Neuer Vorstoß in Sachen Verkehrsdaten

Der Rat plant eine umfassende Speicherung von Verbindungsdaten zur „Terrorismusbekämpfung“. Auf Initiative Frankreichs, Großbritanniens, Irlands und Schwedens hat er Ende April einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von so genannten Verkehrsdaten zur Stellungnahme an das Europäische Parlament weitergeleitet.[1] Auch diese Initiative geht auf die „Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus“ zurück, die von den Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel im März verabschiedet worden war. Darin wurde der Rat aufgefordert, bis Juni 2005 „Maßnahmen für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Dienste-Anbieter zu prüfen“.[2] Der Rat empfiehlt nun, dass die Telekommunikationsfirmen alle bei der Nutzung von Kommunikationsmitteln anfallenden Daten für die „Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ auf Vorrat – und zwar für „mindestens zwölf und höchstens 36 Monate“ – speichern und den dafür „zuständigen Behörden“ – also je nach nationaler Rechtslage neben den Polizeien auch den Geheimdiensten der Mitgliedstaaten – zur Verfügung stellen sollen. Dies sei, so betont der Rat, „insbesondere erforderlich“, um „die Quellen eines illegalen Inhalts, z.B. Kinderpornografie und rassistisches und fremdenfeindliches Material, sowie Urheber von Angriffen auf Informationssysteme ermitteln und diejenigen identifizieren zu können, die an der Nutzung elektronischer Kommunikationsnetze für die Zwecke organisierter Kriminalität und des Terrorismus beteiligt sind.“ Vor diesem Hintergrund plant der Rat nun die lückenlose Überwachung der Benutzung von Mobiltelefonen, E-Mail-Accounts und sogar der besuchten Websites. Gespeichert werden sollen die Nutzer- und Teilnehmerdaten, selbst bei der Benutzung „künftiger technologischer Entwicklungen, die die Kommunikationsübermittlung erleichtern“. Ob diese Art „Vorratsbeschluss“ trotz der massiven Kritik europäischer DatenschützerInnen umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Mit einem ähnlich weitgehenden Vorschlag war der Rat vor zwei Jahren jedenfalls am Einspruch des Europäischen Parlaments gescheitert. Erst jüngst hat der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz davor gewarnt, dass die Auswertung von Internetadressen „etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzenden“ verrät. „Die flächendeckende Anlass unabhängige Speicherung aller Daten über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze schießt … weit über das für die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten erforderliche Maß hinaus.“[3]

(sämtlich: Martin Beck)

[1]      Ratsdok. 8958/04 v. 28.4.2004
[2]     Ratsdok. 7906/04 v. 29.3.2004
[3]     vgl. Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Pressemittelung v. 25.6.2004, www.bfd. bund.de/Presse/pm20040625.html