G10-Überwachungsmaßnahmen im Jahr 2023

Am 2. Dezember 2025 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht über die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV, Bundesnachrichtendienst/BND und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst/BAMAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2023 vor.[1] Über die Maßnahmen selbst wird in der G10-Kommission des Bundestages entschieden, sowohl über die erstmalige Anordnung als auch die Fortführung alle drei Monate, sofern diese von den Diensten beantragt wird. Diese unterrichtet wiederum das PKGr, dem die allgemeine Kontrolle über das G10-Gesetz obliegt.

Individuelle Überwachungsmaßnahmen (§ 3 G10-Gesetz) wurden im Jahr 2023 in 125 (1. Halbjahr) bzw. 133 Fällen (2. Halbjahr) durchgeführt. Damit sind die Zahlen gegenüber dem Vorjahr geringfügig gestiegen. Die Überwachungen richteten sich gegen 6.119 (Vorjahr: 13.952) bzw. 4.289 (Vorjahr: 8.322) „Hauptbetroffene“, 538 bzw. 581 Personen waren „Mitbetroffene“. Damit ist die Zahl der Hauptbetroffenen deutlich gesunken, aber noch weit über dem Niveau vor 2020, als nur wenige hundert Personen betroffen waren.

Bei 57 von 1.213 Personen, die – als Haupt- oder Nebenbetroffene – aus der Überwachung ausgeschieden waren, wurde endgültig entschieden, die Maßnahme nicht mitzuteilen; bei 949 wurde die Entscheidung verschoben, 94 konnten nicht ermittelt werden, und 113 Betroffene wurden informiert. Zugrunde lagen 198 Überwachungsverfahren. Wie diese auf die Geheimdienste verteilt waren, wurde anders als in der Vergangenheit nicht mitgeteilt.

Im Rahmen der „strategischen Überwachung“ des BND wurden die gesetzlich erlaubten 20 Prozent der internationalen Telekommunikationsbeziehungen (inkl. IP-gestützter Telekommunikation) mit bis zu 1.296 Suchbegriffen (Rufnummern, IP-Adressen, inhaltliche Suchbegriffe etc.) durchsucht. Durch die automatisierte Suche wurden 105 Fernmeldeverkehre im 1. und 185 im 2. Halbjahr erfasst (im Vorjahr 351 und 192). Von den 290 Treffern in 2023 wurden 18 als nachrichtendienstlich relevant bewertet. In einem Fall erfolgte eine Weiterleitung an eine andere Behörde im In- oder Ausland.

[1]    BT-Drs. 21/3060 v. 2.12.2025.

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