Im Jahr 2001 wurden 3.868 Strafverfahren mit Telekommunikationsüberwachung durchgeführt, das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten van Essen (FDP) hervor.[1] Die Verfahren richteten sich gegen 9.122 Personen, überwiegend Beschuldigte, aber auch Personen, die im Verdacht stehen, den Beschuldigten zu unterstützen, z.B. ihren Anschluss zur Verfügung stellen. Die Anordnungen erfolgten im Wesentlichen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (2.400 Fälle oder 62 %). Je 7 % entfielen auf Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz und auf Raubtaten (267 Fälle). Der Rest verteilte sich auf die übrigen 15 Straftatengruppen, die die Statistik ausweist.
Aus diesem Zahlenwerk, das auf Angaben der Justiz beruht, ist (wie schon seit 1998) eine Steigerung der Verfahren von 10 % gegenüber dem Vorjahr abzulesen. Die Steigerungsquote für von TKÜ-Maßnahmen Betroffene weist deutlich stärkere Zuwächse auf: 2000 betrug sie 16,6 % und 2001 gar 21 %. Dabei werden gänzlich Unbeteiligte, die (von) überwachte(n) Anschlüsse(n) anrufen, nicht aufgeführt.
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), die seit 1996 eine eigene Statistik führt, teilte auf telefonische Anfrage mit, dass sie 2001 insgesamt 23.806 Anordnungen an Telekommunikationsanbieter erfasste. Von diesen Anordnungen waren 27.200 Endgeräte betroffen. 21.696 Überwachungen, so die Behörde weiter, bezogen sich auf Mobilanschlüsse – viermal mehr als überwachte Festnetzanschlüsse (5.504). Mit „Mehrfachbesitz“ von Geräten seitens der Beschuldigten erklärt die Behörde ihre deutlich höheren Zahlen gegenüber den Angaben der Regierung. Pro Beschuldigten werden somit durchschnittlich etwa drei Endgeräte abgehört.
(Stephan Stolle)