Im Juli 2002 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur bilateralen polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität und des Terrorismus mit Litauen und Slowenien.[1] Darin geht es insbesondere um die operative Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und die gegenseitige Übermittlung personenbezogener Daten von Tatbeteiligten, Drahtziehern und Hintermännern (wobei diese Informationen nur an die Justiz- und Polizeibehörden übermittelt und von diesen nur nach Zustimmung der ursprünglich übermittelnden Stellen weitergeleitet werden dürfen). Die Bundesregierung wollte sich mit diesem Gesetz einen Freibrief ausstellen, um künftig – ohne Zustimmung des Bundestags oder Bundesrates – Polizeiabkommen dieser Art, mit jedem Land der Erde abschließen zu können. Dieses Ansinnen wurde gestoppt. Folgender Kompromiss wurde erzielt: Die Bundesregierung kann nun ohne weiteren Parlamentsbeschluss die zwischen 1994–2002 unterschriebenen Verträge mit Estland, Lettland, Polen und der Russischen Förderation in Kraft setzen, da diese Staaten das Europaratsabkommen zum Datenschutz aus dem Jahr 1981 gezeichnet haben. Der Vertrag mit der Ukraine wird vorläufig nicht ratifiziert.
(Mark Holzberger)