BIRGiT: Ausweisungen auf bayerische Art

Bereits im Oktober 2004, zwei Monate bevor das Zuwanderungsgesetz mit verschärften Ausweisungsbestimmungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft treten sollte, bildete das bayerische Innenministerium die ständige Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extre­mismus). Sie verfolgt das Ziel, sog. islamistische Gefährder zu identifizieren, ihren Aufenthalt in Deutschland mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu beenden und – sofern eine Abschiebung nicht möglich ist – deren Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten so weit wie möglich einzuschränken.[1] Bei BIRGiT arbeiten Vertreter des Innenministeriums, der bayerischen „Ausreiseeinrichtungen“, Mitarbeiter großstädtischer Ausländerbehörden, Vertreter des Landeskriminalamt und des Landesamtes für Verfassungsschutz zusammen. Von der Zusammensetzung verspricht sich die Arbeitsgruppe (AG) auch diejenigen (Geheimdienst-)Erkenntnisse über mutmaßliche „Gefährder“ verwenden zu können, die in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aus Gründen des Quellenschutzes nicht eingeführt werden können, ohne die Informanten oder die Arbeitsweise der Dienste zu offenbaren. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Ausweisungsbescheide bzw. der Beschränkungsmaßnahmen nach § 54a Aufenthaltsgesetz dürfte dadurch nur schwer möglich sein.

Dem Bericht zufolge hat die AG seit November 2004 55 „Fälle“ bearbeitet. 15 endeten mit der Abschiebung, in 24 seien zumindest Ausweisungsbescheide ergangen. Betroffene, die nicht umgehend abgeschoben werden konnten, wurden z.T. in einer „Ausreiseeinrichtung“ untergebracht, mussten sich täglich bei der Polizei melden; ihnen wurde die Nutzung von Handy, Internet und E-Mail untersagt – alles auf Verdacht.

(Martina Kant)

[1]      s. den Zwischenbericht zu BIRGiT unter: www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/ stmi/sicherheit/inneresicherheit/themen/ag_birgit050803.pdf; www.stmi.bayern.de/im peria/md/content/stmi/service/reden/ag_birgit_050803.pdf