„Kontrolle im Kapitalismus“ ist keine exklusiv polizeiliche Domäne. Eher im Gegenteil wurde der traditionelle Ort der Polizei (gemeint ist die Vollzugspolizei) an jenen Linien verortet, an denen die herkömmlichen Institutionen der Kontrolle versagten. Als herkömmlich in diesem Verständnis konnten die großen Einrichtungen gelten, die die Erfordernisse einer sich entwickelnden kapitalistischen Gesellschaft in die Gewohnheiten, den Alltag, die Erwartungen der Menschen umsetzten – von der Gewöhnung an die Lohnarbeit bis zur Anerkennung gottgegebener und gleichzeitig wettbewerbsvermittelter sozialer Ungleichheit. Nur an den gesellschaftlichen Rändern, an denen frühneuzeitliche Sozialintegration scheitert, kommt die Polizei in der Durchsetzung des Gewaltmonopols ins Spiel. Landstreicher, Bettler*innen und alle, die sich dem Verkauf ihrer Arbeitskraft entziehen; Kinder, denen es an Fleiß und Folgsamkeit mangelt; Diebe, die die herrschende Eigentumsordnung ablehnen; Protestierende gegen Verelendung, kapitalistische Ausbeutung und deren Aufrechterhaltung durch den Staat: Die von der kapitalistischen Vergesellschaftung Ausgeschiedenen, die an den Rändern der Gesellschaft die „gefährliche Klasse“ bilden, deren „Polizierung“ die zentrale Aufgabe der Polizeien (und teilweise des Militärs) bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts bildet.
Sehr allgemein formuliert: Im Laufe des 19. Jahrhunderts treten in den industrialisierten Ländern Europas an die Seite des Polizei- und Obrigkeitsstaates wohlfahrtsstaatliche Arrangements. Die großen gesellschaftlichen Konfliktlinien (Kapital und Arbeit, Arm und Reich) werden durch neue Einrichtungen entschärft. Von den Sozialversicherungen über die allgemeine Schulpflicht bis zur Gleichheit vor dem Gesetz – die Konflikte werden so bearbeitet, dass sie zugleich die kapitalistische Akkumulation befördern. Das Gewaltmonopol tritt kontrollierend/sanktionierend in Erscheinung, wenn diese Instanzen versagen. Dieses „wohlfahrtsstaatlich-fordistische“ Arrangement löst sich in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auf. Wir befinden uns in einer nachfolgenden Phase, die meist unter der Überschrift „Neoliberalismus“ zu fassen versucht wird; wobei gegenwärtig unklar ist, ob nicht diese bereits durch ein neues Leitmuster abgelöst wird. Im Folgenden können nur einige Hinweise auf jüngere Veröffentlichungen gegeben werden, die Aspekte des Dreiecks von Kapitalismus, Kontrolle und Polizei darstellen. Literatur weiterlesen →
Am 20. August 2023 verstarb Falco Werkentin im Alter von 78 Jahren. Falco gehörte zu den Gründern von Bürgerrechte & Polizei/CILIP, und er war einer der Pioniere der sozialwissenschaftlichen Polizeiforschung in Deutschland. Sein emanzipatorisch fundiertes, bürgerrechtlich und staatskritisch ausgerichtetes Selbstverständnis lag auch seiner Auseinandersetzung mit der politischen Justiz der DDR zugrunde, der er sich nach dem Fall der Mauer widmete.
Im 50. Heft von CILIP hat Falco selbst den Entstehungskontext und die Anfangsjahre von CILIP nachzeichnet – freilich ohne seinen eigenen Anteil besonders zu erwähnen. Im Kontext von Berufsverboten und „Deutschem Herbst“, dem modernisierenden Ausbau der Polizeien und anderen Apparaten der Inneren Sicherheit, namentlich der Ämter für „Verfassungsschutz“ (diese Anführungsstriche waren ihm wichtig), und der zunehmenden Bedeutung, die diese Apparate für die Reaktion auf innenpolitische Konflikte nahm – von den Anti-AKW-Protesten bis zu den Hausbesetzungen – entstand in einer Gruppe um Wolf-Dieter Narr die Idee, der Entwicklung des Gewaltmonopols im Innern forschend, dokumentierend und publizierend auf der Spur zu bleiben. Gefördert durch die Berghof-Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung nahm dieses Vorhaben in der zweiten Hälfte der 70er Jahre konkrete Formen an. CILIP, der „Newsletter on Civil Liberties and Police Research“, der publizistische Teil dieses Vorhabens, hat bis heute überlebt. Nachruf auf Falco Werkentin weiterlesen →
Seit 2007 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 840 Millionen Euro für das Rahmenprogramm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ausgegeben. Eine exemplarische Auswertung des Programms zeigt, dass die Polizei in rund einem Drittel der geförderten Projekte präsent ist. Polizeiliche Einrichtungen in Bund und Ländern sind in unterschiedlicher Intensität an Forschungen beteiligt. Dabei liegt der Schwerpunkt in Vorhaben, die den technischen, insbesondere informationstechnischen Fortschritt für die Polizeiarbeit nutzbar machen wollen. Im Zusammenwirken in der Forschung ist ein Geflecht aus Wissenschaft, Polizei und Privatwirtschaft entstanden, das Sicherheit als technokratisch herstellbaren Zustand begreift.
Die öffentliche Forschungsförderung ist aus zwei Gründen von Interesse. Erstens verspricht sie Hinweise darauf, in welchen Bereichen, mit welchen Strategien und Methoden der wissenschaftliche Fortschritt für die innere Sicherheit nutzbar gemacht werden soll. Zweitens erlaubt die Forschungsförderung einen Blick in die Zukunft. Denn zu erwarten ist, dass ein Teil dessen, was heute erforscht wird, bald in der Praxis Anwendung findet. Das gilt insbesondere, seit die Logik der öffentlichen Förderung darin besteht, dass sie „anwendungsorientiert“ angelegt sein soll, was in den meisten Förderrichtlinien dadurch sichergestellt wird, dass die späteren „Anwender“ an den Forschungsvorhaben zu beteiligen sind. Allerdings wird die Hoffnung, über die Forschung in die Zukunft blicken zu können, mehrfach getrübt. Einerseits wird vieles erforscht, das nie Praxisrelevanz erlangen wird. Andererseits werden Innovationen ohne Forschungsförderung von Firmen oder Behörden entwickelt, oder sie werden aus dem Ausland importiert. Die Polizei in der Forschungsförderung: Polizei im Kontext der „zivilen Sicherheitsforschung“ weiterlesen →
Demonstrationen und politische Aktionen im öffentlichen Raum führen regelmäßig zu Polizeieinsätzen. Gemäß der herrschenden Rechtslehre hat die Polizei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Aus diesen unterschiedlichen Zielen resultieren erhebliche polizeiliche Spielräume, die über Formen, Wirkungen und Folgen des Protests entscheiden können. Am Beispiel einiger Großereignisse wird dargestellt, wie die Polizei, eingebunden in politische Prozesse und strafrechtlichen Sanktionsdrohungen, die Versammlungsfreiheit zurechtstutzt.
Zu Recht ist die Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1985 als Zäsur in der polizeilichen Positionierung gegenüber Demonstrationen gewürdigt worden.[1] Denn die vorherigen Wahrnehmungen und daraus resultierende Einsatzformen standen in der Kontinuität obrigkeitsstaatlicher Aufstandsbekämpfung: Demonstrationen wurden als „Aufzüge“ im öffentlichen Raum betrachtet, deren Grenze zum staats- und sicherheitsgefährdenden Aufstand fließend war. Aus dieser Perspektive entstand eine Strategie, die 1967 vom Berliner Polizeipräsidenten Duensing mit dem berühmten Vergleich charakterisiert wurde: „Nehmen wir die Demonstranten als Leberwurst, dann müssen wir in die Mitte hineinstechen, damit sie an den Enden auseinanderplatzt.“[2] Selbst innerpolizeilich war ein solches Vorgehen seit den 1960er Jahren zunehmend umstritten, aber erst das Verfassungsgericht verhalf der Lehre von der Demonstationsfreundlichkeit der Polizei zum Durchbruch. Protest als Polizei-Problem: Gewährung und Beschädigung eines Grundrechts weiterlesen →
Wie reagiert die Polizei auf sozialen Protest? Wie kommt sie ihren Aufgaben nach, Sicherheit oder Ordnung – Chiffren für die dominanten Interessen in Ökonomie, Gesellschaft und Politik – zu bewahren? Welchen Einfluss hat die Institution Polizei auf kollektive politische Aktionen, auf deren Verlauf und deren Wirkungen in und für die Öffentlichkeit? Antworten auf diese Fragen sucht CILIP seit seiner Gründung. Die Beschäftigung mit dem, was heute Protest Policing genannt wird, ist deshalb dauerhaft in CILIP präsent; allerdings ist es auch zwei Jahrzehnte her, dass wir zuletzt einen Schwerpunkt diesem Thema widmeten (CILIP 72, H. 2/2002). Die Demonstrationen, Versammlungen, Blockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams – einschließlich der „begleitenden“ Polizeieinsätze – wurden und werden von nachbereitenden Darstellungen und wissenschaftlichen Untersuchungen begleitet. An dieser Stelle sei nur auf die Demonstrationsbeobachtungen des Komitees für Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de) hingewiesen, die einen Fundus für alle diejenigen darstellen, die sich ein Bild von konkreten Protestereignissen und den polizeilichen Einsatzstrategien machen wollen. Auf wissenschaftliche Würdigungen des Polizei-Protest-Geschehens wird in den Beiträgen des Schwerpunkts Bezug genommen. An dieser Stelle soll deshalb nur auf zwei Sammelbände und eine umfangreiche Studie zum Thema hingewiesen werden. Literatur weiterlesen →
In der Forschungsförderung unterstützen Europäische Union und deutsche Bundesregierung die Abwehr unerwünschter Einwanderung: Die Entdeckung von unerlaubt Einreisenden oder Eingereisten soll verbessert, Grenzen sollen effektiver überwacht und Netzwerke der Grenzsicherungsbehörden sollen gestärkt werden. Die Forschungen legitimieren sich mit Lücken im Grenzschutz, deren Existenz sie zugleich aufdecken und schließen wollen. Sie versprechen, soziale Probleme mit den Mitteln fortgeschrittener Informations- und Naturwissenschaft zu lösen – mit negativen Wirkungen weit jenseits der Migrationsabwehr.
Öffentlich wenig bekannt ist, woran die Unternehmen der Informations-, Kommunikations- und Überwachungstechnologien in ihren Laboratorien und Forschungsabteilungen gegenwärtig arbeiten. Erkennbar ist nur jener Ausschnitt an Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die über staatliche Förderprogramme unterstützt werden. Der Blick auf diesen Ausschnitt erlaubt zwei Hinweise: Erstens kann er anzeigen, mit welchen Verfahren, welche Teilziele zur Umsetzung der politisch gewünschten Migrationsabwehr verfolgt werden sollen. Weil es hier um Forschungsvorhaben geht, handelt es sich regelmäßig um vollmundige Versprechen über die praktische Nützlichkeit des durch die Forschung Entwickelten; insofern ist deren tatsächliche Wirkung für die Zukunft ungewiss. Zweitens erlaubt die Forschungsförderung einen Blick auf den Zustand der Migrationsabwehr: Denn die Projekte verdanken ihre Förderung dem Umstand, dass sie in ihren Anträgen erfolgreich bestehende Überwachungs- und Kontrolldefizite behaupten, die sie zu schließen versprechen. Da die Abwehr unerwünschter Migration seit Jahrzehnten zum Kern europäischer Grenzpolitik gehört, wird in den Forschungsprojekten zugleich deutlich, welchen Umfang und welche Eingriffstiefe das Grenzkontrollparadigma mittlerweile erreicht hat. Den Fortschritt nutzen: Migrationsabwehr als angewandte Wissenschaft weiterlesen →
Die fortgeschrittenen Technologien der Grenzkontrollen scheinen in mehrfacher Hinsicht entfernt. Das klassische Bild einer physisch gesicherten und nur an Kontrollstellen durchlässigen Grenze ist für Europäer*innen erst an den Schengen-Außengrenzen erfahrbar. Werden diese in ihrem teilweise und zunehmend befestigten Formen in den Blick genommen, so sehen wir regelmäßig nur die durch Zäune, Mauern, Gräben, Wachtürmen errichteten Grenzen. Kaum bis gar nicht wahrnehmbar sind hingegen die mit den Potenzialen der Digitalisierung aufgerüsteten Formen der Überwachung des Grenzraums, der Kontrolle von Einreisewilligen sowie der präventiven Durchleuchtung der Grenzgeschehens. Der Wandel staatlicher Grenzen seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert ist verbunden mit der Etablierung neuer Grenzkontrolltechnologien. Wer letztere verstehen will, muss zugleich in Rechnung stellen, dass Funktionen, Formen und Orte von (staatlichen) Grenzen sich verändert haben.
Mit der Europäisierung des Außengrenzgeschehens hängt vermutlich zusammen, dass zu diesem Thema nur wenige Text in Deutsch vorliegen. Wir geben im Folgenden eher Hinweise auf wenige leicht oder kostenlos zugängliche Veröffentlichungen, die einen exemplarischen Zugang zum Thema ermöglichen. Damit werden wir weder der umfänglichen Diskussion über den Form- und Bedeutungswandel von Grenzen gerecht, noch den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen, die kritische Öffentlichkeit herstellen, Protest und Solidarität mit durch Grenzen Ausgeschlossenen praktizieren. In den Beiträgen des Schwerpunktes finden sich entsprechende Hinweise. Literatur weiterlesen →
In dem Jahrzehnt seit unserem letzten Schwerpunkt zur „Kontrolle der Polizei“ (CILIP 99) sind Fortschritte zu verzeichnen: Einige Bundesländer haben immerhin eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen eingeführt, andere haben neue Kontrolleinrichtungen geschaffen. Die Phalanx derjenigen, die in persönlicher Verantwortlichkeit und institutioneller Transparenz eine Bedrohung für den Staat sehen, ist brüchig geworden. Gleichwohl bleiben die Formen und Chancen zur Kontrolle der Polizei hinter dem Möglichen und demokratisch Gebotenen zurück. Die nicht genutzten Möglichkeiten zeigen sich im Vergleich zu den Kontrollmechanismen, die in anderen liberalen Demokratien bestehen. Das Gebotene ergibt sich aus dem Umstand, dass Auftrag, Tätigkeitsfelder, Instrumente, institutionelle und rechtliche Entgrenzungen dazu geführt haben, dass unter „Kontrolle der Polizei“ mehr verstanden werden muss als die der handelnden Polizist*innen, in die sich häufig das „Kontrollproblem“ zu erschöpfen scheint. Dass eine Polizei, die mit verdeckten Methoden arbeitet, die in hybriden Formen mit den Geheimdiensten kooperiert, die eingebunden ist in internationale Operationen und beteiligt ist an EU-Polizeiagenturen anders kontrolliert werden muss, als es das herkömmliche liberal-demokratische Ideal vorsieht, diese mehrfache Herausforderung hat sich in der aktuellen deutschen Diskussion kaum niedergeschlagen. Literatur weiterlesen →
Die Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen im Einsatz war und ist in der Bundesrepublik umstritten. Zehn Bundesländer haben sie mittlerweile in anonymisierter Form eingeführt, drei weitere und der Bund wollen das in den laufenden Legislaturperioden tun.
Kann man zugleich vor den Gefahren des Feuers warnen und selbst neues Brennholz zur Verfügung stellen? Eindeutig „ja“, wenn der Blick auf die Innen- gleich Polizeiminister*innen, auf die Polizeipräsident*innen und -funktionär*innen fällt: Vormittags warnen sie öffentlichkeitswirksam vor den Gefahren, die der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ und einer liberalen Gesellschaft durch Extremismen und „Fremdenfeindlichkeit“ drohen. Und am Nachmittag haben sie kein Problem damit, mit dem Kampf gegen die „Clankriminalität“ einen rassistischen Diskurs mit quasi staatsoffiziellen Würden zu versehen. Dass dieser Begriff weder kriminologisch noch einen kriminalistischen Sinn macht, ist offenkundig. Inwiefern er wenigstens geeignet ist, einzelne Phänomene kriminellen Verhaltens beschreibend „auf den Begriff“ zu bringen, darf bezweifelt werden. Eindeutig ist hingegen: „Clankriminalität“ ist von hohem inszenatorischem Wert: Der Feind, das sind die „Fremden“ – arabisch-libanesische Groß- bzw. Riesenfamilien mit undurchschaubaren Verflechtungen, abgeschottet von „uns“, deren Freiheit und Reichtum sie durch ihr skrupellos-raffiniertes kriminelles Handeln bedrohen. „Die“ und „Wir“, unterschieden durch ethnische Zuschreibungen: das ist die klassische Dichotomie des Rassismus. Die, die sie nutzen, haben auch kein Problem damit, dass ihre Verwendung notwendig alle jene trifft, die dem ethnisch definierten „Die“ zugerechnet werden. So werden nicht nur gesellschaftlich wirkmächtige Feindbilder erzeugt, sondern zugleich werden die vermeintlichen „Clanmilieus“ zum Objekt besonderer staatlicher Überwachung und Schikane. Bereits die Razzia (nicht deren Ergebnis) bestätigt das Feindbild aufgrund dessen sie initiiert wurde. Die verheerenden Folgen derartiger Feinderklärungen – für die Integration, für das friedliche Zusammenleben, für eine vor ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Staatseingriffen geschützte Gesellschaft – nehmen die Propagandist*innen der „Clankriminalität“ sehenden Auges in Kauf. Zu nützlich scheint das Konzept, die je eigenen Interessen zu befördern. Literatur weiterlesen →
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