Schlagwort-Archive: PKK

Terroristische Vereinigung im Ausland? Politische Justiz gegen türkische und kurdische Linke

Interview mit Franziska Nedelmann und Lukas Theune

Lukas Theune vertritt den der PKK-Mitgliedschaft beschuldigten Ali Hidir Dogan vor dem Kammergericht Berlin. Franziska Nedelmann ist die Verteidigerin von Mehmet Yeşilçalı, einem der zehn Angeklagten im TKP/ML-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Tom Jennissen und Heiner Busch befragten die beiden AnwältInnen zu ihren Erfahrungen mit dem § 129b StGB.

Der § 129b StGB wurde 2002 eingeführt. Er war Teil der Anti-Terror-Pakete nach dem 11. September 2001. Haben Sie einen Überblick, welche Organisationen davon betroffen waren?

Franziska Nedelmann: Die meisten Verfahren richten sich gegen islamistische Gruppen, aber natürlich sind auch viele andere Vereinigungen im Visier der Behörden. Seit 2002 hat das Bundesjustizministerium (BMJV) 90 Verfolgungsermächtigungen erteilt. Was die Türkei anbetrifft, geht das ganz klar gegen linke Organisationen, gegen die PKK, die DHKP-C und jetzt auch gegen die TKP/ML. Es läuft zwar auch ein Verfahren gegen die rechtsextremen „Grauen Wölfe“, die „Ülkücü-Bewe­gung“. Das Bundesjustizministerium „prüft“ da schon eine ganze Weile, sieht aber noch keine „zureichenden Anhaltspunkte“ für eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Mit anderen Worten: Gegen die Rechten haben wir hier noch gar nichts, obwohl deren Betätigung in Deutschland nun wirklich nicht ohne ist. Terroristische Vereinigung im Ausland? Politische Justiz gegen türkische und kurdische Linke weiterlesen

Reformierte Terrorlisten – Instrumente der Willkür

von Ben Hayes

Die EU und der UN-Sicherheitsrat haben die Verfahren zur Zusammenstellung ihrer Schwarzen Listen reformiert. Rechtsschutz für die Betroffenen gibt es auch weiterhin nicht.

Die Beschlüsse des Rates der EU, die Konten des in den Niederlanden wohnhaften Professors José Maria Sison und der ebenfalls dort ansässigen Stiftung al-Aqsa einzufrieren, waren rechtswidrig. Das entschied das Europäische Gericht erster Instanz (EuGI) am 11. Juli 2007. Bereits im Dezember 2006 hatte es der Klage der iranischen Volksmudjahedin gegen ihre Aufnahme in die EU-“Terrorliste“ stattgegeben.[1]

Die Gründe waren in allen drei Fällen dieselben: Grundrechte und Verfahrensgarantien seien verletzt worden. Insbesondere hätten die Betroffenen keinerlei Begründungen für die verhängten Sanktionen erhalten. Sie seien somit nicht in der Lage gewesen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechte auf Verteidigung und auf einen fairen Prozess wahrzunehmen. Reformierte Terrorlisten – Instrumente der Willkür weiterlesen

Zweifelhafte türkische Garantien

Am 23. Januar 2007 bewilligte das schweizerische Bundesgericht die Auslieferung von Mehmet Esiyok in die Türkei – vorbehaltlich der ausstehenden Entscheidung über Esiyoks Asylantrag und vorbehaltlich förmlicher „Menschenrechtsgarantien“ der Türkei.

Das Bundesgericht ließ die Auslieferung nur für einen der rund dreißig im türkischen Auslieferungsersuchen enthaltenen Anklagepunkte zu: Danach soll Esiyok 1995 zusammen mit anderen Mitgliedern der PKK die Ermordung eines Dorfwächters angeordnet haben. Alle anderen Tatvorwürfe seien entweder verjährt oder „zu wenig konkretisiert“. Obwohl sie in einem Strafverfahren in der Türkei also nicht berücksichtigt werden dürften, dienen sie dem Bundesgericht als Beleg dafür, dass Esiyok nicht als „legitimer Widerstandskämpfer“ anzusehen sei. Zudem habe der schweizerische Inlandsgeheimdienst, der Dienst für Analyse und Prävention, im einem Gutachten vom März 2006 dargelegt, dass die PKK, deren ZK Esiyok seit 1995 angehörte, seit 1993 in der BRD und später in der EU insgesamt als „terroristische Vereinigung“ verboten gewesen sei. Dass die Schweiz diese Kriminalisierung bewusst nicht nachvollzogen hat, nimmt das Gericht nicht zur Kenntnis. Zweifelhafte türkische Garantien weiterlesen

Pressefreiheit light – Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung

von Anja Lederer

Mitte der 90er Jahre registrierte die IG Medien „eine Durchsuchungsaktion in Redaktionen und Journalistenwohnungen pro Monat. Mindestens.“[1] Aktuelle Vergleichszahlen fehlen zwar. Fälle aus dem zurückliegenden Jahr zeigen allerdings, dass die Hemmschwelle für staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit keineswegs gestiegen ist.

Nahezu unbemerkt und ohne nennenswertes Echo der deutschen Presse ließ der damalige Bundesinnenminister Otto Schily am 5. September 2005 die kurdische Tageszeitung „Özgür Politika“ (Freie Politik) dichtmachen.[2] Aufgrund einer Verbotsverfügung gegen die seit über zehn Jahren in Frankfurt am Main erscheinende Zeitung beschlagnahmte die Polizei alle 40 PCs der Redaktion, sämtliche Unterlagen, das gesamte Archiv, Mobiliar, Papierkörbe, Grünpflanzen und die Mineralwasservorräte. Das Vermögen der E. Xani-Herausgebergesellschaft in Höhe von 22.000 Euro und 70.000 Schweizer Franken wurde eingezogen. Die formale Begründung des Verbots: Die Tageszeitung „Özgür Politika“ und der dahinter stehende Verlag seien „nachweislich in die Organisationsstruktur der PKK (heute Kongra Gel) eingebunden“, die Zeitung sei als „Sprachrohr der PKK“ einzustufen. Der Zeitpunkt des Verbots ergäbe sich, so die ministerielle Anordnung vom 30. August, „aus der in den letzten Monaten eskalierenden Sicherheitslage in der Türkei“. Pressefreiheit light – Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung weiterlesen

Das „PKK-Verbot“ – Kriminalisierung politischer AusländerInnenvereine

von Eberhard Schultz

Das Verbot der palästinensischen GUPS und GUPA 1972, der türkischen Dev-Sol, der PKK und ihr nahestehender kurdischer Organisationen 1993 und das der türkischen DHKP-C 1998 waren Marksteine in der Kriminalisierung politischer Organisationen von AusländerInnen in Deutschland. Die Mechanismen dieser Kriminalisierung zeigen sich exemplarisch an der Verfolgung der kurdischen Organisationen.

Die Kriminalisierung beruht rechtlich auf zwei Säulen. Die erste bildet das politische Organisationsstrafrecht, das seine Wurzeln im obrigkeitsstaatlichen preußischen Recht hat. Der 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommene § 129 (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, heute: kriminelle Vereinigung) überdauerte in einigen Abwandlungen Kaiserreich und Weimarer Republik. Während die Vorschrift im Dritten Reich gegenüber anderen Maßnahmen zurücktrat, bildete sie ab 1951 wieder eine der Grundlagen des Staatsschutzstrafrechts. Das „PKK-Verbot“ – Kriminalisierung politischer AusländerInnenvereine weiterlesen