EU Naval Force Mediterranean (EU NAVFOR MED): Mit bemerkenswerter Geschwindigkeit hat die EU ihre Marinemission zur Migrationsbekämpfung im Mittelmeer geplant und implementiert.
Vermeintlicher Anlass war die Schiffskatastrophe vor Lampedusa in der Nacht zum 19. April 2015, bei der über 850 Flüchtlinge im Mittelmeer ertranken. Schon bei der außerordentlichen gemeinsamen Tagung der Außen- und der InnenministerInnen in Luxemburg einen Tag später war die Rede davon, dass die „erfolgreiche“ Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika Vorbild für eine ähnliche Aktion im Mittelmeer sein könnte.[1] Am 23. April schließlich beauftragten die Staats- und Regierungschefs ihre Außenbeauftragte, „unverzüglich mit den Vorbereitungen für eine eventuelle“ Operation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu beginnen.[2]Marineoperation im Mittelmeer: Seenotrettung, Lagebilderstellung oder Anti-Terror-Krieg? weiterlesen →
Die Auswirkungen der Austeritätspolitik sind im Vereinigten Königreich seit Jahren zu spüren. Nach den großen Demonstrationen von 2010 und den Unruhen im August 2011 betreiben die Regierung und die 43 regionalen Polizeien eine Aufrüstung sowohl des Gewalt- als auch des Überwachungsarsenals.
Das Vereinigte Königreich verfügt bereits seit Langem sowohl über ein umfassendes gesetzliches Instrumentarium zum Umgang mit „unfriedlichen Zusammenrottungen“ als auch über ausgedehnte Videoüberwachungsnetze, die zum Teil direkt von der Polizei kontrolliert werden. Automatische Lesegeräte erfassen die Bewegungen von Autos in großen Teilen des Landes. Jedes Fahrzeug, das in die Londoner Innenstadt fährt, wird von den für die Erhebung der City-Maut installierten Kameras registriert. Nach den Unruhen von 2011 – Die Veränderung der britischen Polizeilandschaft weiterlesen →
Das Weißbuch 2006, die erste übergreifende militärpolitische Ortsbestimmung der Bundesregierung seit 1994, ist eine Propagandaschrift für die Verquickung von Militär und Polizei – für eine nach außen und innen entgrenzte „Einsatzarmee“.[1]
Das Gewaltmonopol des Staates ist kein Monolith. Seine beiden Hauptorgane – das Militär für die außengerichtete Sicherung, die Polizei(en) für die im Innern – waren nie bloße Instrumente, sondern definierten immer schon durch ihre Organisation, ihr Recht, ihre Ausstattung und Bewaffnung, ihre Trennung und ihr Zusammenspiel den staatlichen Sicherungsauftrag mit.
Den Verfassungsstaat der Neuzeit, seine Konstitution und seine rechtsstaatliche Entwicklung kennzeichnete freilich, dass sich das Gewaltmonopol im engeren Sinne, der Apparat unmittelbar einsetzbarer Gewalt, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts „ausdifferenzierte“. Ausnahmezustand und Norm(alität) traten auseinander. Im Ausnahmezustand gilt nach wie vor: Wenn „der Staat“ in Gefahr gerät, werden alle rechtlichen Vertäuungen gelöst. Im liberaldemokratischen Normalitätsbewusstsein ist der Ausnahmezustand jedoch an den fast nicht mehr bedachten Rand geschoben. Militärische Sicherheit innen und außen – Das „Weißbuch zur Zukunft der Bundeswehr“ weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.