Krokodilstränen um tote MigrantInnen – Die EU und die Lehren aus Dover

von Mark Holzberger

Der Schock über den Tod von 58 heimlichen GrenzgängerInnen, die in der Nacht zum 19. Juni im Frachtraum eines Lastwagens in Dover gefunden worden waren, war nur kurz. Abgelöst wurde er durch hektische Aktivitäten, die polizeiliche Bekämpfung der sog. Schleuserkriminalität zu verbessern. Ein Irrweg.

Der Tod der in einem niederländischen LKW versteckten chinesischen MigrantInnen konnte grausamer kaum sein. Nach einer monatelangen Odyssee über Peking, Russland, die Ukraine, Tschechien, die BRD und die Niederlande waren die ChinesInnen aus der Provinz Fuquing endlich auf britischem Boden angelangt. Dann stand der mit Tomaten beladene LKW aber stundenlang in der an diesem 18. Juni auch in Großbritannien herrschenden Hitze. Die Temperaturen im Frachtraum waren unerträglich und die Atemluft wurde knapp. Alles Schreien und Trommeln half nichts. Nur zwei Menschen überlebten verletzt und traumatisiert. Die anderen 58 starben einen qualvollen Erstickungstod.

Der britische Innenminister Jack Straw eilte in das House of Commons und sprach von einer „schrecklichen Tragödie“, die sich in Dover abgespielt habe. Gleichwohl nutzte er die Gelegenheit und meinte, der Tod der 58 Chinesen sollte auch als „ausdrückliche Warnung“ an diejenigen verstanden werden, die daran dächten, „ihr Schicksal in die Hände organisierter Schleuser zu geben“. Eine merkwürdige Umdeutung der Ereignisse. Der Verdacht, in Dover sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, den ließ ausgerechnet Jack Straw aufkommen. Den britischen Abgeordneten verriet er nämlich: „Der Wagen wurde nicht zufällig durchsucht, sondern als Ergebnis guter nachrichtendienstlicher Informationen sowie einer Aktion der Zollbehörden.“[1]

Immerhin widerstand Straw aber der Versuchung, sofort eine Verschärfung der nationalen Gesetze zur Bekämpfung der sog. Schleuserkriminalität einzuleiten. Abgeordnete aller im britischen Unterhaus vertretenen Fraktionen, wie auch die europäischen Partnerstaaten hatten nämlich gefordert, die jüngst erlassenen Bestimmungen über eine Zivilstrafe in Höhe von 2.000 Pfund für Menschenschmuggler in eine ordentliche Haftstrafe umzuwandeln. Hier wollte der Innenminister erst noch abwarten.

Routine in der Berliner Republik

In Berlin zeigt man sich offiziell wenig beeindruckt über die Ereignisse im britischen Dover. Neben üblichen Beileidsbekundungen für die Opfer und Hinterbliebenen bemühte man sich, Ruhe auszustrahlen: In Deutschland habe es schon häufiger derartige Vorfälle gegeben. Zugleich wurde die deutsche Öffentlichkeit darauf vorbereitet, dass auch in Zukunft damit zu rechnen sei, dass hierzulande tote Flüchtlinge und MigrantInnen gefunden werden.

Tatsächlich – so ergeben Übersichten der Berliner Antirassistischen Initiative (ARI) – starben in den Jahren 1993-1999 nicht weniger als 113 Menschen an den deutschen Grenzen bzw. auf ihrem Weg dorthin.[2] Europaweit liegt die Zahl der zu Tode gekommenen Flüchtlinge und MigrantInnen deutlich höher: Mehr als 2.000 Menschen sind nach Erkenntnissen des niederländischen antirassistischen Netzwerks UNITED seit 1993 auf ihrem Weg nach Europa umgekommen.[3] In Deutschland erlitten darüber hinaus nach Berechnungen der ARI in diesem Zeitraum 267 Personen körperliche Schäden im Zuge ihres Grenzübertritts, 141 – und damit „nur“ rund die Hälfte – an den Ostgrenzen.[4]

Heimliche GrenzgängerInnen leiden – speziell im Rahmen einer kommerziell durchgeführten Fluchthilfeaktion – immer wieder an Unternährung, Wasser- und Luftmangel, bis hin zu Unterkühlung und Erfrierungen. Hinzu kommen allgemeine Schwächezustände und psychische Traumatisierungen. Die häufigsten Todesarten sind – mit großem Abstand – Ertrinken (zumeist in Oder/Neiße) und Ersticken oder Erfrieren.

In dem einen Tag nach Dover von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Jahresbericht des Bundesgrenzschutzes (BGS) ergibt sich aus polizeilicher Sicht folgendes Bild: Die Zahl der sog. „unerlaubten Einreiseversuche“ hat sich nach dem Ende des Kosovo-Krieges um rund 2.500 auf 37.789 leicht gesenkt. Gleiches gilt für die „nachweislich geschleusten Personen“. Deren Zahl sank um rund 10% auf 11.101 (lag damit aber immer noch um rund 3.000 Versuche höher als noch 1997). Nichtsdestoweniger hat der BGS letztes Jahr 3.410 Personen als angebliche Schleuser festgenommen – mehr als je zuvor. Schwerpunkte des polizeilich erfassten Menschenschmuggels waren insbesondere die deutsch-tschechische sowie die Schengener Binnengrenze zwischen der Bundesrepublik und Österreich.

Diese Diskrepanz (weniger heimliche GrenzgängerInnen, jedoch mehr festgenommene Schleuser) erschließt sich aus der BGS-Übersicht „Grenzpolizeiliche Feststellungen“ vom Februar dieses Jahres. Darin wird hervorgehoben, dass die Arbeit des BGS national, wie grenzüberschreitend auf mehrere Säulen verteilt worden ist: So wurden sog. Verbindungsbeamte des BGS in die Nachbarstaaten sowie in potentielle Herkunftsländer von Flüchtlingen und MigrantInnen entsandt. Deren Transitwege sollen bereits dort zerschlagen werden. Zugleich wurde die bilaterale Zusammenarbeit mit den polnischen und tschechischen KollegInnen erheblich ausgeweitet. Im Inland bemüht sich der BGS um eine Verzahnung seiner Arbeit mit der der Landespolizeien: durch die Einrichtung gemeinsamer Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen, die sich der Schleuserbekämpfung verschrieben haben.

Business as usual in Europa

Die Tage nach dem Auffinden der Toten von Dover waren geprägt von markigen Worten derjenigen, die ein härteres polizeiliches Vorgehen gegenüber den „skrupellosen Schlepperbanden“ forderten: So erklärte der Chef des britischen National Criminal Intelligence Service, John Abbot: „Menschen haben die Drogen als das lukrativste Objekt krimineller Banden ersetzt. Wir reden hier nicht von Asyl, sondern von Organisierter Kriminalität.“[5]

Auf dem Gipfel der Europäischen Staats- und Regierungschefs im portugiesischen Feira versprach man, nunmehr verstärkt die Europäische Polizeibehörde mit der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu beauftragen. Tatsächlich hatte EUROPOL schon seit längerem das Mandat hierzu erhalten.

Die Bekämpfung der kommerziellen Fluchthilfe liegt EUROPOL im Hinblick auf die Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten im Bereich sog. operativer Aktivitäten besonders am Herzen. So hatte der EU-Rat von Tampere erst im Oktober letzten Jahres bekräftigt, die EU sei fest entschlossen, „die illegale Einwanderung an ihrer Wurzel zu bekämpfen, insbesondere durch Maßnahmen gegen diejenigen, die Zuwanderer einschleusen oder wirtschaftlich ausbeuten.“ EUROPOL käme hierbei besondere Bedeutung zu. Bis Ende 2000 sollten entsprechende Rechtsvorschriften beschlossen werden.[6]

Im März 2000 legte der Rat der EU seinen Strategie-Entwurf „Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ vor. Darin heißt es, es sei von allergrößter Wichtigkeit, dass via EUROPOL nicht nur Informationen über sog. Schleuserbanden ausgetauscht werden. Überlegt werden sollten auch „andere“ – nicht näher ausgeführte – „Formen der Zusammenarbeit“. Schließlich wird angeregt, eine eigene polizeiliche Task Force hierzu zu gründen.[7]

Die Idee ist nicht ganz neu.[8] Sie wurde jüngst auch von der EU-Kommission aufgegriffen. Diese schlägt die sofortige Einrichtung derartiger gemeinsamer polizeilicher Ermittlungsteams u.a. auf dem Gebiet des Menschenhandels vor.[9] EUROPOL soll – im Zuge der geplanten Ausweitung seiner Kompetenzen – bei der Einrichtung und Führung dieser Task Forces eine Schlüsselrolle einnehmen.[10] EUROPOL wird somit zur Bekämpfung der kommerziellen Fluchthilfe sein gesamtes Arsenal geheimpolizeilicher Praktiken einsetzen können. Insbesondere die Vorstellung, Europol könnte auch in diesem Bereich sog. kontrollierte Lieferungen arrangieren, ist äußerst bedenklich.[11]

Einschaltung der Geheimdienste

Die EU-Mitgliedstaaten werden aber auch auf nationaler Ebene aktiv – und dies regelmäßig unter Einschaltung der Nachrichtendienste. In Großbritannien beispielsweise arbeiten der In- und der Auslandsgeheimdienst (MI5 und 6) eng mit Scotland Yard, dem Foreign Office sowie der Einwanderungsbehörde zusammen, um kommerzielle Fluchthelfer zu bekämpfen.[12]

In der Bundesrepublik ist neben dem Bundesgrenzschutz und den Landespolizeien auch das Bundeskriminalamt fest in die Verfolgung der sog. Schleuserkriminalität eingebunden. In dem Anfang Juli vorgelegten „Lagebericht Organisierte Kriminalität“ ist die kommerzielle Fluchthilfe mit Blick auf den „Schadensumfang“ vom achten auf den fünften Platz gerückt. Doch auch der Bundesnachrichtendienst (BND) ist diesbezüglich aktiv. Trotz der hochgehaltenen Trennung von Polizei und Geheimdiensten klärt der BND seit den 80er Jahren auf, inwiefern „Migrationsabsichten unter Einbeziehung der Organisierten Kriminalität verwirklicht werden.“[13]

Die Kriminalisierung der Fluchthilfe

Zu Zeiten des Kalten Krieges galt die meist kommerziell betriebene Hilfe zur Flucht aus einem der „Ostblockstaaten“ als rechtmäßiges Geschäft. Der Bundesgerichtshof stellte seinerzeit sogar fest, dass ein Fluchthelfer die ihm versprochenen „Gebühren“ notfalls auch gerichtlich von der geschleusten Person eintreiben könne.[14] Dieselbe Handlung, nämlich das Einschleusen von Personen in die Bundesrepublik, unterlag jedoch in den letzten Jahren einem grundlegenden Bewertungswandel: Was früher den guten Sitten entsprach, wird heute als menschenverachtende Mafia-Tätigkeit dargestellt.[15]

Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge waren 1999 ca. 73% aller als „Schlepper und Schleuser“ angezeigten Personen Nichtdeutsche[16] – was auch nicht verwunderlich ist, da sowohl die „Kunden“ keinen deutschen Pass besitzen als auch wesentliche Abschnitte des Geschäftes von der Natur der Sache her im Ausland abgewickelt werden müssen.

Dass Schleusungen – wie die von Dover – tatsächlich unter zunehmend unmenschlichen Bedingungen stattfinden, darf weder geleugnet noch verharmlost werden. Aber diese Umstände der Fluchthilfe sind nicht gottgegeben. Vielmehr „schafft erst das System der administrativen und materiellen Grenzsicherung den Raum dafür, in dem sich verschiedene Formen von Fluchthilfe entwickeln.“[17]
Tödlich verlaufene Fälle der kommerziellen Fluchthilfe können nicht durch eine verschärfte Grenzsicherung – und sei sie auch noch so hermetisch – verhindert werden. Erinnert sei hier nur an drei „Fälle“, die unweigerlich an die Ereignisse von Dover erinnern:

  • an das Schicksal der 18 Toten, die im Juni 1995 in der west-ungarischen Stadt Györ auf dem Weg in die BRD in einem LKW erstickten
  • an die rund 150 Menschen, die in die Bundesrepublik flüchten wollten, deren Boot aber am ersten Weihnachtstag 1996 vor Malta sank, so dass die Flüchtlinge ertranken, oder
  • an die sieben Personen, die nahe der sächsischen Ortschaft Weißenborn starben, als der Kleinlaster, der sie in die BRD transportiert hatte, auf der Flucht vor der Polizei außer Kontrolle geriet.

Die Grenzkontrollen des BGS und die Strafandrohungen für Schleuser bewirken vor allem eines: Sie treiben die Preise der Fluchthilfe in die Höhe. Und das hat Folgen: So herrscht nunmehr in diesem Bereich allein die Macht des Geldes. Es kommt zu einer Hierarchisierung unter den auf der Flucht befindlichen Menschen: Nur wer es sich leisten kann, ist in der Lage, z.B. eine sog. Garantieschleusung zu buchen.

Diejenigen Armutsflüchtlinge, die sich das nicht leisten können, nehmen immer wieder einen Kredit auf – zumeist bei ihrem Fluchthelfer: In Knebelverträgen verpflichten sie sich dann regelmäßig dazu, nach erfolgreicher Schleusung ihre Schulden ggf. auch durch illegale Tätigkeiten abzuarbeiten. „Die auffallend hohe, sprunghaft angestiegene Ausländerquote beim Drogenhandel, Diebstählen, Wohnungseinbrüchen und illegaler Prostitution muss daher,“ so das Bundesinnenministerium, „als mittelbare Folge der Schlepperkriminalität betrachtet werden.“[18]

Einwanderung ermöglichen

Als Konsequenz aus den Todesfällen von Dover wurde gefordert, „möglichst rasch eine einheitliche EU-Einwanderungs- und Asylpolitik zu entwickeln“, so der aus Portugal stammende sozialdemokratische EU-Kommissar für Inneres und Justiz, Antonio Vitorino. Denn, so die Abgeordnete im Ausschuss für Bürgerfreiheiten des Europaparlaments Sabina Mazzi, die bestehenden unterschiedlichen Kriterien und Vorschriften für die Aufnahme von Flüchtlingen in der EU würden systematisch von Schleuserorganisationen ausgenutzt.[19]

Diese Ansätze sind für sich genommen so allgemein wie unstrittig. Tatsächlich wird derzeit in Umsetzung der Vorgaben des Amsterdamer Vertrages an einer Harmonisierung sowohl des materiellen als auch des verfahrensrechtlichen Asylrechts in Europa gearbeitet. Das Europäische Parlament, wie auch die Parlamente der Mitgliedstaaten, sind hierbei nur als Zaungäste zugelassen – die Regierungen arbeiten lieber unter sich. Allerdings hat die EU-Kommission ihre erweiterten Zuständigkeiten genutzt und z.B. zu den Bereichen Familienzusammenführung und Flüchtlingsfond vielversprechende Vorschläge unterbreitet.

An die Frage, die im Zusammenhang mit heimlich durchgeführter Migration und Fluchthilfe eine zentrale Rolle spielt, hat sich bislang jedoch noch niemand herangetraut, nämlich Zuwanderungsmöglichkeiten in die EU zu schaffen. Wer den Amsterdamer Vertrag aufmerksam liest, wird feststellen, dass dieser Aspekt dort sträflich vernachlässigt worden ist – im völligen Gegensatz zu seiner Bedeutung für den Gesamtkomplex von Flucht und Migration im Zeitalter einer sich globalisierenden Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung.

Völlig daneben ist in diesem Zusammenhang die Überlegung des britischen Innenministers Straw infolge von Dover die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (GFK) zu überarbeiten.[20] Denn erst im Oktober letzten Jahres hatten die Staats- und Regierungschefs der EU im finnischen Tampere beschlossen, dem zukünftigen gemeinsamen Asylsystem der EU die GFK „uneingeschränkt und allumfassend“ zu Grunde zu legen. Daran darf nicht gerüttelt werden.

Ein Schleifen der Festung Europa, d.h. die Wiederherstellung eines Rechts auf Asyl, das seinen Namen verdient, und die Eröffnung legaler Einwanderungsmöglichkeiten sind die aussichtsreichsten Maßnahmen, um „Schleppern“ und „Schleusern“ ihr unmenschliches Betätigungsfeld zu nehmen und das unnötige Sterben von Menschen auf der Flucht zu beenden.

Mark Holzberger ist Redaktionsmitglied von Bürgerrechte & Polizei/CILIP und Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Claudia Roth.
[1] Hansard v. 19.6.2000; Column 33
[2] 87 – also knapp unter 80% – hiervon kamen an den deutschen Ostgrenzen um – wobei diese Zahl mit Sicherheit höher liegen dürfte. So konnte die ARI z.B. die von den polnischen und tschechischen Behörden aufgefundenen Toten nicht berücksichtigen, da derlei Informationen nicht zwischen den Grenzschutzbehörden ausgetauscht werden.
[3] Pressemitteilung vom 14.6.2000
[4] Dies hängt u.a. damit zusammen, dass Menschen, die im Zuge ihrer Schleusung verletzt wurden, oftmals erst weit hinter der Grenze gefunden werden.
[5] zit. n.: Observer v. 25.6.2000
[6] Schlussfolgerungen des Vorsitzes: Europäischer Rat (Tampere) 15. und 16.10.1999 (SN 200/99), S. 6 (Punkt 23)
[7] Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität – Eine Strategie der EU für den Beginn des neuen Jahrtausends, Dok-Nr. 9423/4/99 v. 3.3.2000, S. 26 (Empfehlung Nr. 10)
[8] Bereits Ende 1997 wurde im Rahmen der Schengen-Kooperation eine entsprechende Task Force zur Bekämpfung der kurdischen Massenflucht ins Leben gerufen. Hochrangige Polizeibeamte nicht nur der Schengener Vertragsstaaten, sondern auch aus den Herkunftsländern sollten, „in bestimmten Migrationskrisensituationen“ Lagebilder entwerfen und konkrete Handlungsvorschläge entwickeln. (SCH/Com-ex (97) 44 rev 2 und SCH/Com-ex (98) 37 rev.5) Im Zuge der Überführung der Schengen-Kooperation in die EU wurde die Schengener Task Force zwar formal nicht aufgelöst. Sie lässt aber – so ist zu hören – ihre Arbeit zugunsten anderer EU-Arbeitsebenen vorläufig ruhen.
[9] KOM (2000) 167 endgültig, S. 19
[10] vgl. Erste Überlegungen zu den Schlussfolgerungen von Tampere, soweit sie sich auf EUROPOL beziehen (Dok-Nr. 13370/99 v. 25.11.99) sowie die Erwiderung der Mitgliedstaaten hierzu (Dok-Nr. 5845/00 v. 8.2.2000)
[11] Ausweislich seines aktuellen Arbeitsprogramms (Dok. Nr. 13109/99 vom 22.12.1999) arbeitet EUROPOL derzeit an der Zerschlagung kurdisch-irakischer sowie kosovo-albanischer Schleusernetze. Zusätzlich gibt Den Haag spezielle Lageberichte und ein Bulletin zur „illegalen“ Einwanderung heraus.
[12] The Independent v. 1.7.2000
[13] Hierzu veranstaltete der BND im Oktober 1999 ein von 300 TeilnehmerInnen besuchtes und 120.000 DM teures Symposium, in dem der Auslandsgeheimdienst auf die „Bedrohung“ hinwies, die aus einem Migrationspotential von ca. 30 Millionen resultiert: „Angesichts beschränkter legaler Zuwanderungsmöglichkeiten in den bevorzugten Aufnahmeländern werden“, so der BND, „zunehmend illegale Einreisewege von kriminellen Organisationen angeboten“; zit. n.: Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (PDS) BT-Drs. 14/2054.
[14] Neue Juristische Wochenschrift 1980, S. 1574ff.
[15] vgl. Schmoller, K.: ‚Schlepperei‘ und ‚Ausbeuterische Schlepperei‘ – zwei neue Deliktstypen im österreichischem Strafrecht. Vortrag am 2. deutsch-polnischen Symposium „Kriminalität im Grenzgebiet“, Europa-Universität „Viadrina“, Frankfurt/O., 28.11.1997
[16] Hierbei handelte es sich – der BGS-Halbjahresstatistik 1998 (vom 25.2.1999) zufolge – um 738 Tschechen, 617 Jugoslawen und immerhin 337 Deutsche.
[17] Forschungsgesellschaft Flucht und Migration: Schleuser und Schlepper – Fluchthilfe als Dienstleistung, in: analyse & kritik 1999, Nr. 430
[18] Rupprecht, R.: Zuwanderung und Innere Sicherheit, in Angenendt, S. (Hg.): Migration und Flucht (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 342), Bonn 1997, S. 87-95 (90)
[19] Frankfurter Rundschau v. 21.6.2000
[20] The Guardian v. 20.6.2000

Bibliographische Angaben: Holzberger, Mark: Krokodilstränen um tote MigrantInnen. Die EU und die Lehren aus Dover, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66 (2/2000), S. 67-74