Grenzräume im Innern – Bramsche und das Konzept der „freiwilligen“ Ausreise

von Tobias Pieper

Im Gegensatz zur Abschottung der EU-Außengrenzen und den Lagern in den Pufferstaaten findet der Einschluss unerwünschter MigrantInnen im Innern der EU kaum Beachtung. Auch hier werden jedoch Orte des Ausnahmezustands installiert, um diejenigen unter Druck zu setzen, die eigentlich gar nicht hier sein sollten.

Das bundesdeutsche Lagersystem, das seit Anfang der 80er Jahre den bürokratischen Umgang mit geduldeten MigrantInnen und Flüchtlingen bestimmt, wird derzeit neu konfiguriert. Seit der Installation so genannter Ausreisezentren (§ 61 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) wird das gesamte Lagersystem der Effektivität der äußeren Grenzziehungen angepasst. Immer weniger MigrantInnen finden den irregulären Weg in die BRD, die vorhandenen Lagerkapazitäten werden ab- und umgebaut. Am größten deutschen Abschiebelager in Bramsche (Niedersachsen) wird das Funktionieren des Konzepts der „freiwilligen“ Ausreise deutlich.[1]

Niedersachsen war das erste Bundesland, das dieses Konzept anwandte. Mit je 50 Plätzen in den Zentralen Aufnahmestellen (ZASt) Oldenburg und Braunschweig installierte das Land im April 1998 das als „Projekt X“ bekannt gewordene „Modellprojekt für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausländer mit ungeklärter Staatsangehörigkeit“. Im November 2000 wurde das ehemalige Grenzdurchgangslager Bramsche mit zunächst 180 Plätzen als Zweigstelle der ZASt Oldenburg als drittes Lager in Betrieb genommen und bis 2003 auf die heutige Kapazität von 550 Plätzen ausgebaut.

2005 wurde die Lageradministration reorganisiert. Es entstand ein direkt dem Innenministerium unterstellter Verwaltungskomplex, die „Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden“ (ZAAB). Neben Bramsche als Außenstelle von Oldenburg gehören zwei multifunktionelle Lager mit je 550 Plätzen in Blankenburg/Oldenburg und Braunschweig zu diesem Komplex. Die beiden letzteren integrieren je eine Aufnahmeeinrichtung (§ 44 Asylverfahrensgesetz – AsylVfG), eine Gemeinschaftsunterkunft (§ 53 AsylVfG) und eine Ausreiseeinrichtung (§ 61 AufenthG) mit jeweils 50 Plätzen in einem Gebäudekomplex. Das Lager in Bramsche ist zwar offiziell eine Gemeinschaftsunterkunft, seine Aufgabe ist jedoch die eines Ausreisezentrums, nämlich „Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen“ zu koordinieren.[2] Hier werden in erster Linie MigrantInnen eingewiesen, die einen neuen Asylantrag stellen und deren Chancen auf Anerkennung die Behörden als relativ gering einschätzen.

Modellprojekt Bramsche

Seit seiner Installation war das Lager in Bramsche Modellprojekt zur Entwicklung neuer Strategien im Umgang mit ungewollten Flüchtlingen. Das Konzept der forcierten „freiwilligen“ Ausreise wurde hier entwickelt. Bramsche unterscheidet sich in der Umsetzung dieses Konzeptes von anderen Ausreiseeinrichtungen durch die sehr hohe Betreuungsdichte und das Zusammenziehen aller beteiligten Institutionen – Ausländerbehörde, Polizei, Rückkehrberatung, Sozialamt, Krankenstation, Schule, Kantine, Kiosk – innerhalb des Lagerkomplexes. Die einzelnen Stellen sind der Lagerleitung gegenüber weisungsgebunden und werden zur Durchsetzung der „freiwilligen“ Ausreisen koordiniert. Die dort eingewiesenen BewohnerInnen sollen das Lagergelände nicht mehr verlassen, der repressive Sozialraum Bramsche umfasst alles zum Leben und Ausreisen notwendige. Für die BewohnerInnen ist die Einweisung in das Lager Bramsche Endpunkt der eigenen Migrationsgeschichte in die BRD. Ihnen bleiben nach Aussage der Lagerleitung in der Regel nur die „freiwillige“ Rückkehr, die Abschiebung oder das Untertauchen in die Illegalität“. Denn auch Bramsche ist ein „halboffenes“ Lager. Die Eingewiesenen können das Lager verlassen, sich der Residenzpflicht entziehen und in die Illegalität flüchten. Aus Behördensicht wird das Verschwinden als Erfolg verbucht, die „undokumentierte Ausreise“ ist integraler Bestandteil des Konzepts.

Kernstück des Konzepts ist ein ausgeklügeltes Belohnungs- und Bestrafungssystem, das das grundsätzlich perspektiv­lose Lagerleben zusätzlich strukturiert und die BewohnerInnen zur Einsicht in die Ausweglosigkeit und zur Kooperation nötigen soll. Die Bündelung und Koordinierung aller relevanten Informationen und eine engmaschige Kontrolle und Beobachtung, die den gesamten Lageralltag bestimmt, ermöglicht es der Verwaltung, flexible und auf die einzelne Person abgestimmte Repressionskorsetts zu handhaben. Über die fremdbestimmten Lebensweisen unter Lagerbedingungen werden die Bestrafungs- und Belohnungsmomente in den Alltag transformiert.

Das Belohnungs- und Bestrafungssystem

Ab der Einweisung erhält jede/r BewohnerIn alle zwei Wochen 20,40 Euro in bar als „Taschengeld“. Einmal im Monat wird ein Kleidergutschein im Wert von 15,43 Euro ausgegeben. Er ist drei Monate gültig und kann nur in den Bramscher Geschäften eingelöst werden. Nach kurzer Eingewöhnungszeit können die BewohnerInnen auf dem Gelände für 1,05 Euro die Stunde und maximal 80 Stunden im Monat arbeiten.

Nach einigen Monaten der „Gewöhnung“ an die Gesamtsituation müssen sie bei der Ausländerbehörde ein Dokument unterschreiben, mit dem die Einwilligung in die baldige „freiwillige“ Ausreise festgelegt wird. Zentral dabei ist die Zusicherung, alles nur Mögliche zu unterneh­men, um Passpapiere zu beschaffen, die eigene Identität zu klären und mit der zuständigen Botschaft zu kooperieren. Mit der Unterschrift unter diese „Freiwilligkeitserklärung“ beginnen die Rückkehrberatung und das Anbieten der finanziellen Möglichkeiten bei der Ausreise. Wenn nötig und auf Basis der „Freiwilligkeit“, organisiert die Rückkehrberatung in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen auch ungewöhnliche Reiserouten, vor allem dann, wenn der direkte Luftweg wegen kriegerischer Auseinandersetzungen oder persönlicher Probleme nicht möglich ist.

Wer kooperiert, bekommt von den BeraterInnen eine auf die individuelle Situation abgestimmte Rückkehrberatung und eine Planung der Reiseroute. Als Anreiz werden jeder ausreisenden Person bis zu 1.000 Euro in bar angeboten, ausgezahlt auf dem Flughafengate. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit einem kleinen individuellen „Geschenk“ in Höhe von 200-300 Euro weitere Anreize zu schaffen. Die meisten Ausreisenden wünschen sich nach Aussagen des Rückkehrberaters Medikamente, die in der neuen/al­ten Heimat nicht oder schwer erhältlich sind, oder tech­ni­sche oder handwerkliche Geräte (Videokamera, Handy, Werkzeugkasten).

Nach Einwilligung in die „freiwillige“ Ausreise kann eines der Weiterqualifizierungsangebote in den Ausbildungswerkstätten besucht werden (Malern, Reparatur von Sanitäreinrichtungen, Dachdeckern). Sowohl diese Angebote als auch der Erwerb der dafür notwendigen rudimentären Deutschkenntnisse wird mit 1,50 Euro die Stunde „vergütet“. Die Möglichkeit, auf dem Lagergelände „gemeinnützige zusätzliche Arbeit“ zu leisten, wird aufgestockt auf nun 120 Stunden im Monat. Der „Lohn“ steigt von 1,05 auf 1,50 Euro. Von der Rückkehrberatung wird den Menschen nahe gelegt, dieses Geld als zusätzliches Startkapital für das Heimatland anzusparen. Bei Interesse an einem größeren Sparguthaben kann die Ausreise auch um einige Monate hinausgeschoben werden.

Denjenigen, die nicht kooperieren, wird dagegen mit sofortiger Wirkung das alle zwei Wochen ausgezahlte Taschengeld und die Möglichkeit, für 1,05 Euro/Stunde zu arbeiten, gestrichen. Außer dem Kantinenessen und dem Kleidergutschein wird nur noch Beratung zur „freiwilligen“ Ausreise angeboten. Die nächste Stufe sind vermehrte Termine bei der Rückkehrberatung und der Ausländerbehörde. Die Perspektivlosigkeit soll durch die Androhung der Abschiebung verdeutlicht werden.

Darauf aufbauend erfolgt bei weiterer Nichtkooperation eine Anzeige bei der örtlichen Polizei wegen der Verweigerung der Kooperation zur „freiwilligen“ Ausreise (§ 95 AufenthG). Die örtliche Polizei übernimmt dabei in Kooperation mit der Ausländerbehörde und der Lagerleitung/ Rück­kehrberatung die Befragung der Betroffenen zu dem Straftatbestand. Ganze Familien werden in häufigen und immer gleich ablaufenden Terminen ins Polizeirevier nach Bramsche zur Befragung vorgeladen. Den Transport übernehmen MitarbeiterInnen der Rückkehrberatung, das Lager stellt auch die notwendigen DolmetscherInnen. Die Vernehmungen finden in Anwesenheit der LagermitarbeiterInnen durch uniformierte BeamtInnen statt. Eine Rechtsbelehrung, dass sie als Beschuldigte die Aussage verweigern dürfen, gibt es für die Betroffenen nicht. Die Vernehmungen bei der Polizei sollen sie dazu nötigen, die erneut vorgelegten Dokumente der Ausländerbehörde zur Einwilligung in die baldige „freiwillige“ Ausreise zu unterschreiben.

Wenn die Verhöre erfolglos bleiben und die nötigen „Beweise“ für die Nichtkooperation gesammelt sind, werden die polizeilichen Ermittlungsdaten an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die Straf­befehle in Höhe von 250-600 Euro verhängt. Bei Nichtbezahlen erfolgt der Strafbefehl zum Gefängnisaufenthalt, verbunden mit der dann angebotenen Möglichkeit, die Strafe nun für fünf Euro pro Stunde im Rahmen sozialer Arbeit in der Stadt Bramsche abzuarbeiten. Die meisten Betroffen arbeiten laut Ausländerbehörde „schwarz“ und bezahlen die Strafe.

Ein weiteres „kleines“ Instrument ist eine zusätzliche Beschränkung der Residenzpflicht. Als letztes Mittel steht die Verhängung von Abschiebehaft in Form einer (illegalen) Beugehaft zur Erzwingung der „freiwilligen“ Ausreise zur Verfügung. Wie das funktioniert, zeigt folgendes Beispiel: Weil die gesamte Familie den Passbeschaffungsantrag bei einer Botschaft nicht unterschreiben wollte, wurde ein 17-jähriger Jugendlicher aus einer vierköpfigen Familie auf unbestimmte Zeit in Abschiebehaft in Hannover genommen. Da er ohne dieses Papier nicht abschiebbar ist, dient die Haft eindeutig nicht der Vorbereitung einer Abschiebung, sondern ist eine Erzwingungshaft und damit illegal. Die Inhaftierung des Jugendlichen soll die Familie drängen, „freiwillig“ das Land zu verlassen. Der psychisch kranken Mutter wird zudem die Erstattung der Fahrtkosten zum Abschiebegefängnis verweigert. Da sie ohne Geld nicht nach Hannover fahren kann, hat sie ihren Sohn seit mehreren Monaten nicht mehr gesehen.

Bei Einwilligung in die „freiwillige“ Ausreise werden die Verschärfungen umgehend eingestellt und die Betroffenen können wieder in den Genuss der finanziellen Anreize gelangen.

Runde Tische

Zentraler Baustein der Strategien zur Forcierung der „freiwilligen“ Ausreise ist die örtliche und administrative Vernetzung und Kopplung der einzelnen Behörden. Wichtigster Ort der Koordination ist der einmal monatlich stattfindende „Runde Tisch“, an dem Leitung, Rückkehrberatung, Ausländerbehörde und Sozialamt die Belohnungs- und Bestrafungs­instru­mente abstimmen. Hier, aber auch bei Einzelkoordinierungen können spezifische Repressionsstrategien entwickelt, individuell reguliert und deren möglichst effektive Umsetzung diskutiert werden. Zusätzlich findet fallspezifisch über das elektronische Datennetzwerk eine Informationssammlung und Koordinierung durch alle involvierten Stellen statt.

Endpunkt für diejenigen, die nicht kooperieren, ist die gewaltsame Abschiebung, die vor den Augen der potentiell nächsten KandidatInnen vom Lagergelände aus inszeniert wird. Allen BewohnerInnen soll damit klar gemacht werden, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis ihnen das Gleiche widerfährt. Hierbei sind die Abschiebungen aus Sicht der Betrof­fenen nicht planbar, es bleibt immer unklar, ab welchem Punkt der Kooperationsverweigerung sie durch die Behörden in Gang gesetzt werden. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von unter einem Jahr führt die ständige Rotation der BewohnerInnen denjenigen, die sich verweigern, die Effektivität der behördlichen Strategien direkt vor Augen.

„Freiwillige“ Ausreisen: Ein statistischer Überblick

Im Laufe des Jahres 2004 waren in der Ausreiseeinrichtung 483 Menschen untergebracht, davon 140 Minderjährige, von denen 57 schulpflichtig waren. Im selben Jahr sind 95 Personen „freiwillig“ ausgereist. Das Durchschnittsalter der „freiwillig“ Rückkehrenden betrug 26,8 Jahre, es waren 74 Erwachsene (16 Frauen und 58 Männer) und 21 Minderjährige im Familienverband. Der durchschnittliche Lageraufenthalt der „freiwillig“ Rückkehrenden lag bei 146, der längste betrug 494 und der kürzeste zwei Tage. Im Jahr 2004 sind im Behördendeutsch 166 Menschen „undokumentiert ausgereist“, also in die Welt des Irregulären abgetaucht. Ob sie sich weiter „illegal“, ohne Papiere, in der BRD aufhalten oder ihr Glück in einem anderen Land versuchen, bleibt ungeklärt. Sechs der „undokumentiert Ausgereisten“ wurden bei Polizeikontrollen aufgegriffen und danach abgeschoben, 25 kehrten nach Bramsche zurück.

Durchschnittlich 65 Prozent aller BewohnerInnen eines Jahres haben damit das Lager Bramsche verlassen und gingen als „ausgereist“ in die Statistik des Landes Niedersachsen ein. An diesen Zahlen macht sich die „Erfolgsbilanz“ der Ausreiseeinrichtung fest, auch wenn nur 20 Prozent im Sinne des Konzeptes der „freiwilligen“ Ausreise das Lager verlassen. Knapp ein Drittel der BewohnerInnen sind „Dauergäste“ des Lagers. Sie sind diejenigen, die aus den verschiedenen Gründen nicht abschiebbar sind oder die wegen der zu erwartenden Gewalt in den Herkunftsländern die Lagersituation den 1.000 Euro Startguthaben vorziehen.

Das Dispositiv Forcierung der „freiwilligen“ Ausreise

In der Neukonzeption der bundesdeutschen Einwanderungspolitik, die 2005 im Zuwanderungsgesetz ihren rechtlichen Rahmen fand, hat die Ausreiseeinrichtung eine zentrale Stellung. Bramsche ist nicht nur ein Experimentierfeld für neue Konzepte des bürokratischen Umgangs mit ungewollten MigrantInnen, sondern erlangt durch die investierten finanziellen und personellen Mittel auch eine Vorzeigefunktion dieser neuen Politik. Durch den Lagerkomplex ZAAB mit seinen insgesamt 1.650 Plätzen entsteht in Niedersachsen ein Regulations- und Puffersystem, innerhalb dessen die betroffenen MigrantInnen die einzelnen Lagertypen nur noch als Akten innerhalb eines Komplexes durchlaufen: vom zentralen Erstaufnahmelager ins Übergangslager im gleichen Gebäude und von dort direkt in das auf die „freiwillige“ Ausreise spezialisierte Bramsche. Eine Verteilung neu ankommender Asylsuchender auf die Kommunen soll vermieden werden.

Als rechtsstaatlich organisierte Demokratie und eingebunden in internationale Abkommen sind der bundesdeutschen Exekutive bei Abschiebungen häufig die Hände gebunden, und auch die sozialen Proteste gegen die gewaltförmige Abschiebepraxis treiben die realen Kosten in die Höhe. Mit den Strategien der „freiwilligen“ Ausreise reagieren die Behörden auf die Schwierigkeiten mit den bisher „Geduldeten“, also mit jenen Personengruppen, denen sie keinen dauerhaften Aufenthalt gewähren wollen, die sie aber gleichzeitig nicht abschieben können – sei es, weil die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem „non-refoulement“-Gebot im Wege stehen (keine Abschiebung in Staaten, in denen Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben droht), sei es, weil die angeblichen oder wirklichen Herkunftsländer eine Rückübernahme verweigern. Die neuen Ausreiselager bauen auf den bereits seit Jahrzehnten bürokratisch erprobten Einschluss der nicht gewollten und nicht verwertbaren MigrantInnen in Lager auf. Die perfektionierte gesellschaftliche Exklusion im Lagereinschluss erscheint vordergründig gewaltfrei und humanitär vertretbar.

Neben Niedersachsen erproben zurzeit Bayern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und seit Anfang 2006 Schleswig-Holstein die Installation neuer Ausreiseeinrichtungen. Eine ähnliche Umorganisation vorhandener Lagerkreisläufe findet auch im Saarland und in einer Kooperation zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern statt.

Das Abschiebelager Bramsche und das sich von hier aus entwickelnde Dispositiv einer neuen „Flüchtlingspolitik“ erhält durch seine Effektivität, die finanzielle Effizienz und seine humanitären Legitimationsdiskurse Leitfunktion für die nachziehenden Bundesländer. Es werden innerhalb der BRD neue Grenzräume installiert. Das Lager als Ort des Einschlusses definiert Grenzen, die ein Außen im Innern konstituieren.

[1] Die Daten wurden 2004 bei einem Forschungsbesuch in Bramsche erhoben. S. insgesamt zum Lagersystem der BRD: Pieper, T.: Die Gegenwart der Lager. Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flüchtlingspolitik, Münster 2008 (Westf. Dampfboot).
[2] Aufgabendefinition durch den Runderlass Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) des Landes Niedersachsen, zuletzt geändert am 14.12.2004