Ausbildung bei der Polizei – Polizeiausbildung für den Alltag ?

von Otto Diederichs und Wolf-Dieter Narr

„Ziel der Ausbildung ist, durch Vermittlung einer erweiterten Allgemeinbildung sowie der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Schutzpolizeibeamte heranzubilden, die zu selbständigem, verantwortungsbewußtem und abwägendem Handeln im Dienst am Bürger und Staat befähigt sind. Die Beamten sollen Problembewußtsein entwickeln können, zu bürgerfreundlichem Verhalten bereit sein und eine gefestigte Einstellung zu ihrem Beruf gewinnen. Sie sollen zur Situationsbewältigung befähigt sowie willens und im Stande sein, den Schutzpolizeidienst zeitgemäß und sachgerecht bei unbedingter Treue zur Verfassung unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu leisten. (…)“, so lautet 1 der Berliner Ausbildungsverordnung für PolizeibeamtInnen.

Bei der Frage, ob die Ausbildung diesem Ziel entsprechen kann, ist es not-wendig, zunächst einen Blick auf die Formen zu werfen, innerhalb derer sich die Ausbildung bei der Polizei abspielt, denn für die habituelle Prägung der künftigen PolizistInnen sind diese von erheblicher Bedeutung.

Die Grundsozialisation der ‚Mannschaften‘

Für den Eintritt in die Polizei gilt für Bewerber/Innen ein Mindestalter von 16. Von wenigen Ausnahmen, etwa in Hamburg oder Brandenburg abgesehen, findet seit 1950 die berufliche Grundsozialisation der künftigen PolizistInnen nahezu unverändert in der Bereitschaftspolizei (Bepo) statt. Für die weitgehend lebensunerfahrenen jungen Menschen bedeutet dies in der Regel, daß sie zunächst für 2,5 – 3 Jahre ‚kaserniert‘ werden, auch wenn anstelle des Begriffs der Kaserne (die nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen werden durfte) heute von „internatsmäßiger Unterbringung“ gesprochen wird. Diese Unterbringung, die den SchülerInnen angeboten wird, aber nicht mehr verpflichtend ist, ändert indes in der Sache nicht viel: Insbesondere in den Flächenstaaten bleibt den Rekruten häufig gar keine andere Möglichkeit. An der Abschottung von der Gesellschaft und dem Leben in einem System von Befehl und Gehorsam, das auch die Zeit nach Dienst- bzw. Ausbildungsschluß umfaßt und die SchülerInnen vom ersten Tage an dem beamtenrechtlichen Disziplinarrecht unterwirft, hat sich damit nichts wesentliches geändert.

Wenn auch seit den 70er Jahren eine Trennung zwischen den Ausbildungs- und Einsatzbereitschaften der Bepo erfolgte, die militärischen Formen wie Zusammenfassung der Auszubildenden in Hundertschaften und Zügen mit Zugführern etc. sind geblieben. Bis auf Ausnahmen – z.B. Berlin, wo sie 1989 abgeschafft wurde – beginnt Polizeiausbildung auch heute noch mit der sog. Formalausbildung, d.h. dem Einüben von Grundstellung, Marschieren, vorschriftsmäßigem Grüßen etc. Zwar ist dieser Formaldrill erkennbar zu-rückgeschraubt worden; dennoch bleibt, daß er vom Prinzip „darauf angelegt (ist), Menschen zu instrumentalisieren, um damit nichtfragenden, unbedingten Gehorsam zu erzeugen“. Dies wird durch die Auswahl der Ausbilder (Frauen sind nur in geringer Zahl vertreten) noch verstärkt, die bis auf wenige Fälle nach wie vor ausschließlich aus dem Polizeiapparat kommen. Die Probleme beginnen oft schon bei ihrer Auswahl. Da es schwierig ist, Interessenten zu finden, die bereit sind, für diese Aufgabe auf sonst anfallende Schichtzulagen (bis zu DM 400,-) zu verzichten, spielt die Qualität oft eine nachgeordnete Rolle.

Das ‚Ghetto polizeiinterner Bildungsarbeit‘ bleibt auf diese Weise nahezu perfekt; „dies gilt im Prinzip über alle Ausbildungsphasen bis hin zur Aus-bildung zum höheren Dienst.“

Die Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung selbst gliedert sich in drei Abschnitte. Das erste Ausbil-dungsjahr (= Abschnitt) beginnt mit einer vierwöchigen fachtheoretischen und -praktischen Einführung der künftigen BeamtInnen in ihren Beruf. Hieran schließt sich die eigentliche Grundausbildung (37 Wochen) an. Sie umfaßt die Lehrgebiete Staats- und Verfassungsrecht, Eingriffs-, Polizei- und Strafrecht, Allgemeines und Besonderes Ordnungsrecht, Beamtenrecht, Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre, Politische Bildung, Geschichte, Sozial- und Berufskunde, Deutsch und Englisch. Weiterhin als praktische Fächer: Ausbildung für den Einsatz (AfdE), Sport, Erste Hilfe und Schreibmaschineschreiben. An die anschließend abzulegende einwöchige Zwischenprüfung schließt sich (in Berlin) ein Kommunikationstraining (1 Woche) sowie ein vierwöchiges Berufs- und Sozialpraktikum an, „in dem die Beamten auch außerhalb der Dienstbehörde Sozialerfahrung sammeln, einen Einblick in die Arbeitswelt gewinnen, gesellschaftliche Konflikte und deren Hintergründe erkennen und dadurch ein für ihre berufliche Tätigkeit förderliches Problembewußtsein entwickeln sollen“.

Im zweiten Jahr werden die Fächer der Grundausbildung vertiefend weitergeführt (einschl. einer weiteren Woche Kommunikationstraining). Es endet schließlich mit einer 14tägigen fachtheoretischen Abschlußprüfung. Mindestanforderung, um den jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt zu erreichen, ist ein Notendurchschnitt von 4,25.

Im letzten Abschnitt erhalten die künftigen PolizistInnen dann ihre berufliche Spezialausbildung: Einsatzbezogener Schußwaffengebrauch (1 Woche), Funkausbildung (1 Woche), Verkehrsregelung (1 Woche) und die Fahraus-bildung (5 Wochen). Im Anschluß hieran absolvieren sie zudem ein zweiwö-chiges Seminar „Konfliktbewältigung/Streßreduzierung“. Während der Fahr-ausbildung und der Praxiseinführung werden die Fächer Staats- und Verfassungsrecht, Politische Bildung sowie das Lehrgebiet Sport weitergeführt. Anschließend erfolgt die Einführung in die polizeiliche Praxis (14 Wochen). Die Ausbildung endet mit der fachpraktischen Abschlußprüfung, bei der ebenfalls mindestens die Endnote 4,25 zu erreichen ist. (Das hier zugrundeliegende APOmDPol geht noch von einer zweieinhalbjährigen Ausbildung aus. Unterdessen beträgt sie jedoch drei Jahre. Da sich an den Ausbildungsinhalten jedoch nichts wesentliches geändert hat, sind die hier genannten Zeiten entsprechend hochzurechnen.)
Circa 2/3 der theoretischen Ausbildung sind somit der Rechtskunde gewidmet (insg. ca. 1.076 Std. ): „Die seit über vier Jahrzehnten praktizierte Poli-zeiausbildung ist im wesentlichen durch ihre Schwerpunktbildung im rechtlichen Bereich gekennzeichnet. Dabei wird kein handlungsorientiertes Wissen vermittelt“, moniert selbst der Bundesjugendvorstand der GdP.

Sozialwissenschaften und Politische Bildung

Sozialwissenschaften, insbesondere Soziologie und Politikwissenschaften spielen im Kontext der rechtlichen, technischen und praktischen Ausbildung bestenfalls eine randständige Rolle. Allenfalls Psychologie wird als Fach nachhaltiger hervorgehoben, ohne daß freilich erkennbar wäre, welche Art der Psychologie geboten und wie sie vermittelt wird. Insgesamt fällt auf, daß alle Fächer nur additiv aufgelistet und in Zeitquanten verpackt werden. Der Zusammenhang, der zwischen den Fächern besteht und den Lernenden so zu vermitteln wäre, daß sie in der Lage wären, sich später selbst ein Urteil zu bilden, bleibt ausgespart. In diesem Sinne läßt sich diagnostizieren, daß es sich um ein Paukstudium handelt, das nicht auf Selbsterkenntnis und deren spätere Umsetzung angelegt ist.

Die eigentliche ‚Politische Bildung‘ findet i.S. dessen statt, was man das ge-heime Curriculum („hidden curriculum“) nennt. Dies prägt den Habitus und die Wahrnehmung ‚der‘ Wirklichkeit. Was für jede Erziehung und (Aus)Bildung allgemein gilt, trifft auch hier zu: Soweit es nicht nur um Fertigkeiten und auswendig gelerntes Wissen geht, sondern darauf gezielt wird, daß Wissen angeeignet werde und daß die (künftigen) BeamtInnen in der Lage sind, selbständig mit z.T. neuen Problemen umzugehen, kommt es entscheidend auf das Wie der Ausbildung an. In welchem Kontext wird ausgebildet; welches Verhältnis besteht zwischen den Lehrenden und den Lernenden; wie wird „der Stoff“ vermittelt; welches Verhältnis besteht zwischen Studien- und Prüfungsordnung; wie werden die sozialen Zusammenhänge im Rahmen des Studiums gewährleistet etc. Dieser institutionelle Kontext der Polizeiausbildung entzieht sich in seiner, das Verhalten und Bewußtsein prägenden Wirkung weitgehend dem Einblick von außen. Einige Punkte aber sind deutlich:
– Der prinzipiell nicht öffentliche Charakter polizeilicher Ausbildung sorgt für eine Art ‚kasernierten Blick‘. Die Ausbildung hebt auf die ‚in-group‘ ab. Selbst wenn kommunikative Fertigkeiten vermittelt werden sollten, so wirkt sich diese habitualisierte Distanz des polizeilichen Bürgers in Uniform nega-tiv für eine bürgernahe Polizei im Rahmen liberaler Demokratie aus.
– Daß Ausbildungseinrichtungen in die Nähe der späteren Arbeitgeber gerückt werden, ist heute eine weitverbreitete Tendenz. Für keinen Ausbildungsgang besteht eine Identität zwischen Ausbildungsinstitution und späterer Berufsinstitution jedoch in so exklusivem Maße, wie dies für die Polizei gilt.
– Dieser kognitiv-habituelle Definitionszusammenhang wird dadurch verstärkt, daß die Ausbildenden und Prüfenden selbst Angehörige der ‚in-group‘ sind.

Allein diese drei miteinander gekoppelten Merkmale sorgen dafür, daß – je-denfalls in der polizeilichen Ausbildung – die Verfassung liberaler Demokratie noch nicht angekommen ist. Die Kluft zwischen der polizeilichen Ausbil-dungssituation und den polizeilichen Aufgaben inmitten einer dissoziativ aus-einanderstrebenden Gesellschaft – allzu schön mit dem Terminus „Indivi-dualisierung“ benannt – wird nicht überbrückt, sondern befestigt. Bewußt-seins- und Verhaltenseffekte werden auch durch die Runderneuerungen poli-zeilicher Ausbildung, soweit erkennbar, nicht erreicht. Die politische Bil-dung läßt im ganzen zu wünschen übrig. Sie findet weithin negativ statt.

Der praktische Teil der Ausbildung

Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung (AfdE, insg. ca. 831 Std. ) wird beherrscht durch das Erlernen von Gewalttechniken: Vom (Kampf)Sport über den Einsatz körperlicher Gewalt und Zwangsmittel – etwa Schlagstöcke – während des Einübens von ‚Geschlossenen Einsätzen‘ gegen sog. Störer, z.B. DemonstrantInnen. Ähnliches gilt – vom Funkgerät bis zum Wasserwerfer – für die Beherrschung (sonstiger) polizeilicher Technik.
Die Probleme dieser Ausbildung liegen darin, daß das hohe Gewicht, das gewaltbewehrten Techniken zur Konfliktbewältigung beigemessen wird, nahezu zwangsläufig die Vorstellung von ständiger Gefährdung durch eine feindliche Umwelt vermittelt. Gewalt wird als Routine erlernt, Kommunikation vorrangig in der Beherrschung technischer Kommunikationsmittel gesehen.

Die der Ausbildung in den meisten Fällen folgenden Jahre in den Einsatzbe-reitschaften der Bereitschaftspolizei sind gekennzeichnet durch weitere Ka-sernierung und die Vorbereitung für den Einsatz in Situationen, in denen in-dividuelle Handlungs- und Entscheidungskompetenzen nicht gefragt sind, sondern den Befehlen der Zug- und Hundertschaftsführer zu folgen ist. Das, was den späteren schutzpolizeilichen Einzeldienst überwiegend ausmacht, der Umgang und die Kommunikation mit hilfesuchenden, streitenden oder gar mit den BeamtInnen in Widerspruch tretenden BürgerInnen – Situationen also, in denen es auf Handlungskompetenz und die kommunikativen Fähigkeiten der PolizistInnen ankäme – kann unter diesen Bedingungen kaum erlernt werden.

Die Fortbildung des Führungspersonals

Während sich die Ausbildung der PolizistInnen des personalstärksten ‚mittleren Dienstes‘, die im täglichen Außendienst den häufigsten Kontakt zu den BürgerInnen haben, vergleichsweise wenig geändert hat, gab es seit Mitte der 70er Jahre für die Laufbahn der Kriminalpolizei und die Führungsebenen der Schutzpolizei z.T. einschneidende Reformen. Symptomatisch an deren Fortbildung, die an Fachhochschulen bzw. der Polizeiführungsakademie (PFA) in Hiltrup stattfindet, ist auch hier, daß Lernziele und Stoffinhalte zwar verändert (ca. 70% der Lehrveranstaltungen allerdings sind weiterhin Rechtsfächer ) und die Ausbildungszeit für Kommissariats- und Ratslaufbahnen nahezu verdoppelt wurden, die systematische Abschottung zur Gesellschaft und das polizeiliche (Aus)Bildungsghetto jedoch geblieben sind: Die Fachhochschulen wurden aus grundsätzlichen Erwägungen als verwaltungsinterne Einrichtungen installiert und die polizeilichen Fachbereiche damit systematisch von allen anderen Bereichen isoliert. Gemeinsame Lehr-veranstaltungen mit Studierenden der allgemeinen Verwaltung, künftigen Fi-nanzbeamten, SozialarbeiterInnen etc. gibt es in der Regel nicht. Nur Nord-rhein-Westfalen hat in den allgemeinen Lehrfächern bisher die Integration verschiedener Studiengänge bewerkstelligt.
Das gesamte System zielt also auch hier darauf, die BeamtInnen (außerhalb ihrer Freizeit) von gesellschaftlichen Einflüssen weitgehend fernzuhalten und ihnen ihre besondere Rolle als ‚Nicht-Zivilisten‘ bewußt zu machen: „Wer nicht zum Polizeiapparat gehört, ist ‚Externer‘, d.h. er gehört zur ‚Außen-welt‘. Dieser Dualismus von innen und außen – wir und die anderen, die Polizei und ‚die Bürger‘- wird dem Außenstehenden vielleicht deutlicher als den Polizistinnen und Polizisten selbst“.

Die verkürzte Ausbildung der früheren Volkspolizisten

Für die ehemaligen Volkspolizisten, die nach der sog. ‚Wende‘ in den Poli-zeidienst übernommen wurden, wurde eine auf 13 Monate verkürzte Ausbildung entwickelt. Sie sieht drei Ausbildungsstufen vor. In der ersten Stufe sollen die ‚Beamten in Ausbildung'(BiA) die Grundkenntnisse und -fertigkeiten für den Polizeiberuf erlernen. Die weitere fachpraktische und -theoretische Ausbildung erfolgt in der zweiten Stufe (14 Wochen) und in der dritten (16 Wochen) dann der Anstellungslehrgang. Grob zusammengefaßt werden in dieser Zeit ca. 630 Std. Recht eingepaukt. Die AfdE-Ausbildung (Selbstverteidigung, Schießausbidlung, Fernmeldeausbildung etc.) füllt etwa 550 Stunden, während ‚Politische Bildung‘ und Sozialwissenschaften gerade einmal auf ca. 200 Stunden kommen.

Elemente einer reformierten Polizeiausbildung

Derzeit ist unter dem Schlagwort „Polizei 2000“ eine Neuordnung der Lauf-bahnstruktur der Polizei angelaufen, welche u.a. eine Höherqualifizierung der BeamtInnen anstrebt. Vorgesehen ist deshalb, alle Ausbildungseinrichtungen in den Rang von Fachhochschulen zu heben und künftige PolizistInnen möglichst nur noch aus AbiturientInnen, FachhochschülerInnen und FachoberschülerInnen zu rekrutieren. An größere Veränderungen des bis-herigen Lehrinhaltes oder die Herauslösung der Ausbildung aus der Verantwortung der Bepo ist jedoch zumeist nicht gedacht. Ausbildung bedeutet aber immer mehr als nur die Vermittlung konkreten Wissens und spezifischer beruflicher Fähigkeiten. Polizeiliche Ausbildung vermittelt zudem eine spezifische berufliche Sicht der sozialen Wirklichkeit und prägt habituell. Dies auch dann noch – oder erst recht – wenn die unmittelbare Ausbildung abgeschlossen ist und die BeamtInnen in den beruflichen Alltag eingegliedert und durch die berufserfahrenen, lebensälteren KollegInnen angelernt und umerzogen werden: „So, jetzt kannst Du alles vergessen, was Du gelernt hast. Jetzt machen wir aus Dir einen Polizisten“, gilt bei ihnen immer noch als eine der häufigsten Begrüßung der Polizeinovizen.

Eine „bürgernahe Polizei“, von der viele Politiker und Polizeigewerkschaftler gern schwadronieren, ist so nicht zu erreichen. Minimale Anforderungen, die an eine Polizeiausbildung in demokratischer Absicht zu stellen sind, müßten u.a. lauten:
– Die Ausbildung ist (solange es diese Truppenpolizei noch gibt) generell au-ßerhalb der Bereitschaftspolizei anzusiedeln.
– Die Doppelfunktion der Lehrenden als Lehrer und Vorgesetzte ist zu beenden.
– Das Studium an den Polizeifachhochschulen ist soweit wie möglich in andere Fachbereiche ziviler Fachhochschulen zu integrieren.
– In nicht fachspezifischen Fächern ist eine weitgehend gemeinsame Ausbildung mit anderen Berufsgruppen anzustreben.

Nur die konsequente Angliederung der Ausbildungsinstitutionen an zivile Träger bietet die Chance, das polizeiliche Ausbildungsghetto aufzubrechen. Darüber hinaus muß sich die Ausbildung in aller Konsequenz am polizeilichen Alltag mit seinen vielfältigen Bürgerkontakten orientieren. Dieser Außendienst ist auch über die Ausbildung aufzuwerten und in seinen qualifikatorischen Anforderungen als gleichgewichtig mit der Tätigkeit der verschiedenen Führungsebenen zu bewerten. Neben inhaltlichen Reformen muß das gesamte (Ausbildungs)System zudem so verändert werden, daß auch Frauen (insb. solche mit Kindern) reale Aufstiegschancen erhalten (siehe auch S. 18). Ebenso müssen Ausländer (entspr. ihrem Bevölkerungsanteil) verstärkt in die Polizei aufgenommen werden (siehe auch S. 24).

Wolf-Dieter Narr lehrt Politologie an der Freien Universität Berlin und ist Mitherausgeber von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
Mit Fußnoten im PDF der Gesamtausgabe.