Nachdem sich die Erscheinungstermine der ersten beiden Nummern des Jahrganges 1997 von Bürgerrechte & Polizei/CILIP aufgrund der schlechten finanziellen Lage unseres Informationsdienstes erheblich verschoben hatten, kehrt die vorliegende dritte Ausgabe nun wieder zu dem alten Turnus zurück. Die Redaktion hofft, den gewohnten Rhythmus auch im kommenden Jahr wieder beibehalten zu können. Sicher kann dies allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da sich an der grundsätzlichen Situation auch im zu Ende gehenden dritten Jahr der ‚Dürre‘ nichts geändert hat. Editorial weiterlesen →
Lisken, Hans/Denninger, Erhard (Hg.):Handbuch des Polizeirechts, (Beck) München 1996 (2. Auflage), 998 S., DM 226,-Warum nach nur vier Jahren eine neubearbeitete und erweiterte Auflage des fast 1.000 Seiten umfassenden Handbuchs erforderlich wurde, wird bereits beim kursorischen Blick durch seine Beiträge deutlich: Von der Neuauflage des ‚Programms Innerer Sicherheit‘ der Innenministerkonferenz (1993) bis zur Novellierung der Polizeigesetze in Sachsen und Bayern (beide 1994), von den StPO-Erweiterungen durch das OrgKG (1992) und das Verbrechensbekämpfungsgesetz (1994) bis zum Geldwäschegesetz (1993), vom neuen BGS-Gesetz (1994) bis zum Inkrafttreten von ‚Schengen‘ (1995) und dem Aufbau von Europol (seit 1994). Die das Polizeirecht und die polizeiliche Praxis mitbeeinflussenden rechtlichen und institutionellen Vorkehrungen haben in wenigen Jahren (weitere) Veränderungen erfahren, die nicht nur quantitativ, sondern auch wegen ihrer Bedeutung eine erweiterte Neuauflage rechtfertigen. Über die ‚Polizeiliche Zusammenarbeit in Europa‘ (Mokros) wurde ein neues Kapitel hinzugefügt. Neuerscheinungen weiterlesen →
Wer nach Alternativen zur gegenwärtigen ‚Politik Innerer Sicherheit‘ sucht, nach bürgerrechtlich orientierten Vorschlägen einer Kriminalpolitik, die mehr als Kriminalisierungspolitik ist, und nach Apparaten, die nicht nach bürokratisch-obrigkeitsstaatlichen Prinzipien organisiert sind, wird zwei Merkmale feststellen, die auch auf die Schwerpunkt-Beiträge dieses Heftes zutreffen: Erstens überwiegt – quantitativ wie qualitativ – die Kritik gegenüber den Vorschlägen. Zweitens handelt es sich in der Regel um punktuelle Reformforderungen, die zwar explizit oder implizit auf die zugrundeliegenden Vorstellungen über den Begriff, die Institutionen, die Akteure, das Recht etc. Innerer Sicherheit verweisen. Ein halbwegs konsistentes Konzept der Alternativen ist jedoch nirgendwo in Sicht. Häufig ist an die Stelle demokratisierender Reformen das Beharren auf Verfassungspositionen getreten. Angesichts der tatsächlichen Wandlungen des Komplexes der Inneren Sicherheit gehorchen demokratisch-rechtsstaatliche Positionen häufig den tagespolitischen Erfordernissen. Mit einer ‚Bewahren statt Verändern‘-Strategie soll das Schlimmste verhindert werden. Für Vorstellungen, die der Maxime ‚Bewahren durch Verändern‘ folgen, fehlen weniger Luft oder Phantasie, sondern ein politisches Klima, in dem alternativen Ansätzen überhaupt eine Chance eingeräumt wird. Literatur zum Schwerpunkt weiterlesen →
01.07.:• Ein Amokläufer verletzt in Berlin einen Polizisten, einen Passanten und sich selbst mit einem Messer schwer und wird erst mit einem Schuß in die Beine von der Polizei gestoppt.
• Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Polizei bei der Fahndung nach Schwerkriminellen Abhörwanzen in Autos verstecken und zu diesem Zweck das Kraftfahrzeug öffnen, da Autos nicht unter den Wohnungsbegriff fallen.
• Die Staatsanwaltschaft Rostock nimmt Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei Polizisten auf. Sie sollen sich nach einem Überfall von Rechtsradikalen auf Camper geweigert haben, Anzeigen aufzunehmen.03.07.:• Der Jahresbericht 1996 von Amnesty international listet für die letzten zwei Jahre mehr als 40 Fälle rassistischer Übergriffe deutscher Polizisten auf MigrantInnen oder Deutsche ausländischer Herkunft auf.04.07.:• In Frankfurt/Oder beginnt der erste von mehreren Prozessen um die Hintergründe des Brandanschlags auf die Asylunterkunft im brandenburgischen Dolgenbrodt 1992. Vor Gericht stehen mehrere Dorfbewohner wegen Falschaussage und Anstiftung zur Tat. Sie sollen den Täter für den Anschlag bezahlt haben. Ein 23jähriger wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und 4.500 DM Geldbuße wegen Meineids verurteilt.
• Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sank die Zahl der Asylsuchenden im ersten Halbjahr 1997 gegenüber dem Vorjahr um fast 8% auf 52.888.07.07.:• Es wird bekannt, daß ein falscher Arzt drei Monate lang im Auftrag des BGS auf dem Frankfurter Flughafen Abschiebehäftlinge auf ihre Reisetauglichkeit untersucht und ihnen in 27 Fällen vor der Abschiebung Valium verabreicht hat. Gegen den Jura-Studenten und den Leiter des Frankfurter Grenzschutzamtes wird ermittelt. Chronologie – Juli 1997 weiterlesen →
01.06.:• Nach Angaben des Grenzschutzpräsidiums Nord haben rund 4.000 Einsatzkräfte aller zehn Ostsee-Anrainerstaaten in einem einwöchigen Großeinsatz gegen illegale Einwanderer und Schleuser den Schiffsverkehr verstärkt überwacht und Boote in Häfen und auf See kontrolliert.02.06.:• Im ‚Frankfurter Rotlichtprozeß‘ wird der frühere Kommissariatsleiter der OK-Abteilung des Frankfurter Polizeipräsdiums Siegfried Sch. wegen Geheimnisverrats und Beihilfe zur Förderung der Prostitution zu eineinhalb Jahren Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Der Kripo-Beamte hatte einen Bordellbetreiber als Informanten geführt und ihn mehrere Male vor Razzien der Polizei gewarnt.04.06.:• Im Lübecker Brandprozeß gegen den Libanesen Safwan Eid plädieren die Staatsanwälte auf Freispruch. Eine Schuld für den Brand in einem Migrantenwohnheim, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen, habe sich nicht zweifelsfrei ergeben. Eid wird am 30.6. freigesprochen. Am 20.7. wird bekannt, daß Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) beim Jusitzministerium einen Untersuchungsbericht über die Ermittlungspannen in Auftrag gegeben hat.05.06.:• Ein Sondereinsatzkommando der hessischen Polizei stürmt in Stadtallendorf ein Haus, in dem sich ein bewaffneter Geiselnehmer verschanzt hat. Während der Täter und eine Geisel unverletzt bleiben, stirbt eine 84jährige Frau an Kreislaufversagen. Chronologie – Juni 1997 weiterlesen →
01.05.:• Im Anschluß an die ‚Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration‘ in Berlin kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und DemonstrantInnen, in deren Verlauf 347 Personen festgenommen werden. Am 15.5. wird ein Mitschnitt des Polizeifunks vom 1. Mai bekannt, woraus hervorgeht, daß ca. 50 vermummte Zivilbeamte der Polizei Eskalationen bewußt herbeigeführt haben sollen. Die Polizei weist dies zurück. Am 21.5. räumt sie die Vermummung ein, nachdem Videoaufnahmen auftauchen. Chronologie – Mai 1997 weiterlesen →
Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.
Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden:(1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen.(2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde.(3)Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik weiterlesen →
Der Anspruch der Polizeireform der 70er Jahre bestand darin, daß die Polizei sich nicht mehr im Sinne eines ‚Wenn-dann‘-Musters darauf beschränken sollte, auf konkrete Gefahren und Straftaten zu reagieren. Vielmehr sollte sie Gefahren und Straftaten möglichst selbst und umfassend entdecken (also das Dunkelfeld aufhellen) und – mehr noch – dies nicht erst zum Zeitpunkt der unmittelbaren Gefahren oder Straftaten, sondern bereits im Zeitraum davor. Die Polizei sollte sich, dem wohl einflußreichsten Verfechter des Strukturwandels Horst Herold zufolge,(1) von ihrer Rolle als ‚Objekt bloßer Vollstreckung‘ emanzipieren. Von der Hoffnung auf die umfassende Gestaltbarkeit von Sicherheit durch die Polizei haben die meisten Sicherheitsexperten heute Abschied genommen. Geblieben ist jedoch der Glaube an eine Polizei, die allein kraft überlegenen Wissens, Technik und Professionalität zu einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung in der Lage sein und deshalb auch die Kompetenz besitzen soll, weitgehend selbsttätig zu agieren.(2)
Geblieben sind insoweit auch die Leitgedanken des seinerzeitigen Umbaus der Polizei. Die PolizistInnen vor Ort sind in diesem Konzept nur noch die Lieferanten von Detailinformationen, die anschließend zentral zusammengeführt und von EDV-Spezialisten ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage übergreifende Einsatzplanungen zu entwickeln und Entscheidungen zu fällen, die von den BeamtInnen vor Ort dann wiederum auszuführen wären. Diesem Modell entsprach die Auflösung der traditionell kleinräumigen Revierstrukturen mit ihrer relativen Autonomie gegenüber übergeordneten Ebenen; der Ausbau zentraler Führungsgremien und die innere Spezialisierung der Polizei. Hinzu kam der Ausbau von Informationssystemen. Durch verstärkte Präsenz von PolizistInnen auf der Straße potentielle Straftäter abzuschrecken, sie auf frischer Tat zu ertappen, an Kriminalitätsschwerpunkten bereits vor ihnen eingetroffen zu sein, dies war das Versprechen. Reform der Sicherheitsbehörden: Polizei – Geheimdienste – Private Sicherheitsdienste weiterlesen →
Das Thema Umweltkriminalität führt in den Parteiprogrammen und Beschlüssen der Bonner Parteien bislang eher ein Schattendasein. Ausgereifte Konzepte und programmatische Leitsätze, wie es sie zu anderen Kriminalitätsbereichen wie z.B. zur Jugendkriminalität, zum Rechtsextremismus und zur sog. organisierten Kriminalität gibt, sucht man zum Thema Unweltkriminalität zumeist vergeblich. Nach der Verschärfung des Umweltstrafrechts von 1994 ist es bei den Parteien eher still geworden. Zwar sei das Thema Umweltkriminalität nach wie vor brisant, wird versichert, dennoch würde es in den rechts-, innen- und umweltpolitischen Arbeitskreisen nur am Rande behandelt.
Wachgerüttelt werden die ParteipolitikerInnen hin und wieder durch spektakuläre Umweltskandale wie den Münchner Plutoniumschmuggel im Jahre 1994, die illegale Müllverschiebung in den Libanon im Sommer 1996 oder durch einen der wohl größten Fälle von Vermischung und Umdeklarierung von giftigem Sondermüll ebenfalls im vergangenen Jahr, an dem mehr als hundert Abfallunternehmen aus ganz Deutschland beteiligt waren. Konsequenzen daraus sind vereinzelte Stellungnahmen oder Initiativen wie bspw. die der CDU gegen illegale Abfalltransporte. Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas weiterlesen →
Während des Ratifizierungsverfahrens für das Übereinkommen über das europäische Kriminalpolizeiamt Europol wurde Kritik vor allem aus einer bürgerrechtlich-rechtsstaatlichen Perspektive formuliert: Die geplante Immunität der Europolbediensteten gegenüber der Strafverfolgung, die starke Stellung des Direktors, der Datenschutz und die unzulängliche parlamentarische Kontrolle standen dabei im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer zentralen Polizeibürokratie in Europa und ihre inhaltliche Konzeption wurden hingegen kaum thematisiert. Dabei überträgt der Aufbau von Europol eine Konzeption zentralisierter Polizeiarbeit auf die europäische Ebene, die sich bereits in den Nationalstaaten nur bedingt bewährt hat: Von der zentralen Erfassung und Analyse ‚weicher‘ Verdachtsdaten erhofft man sich Rückschlüsse auf internationale Verbrechensstrukturen. Dieser Ansatz erinnert an die Datenverarbeitungseuphorie bundesdeutscher Kriminalämter in den 70er Jahren. Die ‚Erfolgsbilanz‘ dieser Strategie ist bescheiden. Die traditionelle Fahndung ist zwar durch die Möglichkeit, große Datenmengen in kurzer Zeit zu bewältigen, einfacher geworden. Entscheidende Fortschritte bei der Aufklärung oder gar bei der Verhinderung von Straftaten mit überregionalen Bezügen sind hingegen mit Hilfe der Datenbanksysteme nicht erzielt worden. Europol und „operative Ermittlungsmethoden“: Zur Europäisierung eines untauglichen Konzeptes weiterlesen →
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