Alle Beiträge von Heiner Busch

Kommentar: Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo

«Meine Damen und Herren, wir sind in der Tat eine offene Gesellschaft, aber zum Schutz dieser offenen Gesellschaft braucht es einen starken Staat, der bestmöglich für die Sicherheit und Freiheit der Menschen einsteht.» Das sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am 19. Juli 2017 in der Landtagsdebatte. Einen Tag, bevor sich das Parlament des Freistaates in die Sommerpause davon machte, hat es noch schnell Geschichte geschrieben. Es verabschiedete in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), mit der das Bundesland einmal mehr demonstriert, dass ihm in Sachen Härte der Sicherheitsgesetzgebung kein anderes den Rang ablaufen kann: Bei «drohenden Gefahren» kann die Bayerische Polizei in Zukunft nicht nur schweres Geschütz zur Überwachung, nämlich Staatstrojaner, einsetzen. Sie kann die Freiheit von Personen einschränken, indem sie ihren Aufenthalt per «elektronischer Fußfessel» überwacht. Und sie kann Menschen diese Freiheit – präventiv – gleich ganz entziehen. Kommentar: Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo weiterlesen

Kommentar: Biometrie: Vom Ende des «Identitätsbetrugs» in Europa

Vor dem 11. September 2001 erschien die Biometrie im Wesentlichen als eine Technik, die das Allerheiligste von Banken und Versicherungen oder allenfalls die Chefetagen großer Firmen vor dem Zugang durch Unbefugte schützen sollte. Gesichtserkennung, das Abchecken der Augeniris und dergleichen mehr kannte man meist nur aus Science-Fiction-Filmen. Automatische Fingerabdruckidentifizierungssysteme – kurz AFIS – gab es zwar schon seit den 1990er Jahren, aber sie wurden bis dahin nicht unter dem Stichwort Biometrie diskutiert, sondern galten als Fortentwicklung einer bekannten polizeilichen Methode, nämlich der Daktyloskopie. Kommentar: Biometrie: Vom Ende des «Identitätsbetrugs» in Europa weiterlesen

Komentar: «Es besteht Handlungsbedarf»

Die Bundesregierung und die Fraktionen der Großen Koalition im Bundestag entfalten derzeit eine große gesetzgeberische Hektik im innen- und rechtspolitischen Bereich. Seit Dezember letzten Jahres folgt Gesetzentwurf auf Gesetzentwurf. Bei aller Wahlkampfkonkurrenz sind sich die Koalitionsparteien einig, noch in dieser Legislaturperiode Nägel mit Köpfen zu machen und diese auch einzuschlagen – ohne lange Diskussionen in der Öffentlichkeit und ohne die ach so hinderlichen rechtsstaatlichen oder menschenrechtlichen Bedenken.

Hier nur drei Beispiele: Komentar: «Es besteht Handlungsbedarf» weiterlesen

Kommentar: Kriminalstatistik: „Nichts zu beschönigen“

„Berlin ist die ‚Hauptstadt des Verbrechens‘“, titelt der Tagesspiegel. Berlin sei „die gefährlichste Stadt Deutschlands“, steht in der Berliner Zeitung. Und der Spiegel trägt das Grauen hinaus in die Weiten der Republik: „So gefährlich ist es in ihrer Region“ – bitte auf der Karte anklicken und sich fürchten. Anlass für die medialen Gruselstunden war die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière und seinen sächsischen Amtskollegen Markus Ulbig, den aktuellen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), am 24. April 2017.

„Licht und Schatten“ will der Bundesinnenminister in der Statistik gesehen haben. Licht, weil die Zahlen der gemeldeten Wohnungseinbrüche, Ladendiebstähle und Betrugsdelikte zurückgegangen sind und die Aufklärungsquote auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren ist. Diese Erkenntnis hindert die Bundesregierung nicht daran, an einem Gesetzentwurf zur Strafverschärfung und weitergehenden Strafverfolgung bei Wohnungseinbrüchen herumzudoktern, und dies mit dem Gegenteil zu begründen – alternativfaktisch sozusagen. Kommentar: Kriminalstatistik: „Nichts zu beschönigen“ weiterlesen

Terroristische Vereinigung im Ausland? Politische Justiz gegen türkische und kurdische Linke

Interview mit Franziska Nedelmann und Lukas Theune

Lukas Theune vertritt den der PKK-Mitgliedschaft beschuldigten Ali Hidir Dogan vor dem Kammergericht Berlin. Franziska Nedelmann ist die Verteidigerin von Mehmet Yeşilçalı, einem der zehn Angeklagten im TKP/ML-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Tom Jennissen und Heiner Busch befragten die beiden AnwältInnen zu ihren Erfahrungen mit dem § 129b StGB.

Der § 129b StGB wurde 2002 eingeführt. Er war Teil der Anti-Terror-Pakete nach dem 11. September 2001. Haben Sie einen Überblick, welche Organisationen davon betroffen waren?

Franziska Nedelmann: Die meisten Verfahren richten sich gegen islamistische Gruppen, aber natürlich sind auch viele andere Vereinigungen im Visier der Behörden. Seit 2002 hat das Bundesjustizministerium (BMJV) 90 Verfolgungsermächtigungen erteilt. Was die Türkei anbetrifft, geht das ganz klar gegen linke Organisationen, gegen die PKK, die DHKP-C und jetzt auch gegen die TKP/ML. Es läuft zwar auch ein Verfahren gegen die rechtsextremen „Grauen Wölfe“, die „Ülkücü-Bewe­gung“. Das Bundesjustizministerium „prüft“ da schon eine ganze Weile, sieht aber noch keine „zureichenden Anhaltspunkte“ für eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Mit anderen Worten: Gegen die Rechten haben wir hier noch gar nichts, obwohl deren Betätigung in Deutschland nun wirklich nicht ohne ist. Terroristische Vereinigung im Ausland? Politische Justiz gegen türkische und kurdische Linke weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Seit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 haben sich die Parteien, die (bisher noch) in einer Großen Koalition vereinigt sind, mit Vorschlägen überboten, wie sie künftige Anschläge verhindern wollen. Das wollen sie nicht nur mit den üblichen Mitteln der Überwachung, sondern auch mit der elektronischen „Fußfessel“.

Eingesetzt werden soll sie nicht nur gegen bereits einschlägig Verurteilte, die man zwar nach dem Ende der Strafe aus der Haft entlassen muss, aber nicht aus der Rund-um-die-Uhr-Kontrolle freigeben will. Neue Regelungen im Aufenthaltsgesetz und im BKA-Gesetz sollen dafür sorgen, dass auch „Gefährdern“ diese Freiheitsbeschränkung aufgezwungen werden kann – Leuten also, die (bisher) keine Straftat begangen haben, bei denen die Polizei aber vermutet, dass sie künftig eine begehen könnten. Redaktionsmitteilung weiterlesen

Fast verdächtig: Die unerträgliche Leichtigkeit der Gesetzgebung

von Heiner Busch

Der LKW-Angriff auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 war die perfekte Vorlage für Forderungen nach noch schärferen Anti-Terror-Maßnahmen. Mit zwölf Toten und 55 Verletzten war er das schwerste einzelne Attentat in Deutschland seit jenem auf das Oktoberfest 1980.

„Je mehr über Anis Amri bekannt wird, desto absurder wirkt, dass er nicht abgeschoben wurde“, wunderte sich die „Welt“ bereits zwei Tage nach dem Anschlag. Und der „Spiegel“ fragte drei Wochen später, warum die Sicherheitsbehörden „den für eine Abschiebung vorgemerkten Radikalen nicht aus dem Verkehr zogen“.[1] Formulierungen wie diese finden sich seit Ende Dezember in den deutschen Medien zu Hauf. Fast verdächtig: Die unerträgliche Leichtigkeit der Gesetzgebung weiterlesen

Kommentar: Wie der «Gefährder» sich ins Recht schleicht

Rechtlich gesehen, kümmerte sich die Polizei traditionell um zwei Gruppen von Personen: Die einen waren Verdächtige oder gar Beschuldigte einer Straftat. Die Ermittlungsbefugnisse, die den Strafverfolgungsbehörden und damit auch der Polizei dabei zur Verfügung stehen, fanden und finden sich in der Strafprozessordnung. Die andere Gruppe waren die Störer, die man heute meist etwas weniger martialisch als Verantwortliche einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) bezeichnet, wobei es sich in aller Regel um eine «konkrete Gefahr» handeln musste, also um «eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens im Einzelfall in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung eines polizeilichen Schutzguts führt.» Was die Polizei gegen Störer unternehmen konnte, stand in den Polizeigesetzen. Die Bindung polizeilichen Handelns an den (konkreten) Verdacht und die konkrete Gefahr sollte verhindern, dass die Polizei x-beliebige Personen ins Visier nehmen könnte. Kommentar: Wie der «Gefährder» sich ins Recht schleicht weiterlesen