Lauschangriffe

Am 17.12.1999 legte die Bundesregierung den ersten Bericht über das Abhören von Wohnungen durch die Polizei vor.[1] Die knappe Bilanz gibt keine Auskunft über die Lauschangriffe, die die Länderpolizeien auf polizeirechtlicher Grundlage durchführten. Nach Angaben des Berichts wurden zwischen dem 9.5. und dem 31.12.1998 neun Wohnungen in acht Bundesländern abgehört. Im Durchschnitt dauerten die Abhörmaßnahmen 12 Tage (die kürzeste 1 Tag, die längste 42 Tage). Die Kosten lagen insgesamt bei 65.360 DM – wobei der 42-tägige Lauschangriff in Bayern nur 2430,– DM kostete, während für drei Tage in Sachsen genau 15.865,85 DM in Rechnung gestellt wurden. In fünf Fällen wurde in Ermittlungen wegen Mord, Totschlag oder Völkermord abgehört; bei drei Fällen handelte es sich um Drogendelikte. Von der „akustischen Wohnraumüberwachung“ waren 16 Beschuldigte und 6 Nichtbeschuldigte betroffen. Allerdings beziehen sich diese Angaben nur auf die WohnungsinhaberInnen und/oder auf die Beschuldigten. Andere Personen, die in den Wohnungen abgehört wurden, weist der Bericht nicht aus. Zum Zeitpunkt der Erfassung waren die Abgehörten in sechs Fällen nachträglich über die Überwachung informiert worden; in den anderen Fällen unterblieb die Benachrichtigung, weil die Ermittlungen noch andauerten. Der Bericht enthält auch Angaben über die „Relevanz“ der Lauschangriffe für das Verfahren, wobei dies in noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren „anhand kriminalistischer Erfahrungswerte“ prognostiziert werden soll. Nach diesem Kriterium waren nur zwei Überwachungen von Wohnungen für das Verfahren von Bedeutung. D.h. in sieben von neun Fällen war der Lauschangriff überflüssig.

[1]      BT-Drs. 14/2452