von Norbert Pütter
Während der Entwurf des Justizministeriums noch in den vorparlamentarischen Beratungen steckt, haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur „Reform der Telekommunikationsüberwachung“ (TKÜ) in den Bundestag eingebracht.[1]
Der Entwurf weist im Hinblick auf Ziele und Mittel streckenweise erstaunliche Ähnlichkeiten mit der Regierungsvorlage auf: Er will die Anordnungsfristen auf zwei Monate verkürzen, die Qualität der gerichtlichen Anordnung bzw. Kontrolle verbessern, die Berichtspflichten gesetzlich verankern, der Kernbereich privater Lebensgestaltung vor der TKÜ schützen und das Zeugnisverweigerungsrecht stärken. In den Details unterscheiden sich die Entwürfe: Während die Grünen die Anschlüsse aller Zeugnisverweigerungsberechtigten von der TKÜ ausnehmen wollen (es sei denn, der Zeugnisverweigerungsberechtigte ist selbst Beschuldigter), differenziert der Regierungsentwurf zwischen Geistlichen, Verteidigern und Parlamentariern, die mehr geschützt werden sollen als die anderen in § 52 StPO genannten Gruppen. Grüne TKÜ-Novelle – Abschied vom Straftatenkatalog als Alternative? weiterlesen