Ungeachtet ihres rinnsalartigen Begleitens des mächtig etablierten Stroms alt- und neubundesdeutscher und ehemals auch DDR-licher Politik hat es Bürgerrechtsgruppen immer gegeben. Die von dem Politologen und Theologen Alfred Roos getroffene Feststellung, „(…) wenn es sich schon um Bürgerrechtsthemen handelt, dann stehen die Menschen- und Bürgerrechtsbewegten im größeren Deutschland mit dem Rücken zur Wand“ kennzeichnet die randständige Rolle aller Bürgerrechtsgruppierungen in den beiden kleineren Deutschlands, BRD und DDR, von Anfang an. Freilich, es handelt sich um einen oszillierenden Zustand: Phasen nahezu völligen Schweigens folgen auf Phasen erheblicher Aktivitäten. Nur einmal allerdings schienen Bürgerrechte und entsprechende Gruppierungen eine entscheidende Rolle zu spielen, in der besonderen Konstellation 1989/90. Ansonsten wirkten alle Aktivitäten bestenfalls als Nadelstiche oder leisteten einzelne Personen nützliche, zuweilen sogar existentielle Hilfe. Insgesamt betrachtet und gewertet, vermochten die Bürgerrechtsgruppen nicht mehr, aber auch nicht weniger, als Sand ins Getriebe einer politischen Maschinerie zu werfen, die allzusehr nach dem Motto funktionierte, daß Bürger- und Menschenrechte nur dann zu beachten seien, wenn sie dem etablierten System herrschender Interessen nützten. Notizen zur Geschichte der Bürgerrechtsgruppen im Nachkriegsdeutschland weiterlesen
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Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes
von Falco Werkentin
Das besiegte Deutschland zur Demokratie zurückzuführen, das faschistische Herrschaftssystem zu zerschlagen und durch einen konsequenten Elitenaustausch die Voraussetzungen für einen demokratischen Neuanfang zu schaffen – dies waren die Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition, als ihre Truppen in Deutschland einmarschierten. Dementsprechend wurden mit dem Kontrollrats-Gesetz Nr. 1 vom 20. September ’45 zentrale Straftatbestimmungen des faschistischen Strafrechts aufgehoben, mit Gesetz Nr. 2 vom 10. Oktober ’45 über die „Auflösung von Naziorganisationen“ u.a. die Gestapo als aufgelöst erklärt, mit Gesetz Nr. 11 vom 30. Januar ’46 das Strafrecht von allen politischen Straftatbeständen (vom Hoch- bis Landesverrat) bereinigt und schließlich mit dem Gesetz Nr. 31 vom 1. Juli ’46 alle „Polizeibüros und Agenturen politischen Charakters“ verboten. Politische Polizei im geteilten Deutschland – Hinweise zur Entwicklung des repressiven Staatsschutzes weiterlesen
Vereinigte deutsche Sicherheit – oder die mehrfach verkürzte Verfassungsdebatte
Der äußere Einigungsprozeß von BRD und DDR zu einer vergrößerten BRD geschah ohne verfassungspolitisches Federlesen. Zuerst wurde qua „Währungsunion“ am 1. Juli 1990 die ökonomische Verfassung im Sinne der Ausdehnung bundesdeutscher Ökonomie festgelegt. Anschließend wurde mit Hilfe einer bürokratischen Musterleistung, dem „Einigungsvertrag“, die Haut des Grundgesetzes (GG) über die vormalige DDR gezogen. Die ad hoc neu geschaffenen Länder auf dem Territorium der DDR konnten so gemäß Artikel 23 GG zum Grundgesetz beitreten und die Legitimation des Einigungsvorgangs repräsentativ perfekt machen. In Art. 5 des „Einigungsvertrages“ wurden mögliche Verfassungsänderungen auf die Zeit nach der Einigung verschoben. Vereinigte deutsche Sicherheit – oder die mehrfach verkürzte Verfassungsdebatte weiterlesen