.[2] Darunter auch Griffe, wie sie auf der Aufnahme vom 20. April 2023 zu sehen sind. In Antworten auf Schriftliche Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus erklärte die Innenverwaltung zwar, das veröffentlichte Handbuch sei seit 2020 in der Ausbildung aller Laufbahngruppen in Berlin genutzt und 2024 mittlerweile durch andere Unterlagen für das „Abwehr- und Zugriffstraining“ ersetzt worden.[3] Von einem Verzicht auf bestimmte Griffe ist aber an keiner Stelle die Rede. Die Innenverwaltung betont vielmehr, dass die Anwendung von Gewalt „im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen gelehrt“ werde.

Obwohl die polizeiliche Gewaltanwendung im o. g. Fall rechtswidrig war, ist das Verfahren gegen den Polizisten wegen Körperverletzung im Amt von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Klagen dagegen und für einen zivilrechtlichen Schadensersatz laufen.

[1]    https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/schmerzgriffe-berlin.
[2]    https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/01/eine-anleitung-fur-schmerzgriffe/.
[3]    Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 19/25154 v. 20.2.2026 und Drs. 19/25193 v. 2.3.2026.

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