von Tobias Pieper
Im Gegensatz zur Abschottung der EU-Außengrenzen und den Lagern in den Pufferstaaten findet der Einschluss unerwünschter MigrantInnen im Innern der EU kaum Beachtung. Auch hier werden jedoch Orte des Ausnahmezustands installiert, um diejenigen unter Druck zu setzen, die eigentlich gar nicht hier sein sollten.
Das bundesdeutsche Lagersystem, das seit Anfang der 80er Jahre den bürokratischen Umgang mit geduldeten MigrantInnen und Flüchtlingen bestimmt, wird derzeit neu konfiguriert. Seit der Installation so genannter Ausreisezentren (§ 61 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) wird das gesamte Lagersystem der Effektivität der äußeren Grenzziehungen angepasst. Immer weniger MigrantInnen finden den irregulären Weg in die BRD, die vorhandenen Lagerkapazitäten werden ab- und umgebaut. Am größten deutschen Abschiebelager in Bramsche (Niedersachsen) wird das Funktionieren des Konzepts der „freiwilligen“ Ausreise deutlich.[1] Grenzräume im Innern – Bramsche und das Konzept der „freiwilligen“ Ausreise weiterlesen