von Sarah Schulz
Auf das Bekanntwerden zahlreicher rechter Umtriebe in den Sicherheitsbehörden reagieren immer mehr Bundesländer mit der Ausweitung der Überprüfung von Bewerber*innen und der Wiedereinführung der Regelabfrage beim Verfassungsschutz.
Angehende Staatsbedienstete sollen wieder stärker auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Die Treueprüfung ist einigen noch vom 1972er Radikalenbeschluss bekannt. Aktuell sind aber andere Ereignisse Auslöser der Forderungen: Etwa ein Richter auf Probe in einem bayerischen Amtsgericht, der Sänger einer Neonaziband ist, oder ein AfD-naher Staatsanwalt in Thüringen, der gegen ein Aktionskunstkollektiv wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermitteln lässt. In Bayern werden seit 2016 wieder angehende Richter*innen mittels einer beschränkten Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue überprüft. Brandenburg überprüft seit neuestem Polizeianwärter*innen. Nazis raus – aus dem öffentlichen Dienst: Mit geheimdienstlichen Regelabfragen gegen Rechte in Behörden? weiterlesen