Schlagwort-Archive: Überwachung

EU-Forschungsförderung innere Sicherheit: IT-Technologien im „Horizon“-Programm

Forschungen zur inneren Sicherheit werden durch die Europäische Union (EU) in verschiedenen Kontexten und Formaten gefördert. Explizit geschieht dies durch das Rahmenprogramm „Horizon“, in dessen aktueller Version ist das „Cluster“ „zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von besonderer Bedeutung; aber auch in anderen Teilen des Programms finden sich sicherheitsrelevante Förderungen. Die auf die Entwicklung und Anwendung neuer (Informations)technologien begrenzte Untersuchung zeigt, dass der thematische Förderschwerpunkt auf Terrorismusbekämpfung und Migrationskontrolle liegt und Verdachtsschöpfung mit Methoden der Künstlichen Intelligenz vorangetrieben werden sollen.[1]

Die Forschungsförderung durch die Europäische Union ist vielfältig und unübersichtlich. Die Seite der Kommission listet 35 EU-Förderprogramme auf.[2] In der Mehrzahl handelt es sich dabei nicht um Forschungsförderung, sondern um die Etablierung neuer Verfahren, Zuständigkeiten, Qualifikationen etc.  in unterschiedlichen Bereichen oder die Umsetzung von EU-Politiken durch die Vergabe von Ressourcen in verschiedenen Feldern. So wird hier der Europäischen Sozialfonds ebenso aufgelistet wie Förderungen zur Vollendung des Binnenmarktes. Wegen der „Praxisorientierung“ von Forschung sind allerdings Überschneidungen zwischen diesen Programmen und „reinen“ Forschungsvorhaben nicht zu vermeiden. EU-Forschungsförderung innere Sicherheit: IT-Technologien im „Horizon“-Programm weiterlesen

Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht

von Eric Töpfer und Marius Kühne

Deutschland hat aufgerüstet. Am 20. Juli 2021 hat der bayerische Landtag die vorerst letzte Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit den vorläufigen Schlusspunkt in einer Reihe von Polizeirechtsverschärfungen gesetzt, die 2017 ihren Anfang nahm. Zeit für einen Rückblick.

Am Anfang der „neuen deutschen Welle“ von Polizeirechtsänderungen steht das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.[1] Es sollte nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum alten BKA-Gesetz (BKAG) und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen,sondern war auch Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“, mit dem die IT-Architektur des BKA massiv umgebaut werden soll. Weiteres Novum: die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischer Aufenthaltsüberwachung durch §§ 55 und 56 des neuen BKAG.„Im Eiltempo“, so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, habe man damit in den zwei Monaten nach dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Befugnisnormen zum Umgang mit „Gefährdern“ geschaffen, an denen sich auch die Länder orientieren sollten.[2] Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht weiterlesen

Überwachen und Ausschließen: Was neoliberale Produktionsweise und unkontrollierte Strafgewalt verbindet

von Helga Cremer-Schäfer

Neoliberale Produktionsweise und Populismus als herrschende Politikform sorgen dafür, dass Sicherheitspolitik und Kriminalitätsdiskurse mit dem Vollzug legitimierter Ausschließung von Außenseitern, Armen und Fremden kurzgeschlossen werden. Als Wiedereinstieg in abolitionistische Gegenbewegungen wird vorgeschlagen, ökonomische, politische und kulturelle Bedingungen von Passung und Kurzschluss zu klären.

Die seit den 1990er Jahren in kritischen Kriminologien verfügbaren Beschreibungen „neuer“ beziehungsweise „neoliberaler“ Überwachungs- und Kontroll-Technologien erinnern frappant an Thesen der Studie Sozialstruktur und Strafvollzug von Georg Rusche und Otto Kirchheimer von 1938. Die am meisten zitierte These zu Strafvollzugsentwicklung lautete: „Jede Produktionsweise tendiert dazu Bestrafungsmethoden zu ersinnen, welche mit ihren Produktionsverhältnissen übereinstimmen.“[1] Zum Gegenstand von Analyse und Kritik müsse ein jeweiliges „soziales Artefakt“ und seine Funktionsweisen in einer Produktionsweise werden. „Strafe als solche gibt es nicht.“[2] Überwachen und Ausschließen: Was neoliberale Produktionsweise und unkontrollierte Strafgewalt verbindet weiterlesen

Nicht wirklich „smart“: Die Stadt als Daten-Ölfeld

von Nils Erik Flick

Ein aktueller Trend stadtpolitischer Debatten ist die „Smart City“, in der eine umfassende Sensorik für effektive Steuerung von Verkehr und Ressourcen sorgen soll. Vermehrt tauchen in diesem Zusammenhang auch Ideen auf, wie die „smart city“ zugleich auch eine „secure city“ sein kann. Vernetzte Videoüberwachung und predictive policing sind hierfür zwei Schlagworte, die zugleich alte Visionen von Überwachung und Kontrolle wiederbeleben.

Was steckt hinter dem Modebegriff „Smart City“? Die deutschsprachige Wikipedia scheitert wortreich am Versuch einer Definition: „Effizienz“, „Nachhaltigkeit“, „Konzepte des Teilens“ gehören ebenso dazu wie „Bürgerbeteiligung bei Großbauprojekten“: Es sind allgemeine Ziele ohne Bezug zur Digitalisierung, die ebenso gut aus einer Stadtmarketing-Broschüre stammen könnten.

Wesentlich interessanter ist dieser Satz: „Die gesamte städtische Umgebung ist dabei mit Sensoren versehen, die sämtliche erfassten Daten in der Cloud verfügbar machen. So entsteht eine permanente Interaktion zwischen Stadtbewohnern und der sie umgebenden Technologie. Die Stadtbewohner werden so Teil der technischen Infrastruktur einer Stadt.“[1] Der missglückte Definitionsversuch zeigt einerseits, dass man unter diesem „Sammelbegriff für gesamtheitliche Entwicklungskonzepte“ alles und nichts verstehen kann. Andererseits legt der letzte Satz nahe, dass die „Smart City“ doch eine konkrete Eigenschaft hat – eine gefährliche, übergriffige Seite. Die „Smart City“ ist eine mikro-gemanagte Stadt mit dem Anspruch, in Echtzeit alles über uns zu wissen und uns (teil-)automatischen Regelkreisen zu unterwerfen. Nicht wirklich „smart“: Die Stadt als Daten-Ölfeld weiterlesen

Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung

Die stets voranschreitende Digitalisierung und Auffächerung von Kommunikationswegen und ihrer Kontrolle hat eine Proliferation der Überwachungsmethoden in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht mit sich gebracht. Gleichzeitig werden die bestehenden Möglichkeiten immer häufiger und intensiver genutzt.

Eine der größten Ängste aller Sicherheitsbehörden und Ermittler ist es, nicht jedes der durch den technologischen Fortschritt ständig neu geschaffenen Kommunikationsmittel vollumfänglich kontrollieren zu können. Mit der Begründung, hier Schritt halten zu müssen, wird eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse auf alle erdenklichen Lebenssachverhalte betrieben, die von hektischen Gesetzgebungsmaßnahmen begleitet ist. Diese Entwicklung macht aber nicht bei der Einbeziehung moderner Kommunikationsformen in den herkömmlichen Surveillance-Apparat halt, sondern führt zur Entstehung gänzlich neuer Überwachungsmittel. Die technologischen Errungenschaften werden zur sicherheitstechnischen Erschließung bisher unangetasteter Sphären ge­nutzt, bevor die damit verbundenen Risiken abgeschätzt werden können. In diesem Wilden Westen der digitalen Überwachung toben sich behördliche DatensammlerInnen aus, ohne sich zur Rechenschaft verpflichtet zu fühlen. Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung weiterlesen

Kommentar: Die Hamburger Datenschlacht

Eine EU-„Extremistendatei“ müsse her – das war eine der Forderungen, mit der die etablierte Politik auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg reagierte. Seit dem EU-Gipfel von Göteborg im Juni 2001 und dem der G8 in Genua einen Monat später ist die Einrichtung einer solchen Datenbank über „troublemakers“ regelmäßig Gegenstand der einschlägigen EU-Gremien. Die Forderung – vor allem vorgetragen von deutschen Politiker*innen – ist aber ebenso regelmäßig gescheitert – an technischen und an rechtlichen Problemen. Aber auch ohne eine solche europäische Datei tauschen die „Sicherheitsbehörden“ anlässlich von Gipfeltreffen Daten aus – so auch beim Hamburger G20-Treffen. Kommentar: Die Hamburger Datenschlacht weiterlesen

EFI und SIT – Deutsche Geheimdienste rüsten auf

von Albrecht Maurer

Mit umfassenden Ausbauprogrammen wollen Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) offensichtlich mit der NSA zwar nicht an Größe, aber doch an Größenwahn gleichziehen und demonstrieren, dass parlamentarische Kontrolle kaum mehr als ein nettes Spielzeug ist.

Sommer 2014: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten der NSA und dem darin verwickelten BND hatte gerade seine Arbeit begonnen und der öffentlich von den Nachwirkungen des NSU-Debakels schwer gebeutelte Verfassungsschutz war dabei sich zu erholen, da wurden für beide Dienste Aus- und Umbauprogramme bekannt, die alle Aufklärungsbemühungen konterkarieren und die Angriffe auf die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme erweitern, veralltäglichen und legalisieren werden. EFI und SIT – Deutsche Geheimdienste rüsten auf weiterlesen

Ausnahmezustand und Norm: Im Zeichen der NSA-Skandals

Das Thema mit seiner Spannung gibt es, seit ein liberaler Rechtsstaat besteht und solange er beansprucht, staatliche Herrschaft zu legitimieren. Der NSA-Skandal hat das Verhältnis von Ausnahmezustand und Norm erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Zu allen Zeiten irgendwie installierter Herrschaften und ihrer wenigstens rudimentären Erfordernisse, von mitherrschenden Gruppen akzeptiert zu werden, tauchten Formen des Umgangs mit Ausnahmen auf. Ziel der Konstitutionalisierungen des modernen Staates im europäisch-angelsächsischen Kontext war – unbeschadet der formell verfassungs­lo­sen britischen Ausnahme –, die feudal-absolutistische Willkürherrschaft zu beenden, die arcana imperii (arcanum = geheim) berechenbar, also rechtsförmlich zu vertäuen. Die „Bill of Rights“ von 1689 war dafür ein frühes Beispiel. Was aber sollte in Not-, also Ausnahmezeiten geschehen, wenn staatliche Herrschaft in Gefahr geriet? Von Thomas Hobbes schon vorinformiert, wurde im Preußisch Allgemeinen Landrecht von 1794 eine „Generalklausel“ dafür vorgesehen. Sie besagte: In Not- und Kriegszeiten werden geltende Regeln zeitweise suspendiert – von Grund- und Menschenrechten war seinerzeit noch nicht die Rede. Ausnahmezustand und Norm: Im Zeichen der NSA-Skandals weiterlesen