Ukraine

Der Machtwechsel und die Reformprozesse in der Ukraine haben zumindest bislang keine neuen Impulse für die polizeiliche Kooperation zwischen Brüssel und Kiew gebracht. Wieso auch? Auch ohne „orange Revolution“ waren die Bemühungen intensiv und – aus EU-Sicht – erfolgreich: Seit die EU und die Ukraine am 10. Dezember 2001 einen Aktionsplan für den Bereich Justiz und Inneres vereinbarten, hat Kiew eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen vorgenommen:[1] Mit der Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Entwurf eines Asylgesetzes qualifizierte sich die Ukraine als Aspirantin für Gelder aus dem Aeneas-Programm der EU, mit dem sowohl die Möglichkeiten von Drittstaaten zur Flüchtlingsaufnahme als auch deren Fähigkeiten zur Abwehr von Flüchtlings- und Migrationsbewegungen erweitert werden sollen. „Fortschritte“ wurden unter anderem bei den Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Ukraine erzielt. Kiew erhielt auch Gelder aus dem Tacis-Programm der EU-Kommission. Finanziert werden daraus eine neue Infrastruktur für den seit 2003 entmilitarisierten Grenzschutz sowie der nationale Aktionsplan gegen den Menschenhandel. Zufrieden zeigt sich die EU hier über die Arbeit ihrer grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten in der Ukraine.

Am 21. Februar 2005 haben EU und Ukraine auch einen Aktionsplan im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik (für Drittstaaten am Rande der EU) beschlossen. Prioritäten der innen- und justizpolitischen Kooperation sollen erstens die Terrorismusbekämpfung, zweitens die Herausbildung rechtsstaatlicher Strukturen in der Ukraine und drittens die Entwicklung einer gemeinsamen Visa- und Abschiebepolitik sein.

(Mark Holzberger)

[1]      Ratsdok. 6736/05 v. 24.2.2005