Die Bundesregierung hat es eilig: Der am 25. März 2015 vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ soll schon im September über die parlamentarische Bühne gebracht sein.[1]
261 neue Stellen soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für die „Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden“ und für die Ausübung seiner neuen „Zentralstellenfunktion“ erhalten. Damit verbunden seien jährlich rund 17 Millionen Euro mehr an Personal- und Personalnebenkosten. So steht es im allgemeinen Teil der Begründung dieses Gesetzentwurfs unter der Überschrift „Erfüllungsaufwand der Verwaltung“. 17 Millionen Euro, das sind etwa 8,5 Prozent des gesamten Budgets des BfV, das sich 2013 auf rund 206 Millionen Euro belief. Noch nicht kalkulieren lasse sich der „Mehrbedarf“, der sich aus der Unterstützung der Landesämter (LfV) „im Bereich besonderer technischer und fachlicher Fähigkeiten“ ergebe. Mehr Personal, mehr Geld, mehr Macht – Novellierung des BfV-Gesetzes weiterlesen