Durchsuchung und Beschlagnahme bei Labournet

Am 5. Juli 2005 gegen 6.30 Uhr ließ die Staatsanwaltschaft Bochum die Wohnungen dreier Mitglieder von Redaktion bzw. Vorstand des Labour­net.de e.V. durchsuchen. Sämtliche Computer, mehr als 100 Datenträger, der gesamte Schriftverkehr von November 2004 bis Januar 2005 und eine Vielzahl weiterer Unterlagen des Vereins, der das Internetportal LabourNet Germany – „Treffpunkt für Ungehorsame mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch“ – betreibt, wurden beschlagnahmt.

Hintergrund dieser Aktion der Strafverfolgungsbehörden war ein „Anfangsverdacht“ gegen den Verein wegen angeblicher Urkundenfälschung, nachdem Ende Dezember letzten Jahres in Bochum Flugblätter aufgetaucht sein sollen. In diesen wurde Privathaushalten unter dem Briefkopf der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zur Vermittlung von „Ein-Euro-Hauhaltshilfen“ offeriert. Der einzige Bezug zu Labournet.de besteht darin, dass ein nachfolgendes Bekennerschreiben eines „Kommandos Paul Lafargue“ einen Hinweis auf die Homepage und eine Aktion des Vereins enthalten haben soll.

Vergebens reklamierten die Betroffenen in dem Beschwerdeverfahren gegen die Durchsuchungen für ihr Internetportal den Schutz der Pressefreiheit und daraus folgende Beschlagnahmefreiheit. Immerhin konstatierte die zuständige Staatsanwältin später, dass die Beschlagnahme sämtlicher Computer des Vereins unverhältnismäßig sei. Hierdurch wurde der Betrieb des Vereins, der einen täglichen Newsletter an ca. 2.000 Personen versendet und monatlich etwa 110.000 Zugriffe auf seine Homepage verzeichnet, über mehrere Tage lahmgelegt. Bis zum 11. August wurden alle PCs, Datenträger und Unterlagen zwar wieder herausgegeben. Komplette Kopien befinden sich indessen im Besitz der Strafverfolgungsbehörden und werden nun ausgewertet. Die Haltung der Betroffenen, die Begründung für die Durchsuchungsaktion sei fadenscheinig, und ihre Sorge um den Schutz ihrer Informantinnen und Informanten sind mehr als begründet.

(Anja Lederer)