von Mark A. Zöller
Der Kampf um die Speicherung sog. Vorratsdaten über das Telekommunikationsverhalten der BürgerInnen und die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung geht in die nächste Runde. Am 8. November 2006 stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Referentenentwurf vor, der u.a. die umstrittene EU-Richtlinie vom März dieses Jahres umsetzen soll.[1]
Die Möglichkeit, für Strafverfolgungszwecke auf Informationen über Telekommunikations-(TK)-Verbindungen zuzugreifen, lässt sich bis ins Jahr 1928 zurückverfolgen, als mit § 12 des damaligen Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) eine entsprechende Befugnisnorm geschaffen wurde. Zu einem wichtigen Ermittlungswerkzeug wurden Daten über hergestellte Fernmeldeverbindungen allerdings erst, als die heutige Telekom 1989 begann, die bis dahin manuelle und elektromechanische durch digitale Vermittlungstechnik zu ersetzen. Seitdem wird für jede Kommunikationsbeziehung ein Datensatz erzeugt und digital auf den Servern der TK-Unternehmen abgelegt, um auf dieser Grundlage den KundInnen die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung zu stellen. Grundrechtseingriffe auf Vorrat – Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung weiterlesen →
von Norbert Pütter
Während der Entwurf des Justizministeriums noch in den vorparlamentarischen Beratungen steckt, haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur „Reform der Telekommunikationsüberwachung“ (TKÜ) in den Bundestag eingebracht.[1]
Der Entwurf weist im Hinblick auf Ziele und Mittel streckenweise erstaunliche Ähnlichkeiten mit der Regierungsvorlage auf: Er will die Anordnungsfristen auf zwei Monate verkürzen, die Qualität der gerichtlichen Anordnung bzw. Kontrolle verbessern, die Berichtspflichten gesetzlich verankern, der Kernbereich privater Lebensgestaltung vor der TKÜ schützen und das Zeugnisverweigerungsrecht stärken. In den Details unterscheiden sich die Entwürfe: Während die Grünen die Anschlüsse aller Zeugnisverweigerungsberechtigten von der TKÜ ausnehmen wollen (es sei denn, der Zeugnisverweigerungsberechtigte ist selbst Beschuldigter), differenziert der Regierungsentwurf zwischen Geistlichen, Verteidigern und Parlamentariern, die mehr geschützt werden sollen als die anderen in § 52 StPO genannten Gruppen. Grüne TKÜ-Novelle – Abschied vom Straftatenkatalog als Alternative? weiterlesen →
von Heiner Busch
Sich widersprechende Gerichtsurteile, eine von Land zu Land unterschiedliche Praxis, massenhaft Daten, aber keine Ergebnisse – das ist die Bilanz nach rund einem halben Jahr der Rasterfahndungen.
Ausländischen Studenten ist es zu verdanken, dass eine der gefährlichsten Ermittlungsmethoden der deutschen Polizei rechtlich hinterfragt wird: Aufgrund ihrer Klagen entschieden die Landgerichte Berlin und Wiesbaden am 15. Januar bzw. 6. Februar 2002, dass eine „gegenwärtige Gefahr“ nicht bestehe und die Ende September letzten Jahres begonnenen Rasterfahndungen daher unzulässig seien.[1] Die beiden Gerichte stützten ihre Beschlüsse pikanterweise auf Erklärungen der Bundesregierung, „wonach keine Anzeichen dafür ersichtlich sind, dass die Verübung terroristischer Anschläge in der Bundesrepublik Deutschland bevorsteht“. Dies habe sich auch nach der Entscheidung des Bundestages, deutsche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden, nicht geändert. Sogenannte Schläfer – so heißt es in dem Wiesbadener Beschluss – seien in der BRD zwar entdeckt worden, „fortgeschrittene Planungen konkreter Anschläge konnten ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden.“ Rasterfahndung – Gegenwärtige Gefahr für die Grundrechte weiterlesen →
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