Schlagwortarchiv: Überwachung

(Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung

von Louisa Zech und Eric Töpfer

Auch im Jahr 2026 überrollt die Bundesregierung das Land mit Gesetzentwürfen zur Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten und setzt damit den Trend hin zur anlasslosen und automatisierten Massenüberwachung fort. Versuche einer Bestandsaufnahme, geschweige denn einer Begrenzung sind vorerst gescheitert, obwohl sie nötiger wären denn je.

Ende April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett das sogenannte Sicherheitspaket 2.0 mit drei Gesetzentwürfen zur Einführung neuer „digitaler Befugnisse“ für Strafverfolgungsbehörden, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei. Es geht um den biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten und die automatisierte Datenanalyse. Gleichzeitig wird ein erneuter Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung unternommen, diesmal „nur“ für IP-Adressen und Portnummern. Und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause sorgte die schwarz-rote Koalition für eine Überraschung, als in letzter Minute Änderungsanträge zur Schaffung von Befugnissen zur Muster- und Echtzeitgesichtserkennung für das bereits länger geplante Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes eingereicht wurden, um der Automatisierung der polizeilichen Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen den Weg zu ebnen. Vergleichbare Entwicklungen vollziehen sich derweil in zahlreichen Bundesländern, wo ebenfalls automatisierte Datenanalysen, Mustererkennung und der Einsatz von Gesichtserkennung vorangetrieben werden.[1] (Neue) Instrumente der Überwachung: Eine Einleitung weiterlesen →

Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune

Überwachung und Repression waren im Bereich der Bürger*innenrechte und in politischen Bewegungen schon immer zentral. Derzeit sind viele Menschen verunsichert, weil in der aktuellen Welle politischer Prozesse – insbesondere den sog. Antifa-Ost-Verfahren – besonders viele Erkenntnisse aus verdeckten Maßnahmen, Kommunikationsüberwachung und ausgewerteten Geräten eine Rolle zu spielen scheinen. Obwohl das Thema eigentlich seit jeher aufmerksam verfolgt wurde, fragen sich nun einige, ob sie diesbezüglich noch auf dem aktuellen Stand sind: Während manche gängigen Schutzvorkehrungen, die schon fast paranoid anmuteten, womöglich überhaupt nicht die erhoffte Wirkung haben, sind andere Bereiche, die bislang nicht so im Fokus standen, eventuell deutlich praxisrelevanter. Wie sieht staatliche Überwachung im Kontext politischer Repression heute tatsächlich aus, was kann/sollte getan werden, und wie sieht der Ausblick in die Zukunft aus? 

Wenn wir über Überwachung sprechen wollen, sollten wir das wahrscheinlich vorher kurz auffächern: Da gibt es einmal die verschiedenen Behörden, von denen sie durchgeführt wird – das sind vor allem Polizei und Verfassungsschutz. Dann gibt es die verschiedenen Zwecke – das sind einerseits die Strafverfolgung, also die Aufklärung und Verfolgung begangener Straftaten in konkreten Strafverfahren, und andererseits die Gefahrenabwehr, also die vorbeugende Prävention künftiger Taten. Während die Polizei auf beiden Gebieten tätig ist, arbeitet der Verfassungsschutz nur zur Gefahrenabwehr. Bei unserem Thema der politischen Strafverfahren geht es in erster Linie um Überwachung zur Strafverfolgung, also durch die Polizei – aber nicht ausschließlich, und wir werden sicherlich auch auf die Rolle der Verfassungsschutzämter kommen. Aber lasst uns doch beginnen mit dem Versuch eines kleinen Überblicks über die Überwachungsmaßnahmen, denen Eurer Erfahrung nach derzeit in Strafverfahren die größte Bedeutung zukommt.

Antonia von der Behrens (AvdB): Fangen wir mal mit der Überwachung des in Räumen gesprochenen Wortes an. Dass es tatsächlich einmal eine Wohnraumüberwachung gegeben hat, habe ich erst einmal – in einem großen Verfahren gegen Mitglieder einer bewaffneten kommunistischen Organisation aus der Türkei – erlebt. Für diesen sogenannten großen Lauschangriff sind die rechtlichen und technischen Hürden schon hoch. Was ich tatsächlich noch nie in Akten gefunden habe, ist, dass über ein Handy ein Raum überwacht wurde. Was es hingegen häufiger mal gibt, ist, dass wenn Handys, die überwacht werden, nach dem Gesprächsende nicht richtig abgeschaltet werden weiter aufnehmen, also Raumgespräche mitgeschnitten werden. Außerdem findet bei einer Überwachung des Telefons die Aufnahme schon während der Anwahl – und bevor das Gespräch angenommen wurde – statt. Alles, was in dieser Zwischenzeit gesprochen wird, wird also auch aufgezeichnet. Was aber praktisch sehr wichtig ist, vielleicht jedoch nicht so bekannt ist, ist die Pkw-Innenraumüberwachung. Also, das Abhören dessen, was in einem Auto gesprochen wird. Es gibt dort nicht so hohe Hürden wie für eine Wohnraumüberwachung, und sie wird in verschiedenen Phänomenbereichen wie etwa in PKK-Verfahren oder Antifa-Kontexten sehr effektiv eingesetzt. Ich habe nicht das Gefühl, dass sich das Bewusstsein schon durchgesetzt hat, dass Gespräche im Auto nicht sicher sind. Überwachung in politischen Verfahren: Interview mit Antonia von der Behrens und Lukas Theune weiterlesen →

KI für alle: Dystopische neue Sicherheitsgesetze

von Tom Jennissen

Sowohl im Bund als auch in zahlreichen Ländern werden derzeit die Polizeibefugnisse massiv ausgebaut. Prägend für diese Welle neuer Polizeigesetze ist der umfassende Einsatz von KI-Anwendungen. Automatisierte Anwendungen sollen nicht nur die Ermittlungsarbeit der Polizei grundlegend ändern, sondern auch den öffentlichen Raum überwachen und das Internet zur polizeilichen Datenbank machen.

Es ist ein so wohlbekanntes wie zynisches Ritual: Nach einem tödlichen Anschlag, insbesondere wenn er von islamistischen Terroristen ausgeführt wurde, überbieten sich Innenpolitiker*innen fast jeder Couleur mit Forderungen nach neuen, immer eingriffsintensiveren Befugnissen. Ob die jeweiligen Maßnahmen irgendetwas gebracht hätten, ist dabei in der Regel vollkommen unerheblich. Auch nach dem queerfeindlichen Anschlag auf den CSD in Berlin am 25. Juli 2026 wurden bereits am Tag nach der Tat erste Stimmen laut, die neue Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden forderten. KI für alle: Dystopische neue Sicherheitsgesetze weiterlesen →

EU-Forschungsförderung innere Sicherheit: IT-Technologien im „Horizon“-Programm

Forschungen zur inneren Sicherheit werden durch die Europäische Union (EU) in verschiedenen Kontexten und Formaten gefördert. Explizit geschieht dies durch das Rahmenprogramm „Horizon“, in dessen aktueller Version ist das „Cluster“ „zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von besonderer Bedeutung; aber auch in anderen Teilen des Programms finden sich sicherheitsrelevante Förderungen. Die auf die Entwicklung und Anwendung neuer (Informations)technologien begrenzte Untersuchung zeigt, dass der thematische Förderschwerpunkt auf Terrorismusbekämpfung und Migrationskontrolle liegt und Verdachtsschöpfung mit Methoden der Künstlichen Intelligenz vorangetrieben werden sollen.[1]

Die Forschungsförderung durch die Europäische Union ist vielfältig und unübersichtlich. Die Seite der Kommission listet 35 EU-Förderprogramme auf.[2] In der Mehrzahl handelt es sich dabei nicht um Forschungsförderung, sondern um die Etablierung neuer Verfahren, Zuständigkeiten, Qualifikationen etc.  in unterschiedlichen Bereichen oder die Umsetzung von EU-Politiken durch die Vergabe von Ressourcen in verschiedenen Feldern. So wird hier der Europäischen Sozialfonds ebenso aufgelistet wie Förderungen zur Vollendung des Binnenmarktes. Wegen der „Praxisorientierung“ von Forschung sind allerdings Überschneidungen zwischen diesen Programmen und „reinen“ Forschungsvorhaben nicht zu vermeiden. EU-Forschungsförderung innere Sicherheit: IT-Technologien im „Horizon“-Programm weiterlesen →

Umkämpftes Demonstrationsrecht: Zum Entwurf eines hessischen Versammlungsgesetzes

von Marius Kühne

Hessen plant, wie bereits andere Bundesländer, ein Landesversammlungsgesetz. Bezüglich vieler Fragen würde dies schlicht die bestehende Rechtsprechung fortschreiben und könnte daher mehr Rechtsklarheit schaffen. Allerdings soll die Polizei Versammlungen auch umfassend überwachen und unter geringen Voraussetzungen in das Geschehen eingreifen dürfen. Progressive Ansätze wie die Abschaffung versammlungsspezifischer Strafvorschriften fehlen hingegen. Der Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Regierung wird der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit daher nicht gerecht.

Das Versammlungsgesetz des Bundes ist hoffnungslos veraltet und gibt unkundigen Leser*innen teilweise einen verfälschten Eindruck der Rechtslage. So legt etwa § 14 Abs. 1 Bundesversammlungsgesetz (BVersG) fest, dass eine Demonstration, „spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde … anzumelden“ sei. Dabei ist allgemein anerkannt, dass als Reaktion auf aktuelle Ereignisse auch kurzfristige Eil- oder Spontanversammlungen zulässig sind. Im Gesetzestext findet sich dazu jedoch nichts. Genauso nennt § 3 Abs. 1 BVersG das Verbot, „in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“, verschweigt jedoch, dass Streikwesten, Arbeitskleidung, Fußballtrikots o. ä. hiervon nicht umfasst sind. Das sogenannte Uniformverbot gilt nach der Rechtsprechung nur, wenn die Kleidung eine „suggestivmilitante“, einschüchternde Wirkung gegenüber Dritten erzielt. Dieser Zustand, dass das geschriebene Recht sich von der tatsächlichen Rechtslage erheblich unterscheidet, ist im besonders grundrechtssensiblen Bereich der Versammlungsfreiheit ein Ärgernis. Umkämpftes Demonstrationsrecht: Zum Entwurf eines hessischen Versammlungsgesetzes weiterlesen →

Röntgentechnik für die Festung Europa: Über die Detektion von Flüchtenden in Fahrzeugen

von Clemens Arzt

Das politische Bestreben, mögliche Fluchtwege nach Deutschland für Menschen immer undurchlässiger zu machen, nimmt in zunehmendem Maße auch technische Möglichkeiten in den Blick, um unkontrollierte Reisebewegungen und Grenzübertritte zu verhindern. Der Beitrag nimmt dabei in jüngerer Zeit untersuchte Technologien in den Blick und versucht, diese rechtlich einzuordnen.

Die Verhinderung der „unkontrollierten“ Einreise flüchtender Menschen ist spätestens seit dem Sommer 2015 ein Markenkern der „Festung Europa“ und deutscher Politik. Menschen auf der Flucht verstecken sich nicht selten in Kraftfahrzeugen oder Containern. Dabei kommt es auch zu dramatischen Todesfällen. Unter dem Label der Gefahrenabwehr und einer „geregelten Flüchtlingspolitik“ untersuchte ein vom Bun­desfor­schungs­ministerium finanziertes Forschungsprojekt (STRATUM[1]), wie in Fahrzeugen versteckte Menschen schnell und unauffällig auf­gespürt (detektiert) werden könnten. Der Beitrag stellt diese Techniken vor und fragt, wie deren Nutzung durch die Polizei rechtlich zu beur­teilen ist.[2]  Zunächst werden die technischen Methoden zum Aufspüren von Menschen vorgestellt. Gefragt wird sodann, ob sich aus dem europäischen oder Völkerrecht ein Recht auf „un­kontrollierte Einreise“ ableiten lässt, mit dem solche Detektionsmaßnahmen unvereinbar wären. Anschließend werden die grundrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen solcher Maßnahmen in Deutschland vorgestellt und hinterfragt. Röntgentechnik für die Festung Europa: Über die Detektion von Flüchtenden in Fahrzeugen weiterlesen →

Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht

von Eric Töpfer und Marius Kühne

Deutschland hat aufgerüstet. Am 20. Juli 2021 hat der bayerische Landtag die vorerst letzte Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit den vorläufigen Schlusspunkt in einer Reihe von Polizeirechtsverschärfungen gesetzt, die 2017 ihren Anfang nahm. Zeit für einen Rückblick.

Am Anfang der „neuen deutschen Welle“ von Polizeirechtsänderungen steht das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.[1] Es sollte nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum alten BKA-Gesetz (BKAG) und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen,sondern war auch Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“, mit dem die IT-Architektur des BKA massiv umgebaut werden soll. Weiteres Novum: die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischer Aufenthaltsüberwachung durch §§ 55 und 56 des neuen BKAG.„Im Eiltempo“, so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, habe man damit in den zwei Monaten nach dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Befugnisnormen zum Umgang mit „Gefährdern“ geschaffen, an denen sich auch die Länder orientieren sollten.[2] Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht weiterlesen →

Überwachen und Ausschließen: Was neoliberale Produktionsweise und unkontrollierte Strafgewalt verbindet

von Helga Cremer-Schäfer

Neoliberale Produktionsweise und Populismus als herrschende Politikform sorgen dafür, dass Sicherheitspolitik und Kriminalitätsdiskurse mit dem Vollzug legitimierter Ausschließung von Außenseitern, Armen und Fremden kurzgeschlossen werden. Als Wiedereinstieg in abolitionistische Gegenbewegungen wird vorgeschlagen, ökonomische, politische und kulturelle Bedingungen von Passung und Kurzschluss zu klären.

Die seit den 1990er Jahren in kritischen Kriminologien verfügbaren Beschreibungen „neuer“ beziehungsweise „neoliberaler“ Überwachungs- und Kontroll-Technologien erinnern frappant an Thesen der Studie Sozialstruktur und Strafvollzug von Georg Rusche und Otto Kirchheimer von 1938. Die am meisten zitierte These zu Strafvollzugsentwicklung lautete: „Jede Produktionsweise tendiert dazu Bestrafungsmethoden zu ersinnen, welche mit ihren Produktionsverhältnissen übereinstimmen.“[1] Zum Gegenstand von Analyse und Kritik müsse ein jeweiliges „soziales Artefakt“ und seine Funktionsweisen in einer Produktionsweise werden. „Strafe als solche gibt es nicht.“[2] Überwachen und Ausschließen: Was neoliberale Produktionsweise und unkontrollierte Strafgewalt verbindet weiterlesen →

Nicht wirklich „smart“: Die Stadt als Daten-Ölfeld

von Nils Erik Flick

Ein aktueller Trend stadtpolitischer Debatten ist die „Smart City“, in der eine umfassende Sensorik für effektive Steuerung von Verkehr und Ressourcen sorgen soll. Vermehrt tauchen in diesem Zusammenhang auch Ideen auf, wie die „smart city“ zugleich auch eine „secure city“ sein kann. Vernetzte Videoüberwachung und predictive policing sind hierfür zwei Schlagworte, die zugleich alte Visionen von Überwachung und Kontrolle wiederbeleben.

Was steckt hinter dem Modebegriff „Smart City“? Die deutschsprachige Wikipedia scheitert wortreich am Versuch einer Definition: „Effizienz“, „Nachhaltigkeit“, „Konzepte des Teilens“ gehören ebenso dazu wie „Bürgerbeteiligung bei Großbauprojekten“: Es sind allgemeine Ziele ohne Bezug zur Digitalisierung, die ebenso gut aus einer Stadtmarketing-Broschüre stammen könnten.

Wesentlich interessanter ist dieser Satz: „Die gesamte städtische Umgebung ist dabei mit Sensoren versehen, die sämtliche erfassten Daten in der Cloud verfügbar machen. So entsteht eine permanente Interaktion zwischen Stadtbewohnern und der sie umgebenden Technologie. Die Stadtbewohner werden so Teil der technischen Infrastruktur einer Stadt.“[1] Der missglückte Definitionsversuch zeigt einerseits, dass man unter diesem „Sammelbegriff für gesamtheitliche Entwicklungskonzepte“ alles und nichts verstehen kann. Andererseits legt der letzte Satz nahe, dass die „Smart City“ doch eine konkrete Eigenschaft hat – eine gefährliche, übergriffige Seite. Die „Smart City“ ist eine mikro-gemanagte Stadt mit dem Anspruch, in Echtzeit alles über uns zu wissen und uns (teil-)automatischen Regelkreisen zu unterwerfen. Nicht wirklich „smart“: Die Stadt als Daten-Ölfeld weiterlesen →

Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung

Die stets voranschreitende Digitalisierung und Auffächerung von Kommunikationswegen und ihrer Kontrolle hat eine Proliferation der Überwachungsmethoden in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht mit sich gebracht. Gleichzeitig werden die bestehenden Möglichkeiten immer häufiger und intensiver genutzt.

Eine der größten Ängste aller Sicherheitsbehörden und Ermittler ist es, nicht jedes der durch den technologischen Fortschritt ständig neu geschaffenen Kommunikationsmittel vollumfänglich kontrollieren zu können. Mit der Begründung, hier Schritt halten zu müssen, wird eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse auf alle erdenklichen Lebenssachverhalte betrieben, die von hektischen Gesetzgebungsmaßnahmen begleitet ist. Diese Entwicklung macht aber nicht bei der Einbeziehung moderner Kommunikationsformen in den herkömmlichen Surveillance-Apparat halt, sondern führt zur Entstehung gänzlich neuer Überwachungsmittel. Die technologischen Errungenschaften werden zur sicherheitstechnischen Erschließung bisher unangetasteter Sphären ge­nutzt, bevor die damit verbundenen Risiken abgeschätzt werden können. In diesem Wilden Westen der digitalen Überwachung toben sich behördliche DatensammlerInnen aus, ohne sich zur Rechenschaft verpflichtet zu fühlen. Der digitale Wilde Westen: Kleine Übersicht zur entgrenzten Überwachung weiterlesen →