von Hartmut Aden
Während des Ratifizierungsverfahrens für das Übereinkommen über das europäische Kriminalpolizeiamt Europol wurde Kritik vor allem aus einer bürgerrechtlich-rechtsstaatlichen Perspektive formuliert: Die geplante Immunität der Europolbediensteten gegenüber der Strafverfolgung, die starke Stellung des Direktors, der Datenschutz und die unzulängliche parlamentarische Kontrolle standen dabei im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer zentralen Polizeibürokratie in Europa und ihre inhaltliche Konzeption wurden hingegen kaum thematisiert. Dabei überträgt der Aufbau von Europol eine Konzeption zentralisierter Polizeiarbeit auf die europäische Ebene, die sich bereits in den Nationalstaaten nur bedingt bewährt hat: Von der zentralen Erfassung und Analyse ‚weicher‘ Verdachtsdaten erhofft man sich Rückschlüsse auf internationale Verbrechensstrukturen. Dieser Ansatz erinnert an die Datenverarbeitungseuphorie bundesdeutscher Kriminalämter in den 70er Jahren. Die ‚Erfolgsbilanz‘ dieser Strategie ist bescheiden. Die traditionelle Fahndung ist zwar durch die Möglichkeit, große Datenmengen in kurzer Zeit zu bewältigen, einfacher geworden. Entscheidende Fortschritte bei der Aufklärung oder gar bei der Verhinderung von Straftaten mit überregionalen Bezügen sind hingegen mit Hilfe der Datenbanksysteme nicht erzielt worden. Europol und „operative Ermittlungsmethoden“: Zur Europäisierung eines untauglichen Konzeptes weiterlesen