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Bis zum Ausscheiden der Beweismittel – Nach dem Bremer Brechmitteltod: Weiter mit Stuhlhaft?

von Helmut Pollähne

Nach dem Tod des 35-jährigen Laye-Alama Condé aus Sierra Leone will Bremen vorerst auf zwangsweise Brechmitteleinsätze verzichten: Wer nicht „freiwillig“ ein Brechmittel nimmt, soll „bis zum Ausscheiden der Beweismittel“ in Haft genommen werden.

Dass die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels ‚Ipecacuanha‘ an Personen, die mutmaßlich sog. ‚Drogen-Bubbles‘ verschluckt haben, zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen und in Einzelfällen auch zum Tode führen kann, ist bekannt. Ebenso wenig überrascht, dass das erste Todesopfer eines zwangsweisen polizeilichen Brechmitteleinsatzes ein Schwarzafrikaner war: der 19-jährige Archidi John aus Kamerun, der Ende 2001 in Hamburg starb. Wer nach dieser Eskalation auf ein Ende dieser Praxis hoffte, sah sich getäuscht: Hamburger Polizisten beglückwünschten sich kürzlich zu zwei Jahren Brechmitteleinsatz, Berlin hat im Frühjahr 2004 die umstrittene Praxis wieder eingeführt.[1] Und in Bremen, das bereits auf eine lange ‚Tradition‘ zurückblicken kann, hieß es auch weiterhin: „Kotzen für den Staatsanwalt!“[2] Bis zum Ausscheiden der Beweismittel – Nach dem Bremer Brechmitteltod: Weiter mit Stuhlhaft? weiterlesen