Am 24.1.2005 gab das Bundesfinanzministerium Auskunft über die Überwachung der Telekommunikation sowie der Postsendungen durch das Zollkriminalamt (ZKA). Seit dem Inkrafttreten der entsprechenden Befugnisse im Außenwirtschaftsgesetz am 28.2.1992 bis zum 11.3.2004 – das Bundesverfassungsgericht hatte am 3.3.2004 die Regelungen für verfassungswidrig erklärt – hatte das ZKA insgesamt 41 Überwachungsmaßnahmen beantragt. 21 dieser Maßnahmen waren vorzeitigt beendet worden: dreizehn wegen mangelnden Nachweises des Verdachts und fünf wegen der Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes.
Die Überwachungsmaßnahmen wurden insgesamt gegen 193 natürliche oder juristische Personen angeordnet. 41 Mal wurden die auf drei Monate befristeten Anordnungen verlängert, so dass die Überwachungen im Durchschnitt 5,22 Monate dauerten. Kontrolliert wurden exakt 28.031 Post-, Brief- oder Paketsendungen. Aufgrund dieser Überwachungen wurden in 20 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Hälfte dieser Verfahren wurden eingestellt. Ein Verfahren dauert noch an. In den restlichen neun Verfahren wurden 16 Personen verurteilt und eine Person freigesprochen.
Das Finanzministerium kann keine Angaben über die Überwachungskosten machen, da diese nicht gesondert erfasst würden. Auch die Zahl der von den Überwachungen insgesamt betroffenen Personen kann das Ministerium nicht nennen, da die mitbetroffenen Dritten nicht notiert und die Unterlagen in der Zwischenzeit vernichtet worden seien. Angaben über die überwachten Telefonanschlüsse fehlen.
(Norbert Pütter)