Extraordinary Renditions – Verschleppung und Folter als Programm

von Heiner Busch

Die CIA entführt „Terrorverdächtige“ in eigene geheime Verhörzentren oder in Folterstaaten. Europäische Geheimdienste helfen ihr dabei.

Am 17. Oktober 2006 unterzeichnete US-Präsident George W. Bush den Military Commissions Act.[1] Das Gesetz legalisierte nicht nur die Militärtribunale auf dem US-Stützpunkt in Guantánamo, die der Oberste Gerichtshof noch dreieinhalb Monate zuvor für illegal erklärt hatte. Vielmehr erhielt nun auch das gesamte System der Geheimgefängnisse außerhalb des US-Territoriums einschließlich der Behandlung der dort In­haftierten eine „ordentliche“ Rechtsgrundlage.

Handelten Militär und Geheimdienste bis dahin aufgrund einer bloßen Anordnung des Präsidenten, so waren sie nunmehr formell vom Kongress ermächtigt, Personen, die sie der Teilnahme an oder Unterstützung von terroristischen Aktionen gegen die USA verdächtigen, als „unlawful enemy combatants“ (illegale feindliche Kombattanten) für unbegrenzte Zeit in einem Gefängnis außerhalb der USA festzuhalten. Für sie soll es selbst elementare Menschenrechte nicht mehr geben, ihr rechtlicher Status ist faktisch ausgelöscht: Anders als normale Kriegsgefangene, für die weiter das Kriegsvölkerrecht gilt, sollen sie sich weder auf die Genfer Konventionen zum Schutz von Kriegsgefangenen berufen noch die Überprüfung ihrer Inhaftierung vor einem ordentlichen Gericht in den USA verlangen können.

Die Exekutive bestimmt, welche Ausländer – einschließlich legaler Residenten in den USA (Inhaber einer Green Card) – unter diese Kategorie von Personen fallen. Sie bestimmt weiter, wen sie vor ein Militärtribunal bringt. Der „Richter“ kann dabei unter Zwang gemachte Aussagen als Beweismittel akzeptieren, wenn die „Gesamtumstände“ sie als „verlässlich und von genügender Beweiskraft“ erscheinen lassen. Folter und „grausame, ungewöhnliche und inhumane Behandlung“ sind zwar verboten. Auf dem Papier gilt die Anti-Folter-Konvention also weiter. Die US-Regierung folgt jedoch einer eigenwilligen Auslegung: Verharren in Stresspositionen, lange Isolationshaft, Ausnutzung individueller Phobien wie Angst vor Hunden, Desorientierung durch das Überstülpen von Kapuzen sowie durch Entzug von Licht, Schlaf, Kleidung und sonstigen Gegenständen, Haft unter extremen Temperaturen, insbesondere großer Kälte bei gleichzeitigem Entzug von Kleidung und Decken[2] – das sind Methoden, die der US-Verteidigungsminister ausdrücklich für das Lager auf Guantánamo, in dem immer noch 355 Personen festsitzen, zugelassen und angeordnet hat.

Außerordentliche Zuführung

Die Regierung Bush hat bereits im Herbst 2001 klar gemacht, dass sie ihren „Krieg gegen den Terror“ nicht nur metaphorisch versteht und dass sie in diesem Krieg keine Grenzen anerkennen will – weder rechtliche noch geographische. Sie begann damit, Gefangene aus Afghanistan nach Guantánamo zu deportieren, und sie intensivierte das Programm der „extraordinary rendition“, der Verschleppung von „Terrorverdächtigen“ – sei es in Staaten, in denen sie mit Sicherheit gefoltert werden, sei es in die Verhör- und Haftzentren, die die CIA selbst betreibt.

Der Begriff „rendition“ bezeichnet laut Human Rights Watch (HRW) zunächst nur den Transfer einer Person von einem Land in ein anderes und wäre also – je nach Blickwinkel – als „Übergabe“ oder „Zuführung“ zu übersetzen.[3] Wenn diese außerhalb des rechtlichen Rahmens eines Auslieferungsverfahrens oder einer (ausländerrechtlichen) Abschiebung geschehe, sei von „extraordinary rendition“ die Rede. Der rechtliche Rahmen dient in den hier zur Debatte stehenden Fällen jedoch allenfalls als juristische Nebelkerze.

Er war bereits überschritten, als es noch um die „Zuführung“ zu einem Gerichtsverfahren ging: Spätestens seit Anfang der 90er Jahren maßten sich die USA an, gesuchte Personen in anderen Ländern zu entführen (oder sie sich von willigen Behörden des betreffenden Staates übergeben zu lassen), um sie vor eigene Gerichte zu stellen.[4] 1995 unterzeichnete der damalige Präsident Bill Clinton eine „Presidential Decision Directive“, die das Zurückholen von flüchtigen Terrorverdächtigen aus dem Ausland zur „höchsten Priorität“ erklärte. Bei Fällen der „erzwungenen Rückkehr“ sollten sich die US-Behörden möglichst der Kooperation des betroffenen Staates versichern.[5]

Schon vor dem 11. September 2001 habe es „viele Dutzend“ solcher extraordinary renditions gegeben, bestätigte der damalige CIA-Direktor George Tenet im März 2004 vor der „9/11-Commission“ des Kongresses. HRW geht von über 80 Fällen aus.[6] Die tatsächliche Verschleppung besorgte dabei durchgängig die CIA. Fast immer konnte sie sich auf die Kooperation der Behörden des Aufenthaltsstaates stützen. Unklar ist laut HRW jedoch, wie viele der Entführten in die USA und vor dortige Gerichte und wie viele dagegen in andere Länder gebracht wurden. Wie der ehemalige CIA-Mitarbeiter Michael Scheuer gegenüber dem Europaratsberichterstatter Dick Marty angab, war Letzteres schon vor dem 11. September 2001 nur an minimale Voraussetzungen gebunden. Der Zielstaat musste zum einen eine strafrechtliche Untersuchung gegen den Betroffenen führen oder geführt haben und zum anderen zusichern, „den Verdächtigen nach seinen nationalen Gesetzen zu behandeln“.[7] Was danach mit der Person geschah, war dem Geheimdienst egal.

Nach dem 11. September wurde das Programm der „extraordinary renditions“ zum einen massiv ausgeweitet. Bereits in den ersten drei Jahren des „war on terror“ hatte die CIA 100-150 Personen auf diese Weise verschwinden lassen.[8] Zum anderen hat sich das Ziel des Programms verlagert: Während die CIA in der Zeit vor den Anschlägen in erster Linie daran interessiert war, „Terrorverdächtige“ aus dem Verkehr zu ziehen, ging es nun vor allem darum, aus den Betroffenen nützliche Informationen für den Krieg gegen den Terror herauszuholen. Das geschah und geschieht nicht nur in Guantánamo, sondern auch in vielen der „black sites“ der CIA, deren Existenz der US-Präsident im September 2006 erstmals zugab.

Die CIA verhörte die Leute aber nicht nur selbst. Für eine Vielzahl der Opfer führte der Leidensweg nach der Entführung und den ersten Befragungen durch US-amerikanische Agenten zunächst in Staaten wie Marokko, Ägypten oder Syrien, wo sie über Monate hinweg gefoltert und befragt wurden. Anders als vor September 2001 waren diese Folterstaaten aber meist nicht die Endstation. Sie führten selbst oft keine Strafverfahren gegen die Betroffenen durch, sondern verhörten die Gefangenen im Auftrag der CIA, die sie anschließend wieder zurücknahm und in der Regel nach Guantánamo schaffte.

Rechtliche Probleme sieht die US-Regierung bei ihrem Vorgehen nicht. Ihre eigenen Geheimgefängnisse belässt sie mit Bedacht außerhalb des eigenen Territoriums, und für deren Insassen hat sie den beschriebenen Null-Status des „illegalen feindlichen Kombattanten“ parat. Auch beim Transfer in andere Staaten trennt sie sauber zwischen dem „home­land“ und dem Handeln ihrer Dienste an anderen Orten des Planeten. Das in Art. 3 der UN-Anti-Folterkonvention enthaltene Verbot der Rück­schiebung in Folterstaaten sei nur für den Transfer einer Person von den USA aus bindend.[9]

Europäische Mittäter und Nutznießer

Spätestens seit Dick Martys Bericht für die Parlamentarische Versammlung des Europarats vom Juni 2006 ist klar, dass sich nicht nur die USA den Vorwurf gefallen lassen müssen, vor Folter nicht zurückzuschrecken. Europäische Staaten agierten vielmehr als Komplizen in diesem schmutzigen „Krieg gegen den Terror“. Ihre Beteiligung beschränkt sich nicht darauf, Überflüge und Zwischenlandungen bei Gefangenentransporten durch die CIA oder ihre Tarnfirmen geduldet und deren Aufklärung allenfalls zögerlich unterstützt zu haben. Ohne die Hilfe von Bürgerrechtsorganisationen und „plain spotters“ wäre das „globale Spinnennetz“ dieser Flüge nach wie vor im Dunkeln.

Martys Vorwürfe richten sich jedoch nicht nur gegen schwache, von den USA abhängige Staaten: gegen Bosnien und Mazedonien, deren Poli­zeibehörden an der Verschleppung von sechs algerischen Staatsangehörigen im Januar 2002 bzw. des Deutschen (libanesischer Herkunft) Khaled el Masri im Dezember 2003 mitgewirkt haben; oder gegen Polen und Rumänien, auf deren Hoheitsgebiet sich CIA-Gefängnisse befanden und deren militärische Geheimdienste sowohl diese Anlagen als auch die Transporte der Gefangenen dorthin absicherten.[10]

Als Mittäter und Nutznießer von gravierenden Menschenrechtsverletzungen stehen vielmehr auch Regierungen von scheinbar soliden Rechtsstaaten und ihre Staatsschutz- bzw. Geheimdienste da – und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sowohl in Deutschland als auch in Britannien bedurfte es eines Wechsels an der Regierungsspitze, bis man sich für die Rückkehr von Guantánamo-Häftlingen einsetzte. Die rot-grüne Bundesregierung – im Amt bis Herbst 2005 – und die Spitzen der „Sicherheitsbehörden“ betrachteten den in Deutschland geborenen Türken Murat Kurnaz bis zuletzt als Sicherheitsrisiko und weigerten sich mit vorgeschobenen ausländerrechtlichen Argumenten, auf die Freilassungsangebote der USA einzugehen. Erst im Spätsommer 2006, nach dem Antritt der Regierung Merkel, ließ man Kurnaz wieder einreisen. Jamil al-Banna, Omar Deghayes, Shaker Abdur Raheem Aamer, Byniam Mohammed al-Habashi und Abdennour Sameur, die allesamt vor ihrer Verschleppung in Britannien lebten, können erst seit dem Abgang von Premierminister Tony Blair und seines Kabinetts auf offizielle britische Hilfe hoffen. Die neue Regierung unter Gordon Brown erklärte sich im August 2007 bereit, sich in den USA für die Rückkehr der Gefangenen einzusetzen.[11]

In einer ganzen Reihe von Fällen ist die aktive Mithilfe westeuropäischer Geheimdienste an „rendition“-Fällen wohl dokumentiert: Am 18. Dezember 2001 übergab die schwedische Sicherheitspolizei (SÄPO) die beiden ägyptischen Asylsuchenden Mohammad al-Zery und Ahmed Agiza auf dem Stockholmer Flughafen Bromma an CIA-Agenten, die die beiden nach Kairo brachten. Bisher al-Rawi und Jamil al-Banna wurden am 8. November 2002 auf Betreiben des britischen Inlandsgeheimdienstes MI5 auf dem Flughafen von Banjul (Gambia) verhaftet, von wo aus sie die CIA zunächst nach Afghanistan und schließlich nach Guantánamo brachte. In Mailand entführten CIA-Agenten am 17. Juni 2003 unter Mithilfe des italienischen Geheimdienstes SISMI den Ägypter Abu Omar, brachten ihn auf die NATO-Airbase in Aviano, von wo aus er zunächst nach Ramstein und schließlich nach Kairo verfrachtet wurde. Dass europäische Geheimdienste ihre Brüder und Schwestern bei der CIA zudem mit Informationen versorgt haben, mag zwar nicht erwiesen sein. Eine andere Erklärung dafür, dass einige der Verschleppten während der Verhöre mit Details aus ihrem Privatleben konfrontiert wurden, ist jedoch kaum vorstellbar.[12]

Nur befragt, aber nicht verhört?

Europäische Geheimdienste (und zuweilen selbst Polizei- und Justizbehörden) schrecken auch nicht davor zurück, das System der „extraordinary renditions“ für ihre Zwecke mitzunutzen: Die Kritik von Bürgerrechtsorganisationen, dass Beamte der britischen Dienste Gefangene bereits kurz nach ihrer Verhaftung u.a. in Pakistan und Afghanistan befragten, ohne etwas für ihre Freilassung getan zu haben, stieß beim Innenministerium auf taube Ohren.[13] Die schweizerische Bundesanwaltschaft wandte sich im Jahre 2003 sogar mit einem offiziellen Rechtshilfeersuchen an die USA, Guantánamo-Insassen zu Fotos von in der Schweiz inhaftierten Personen zu befragen. Die für die Kontrolle der Sicherheitsbehörden des Bundes zuständige Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments fand daran nichts auszusetzen.

Die deutsche Bundesregierung ist sich offensichtlich darüber im Klaren, dass die Anti-Folter-Konvention und dementsprechend auch die Strafprozessordnung nicht nur Folter und Misshandlung selbst, sondern auch die Verwertung von unter solchen Bedingungen gemachten Aussagen ausschließt. Um diese Hürde zu umschiffen, trennt sie deshalb zwischen polizeilichen Vernehmungen und nachrichtendienstlichen Befragungen. Ziel letzterer sei nicht die Sammlung von Informationen für deutsche Strafverfahren, sondern nur die „Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse“.

Zu einer solchen Vernehmung, die keine sein soll, reisten im September 2002 zwei Beamte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und einer des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nach Guantánamo. Befragt wurden der mauretanische Staatsbürger Ould Slahi und Murat Kurnaz, der an zwei Tagen hintereinander insgesamt zehn Stunden Rede und Antwort stehen musste. Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durften bei dieser Gelegenheit nicht mit, nachdem der Generalbundesanwalt die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden verneint hatte. (Der § 129b des Strafgesetzbuchs – terroristische Auslandsvereinigung – war noch nicht in Kraft.) Bei der Befragung Mohammed Zammars im Staatssicherheitsgefängnis in Damaskus drei Monate später waren dagegen je zwei Vertreter des BND und des BfV und einer des BKA zugegen.

In ihrem Bericht an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) vom Februar 2006 machte die Bundesregierung klar, dass sie auf solche „Befragungen von im Ausland inhaftierten Personen“ nicht verzichten will.[14] Sie seien „ein unverzichtbarer Bestandteil der nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung zur Aufklärung von Gefährdungen durch den internationalen Terrorismus“ und fänden „in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden des zuständigen Staates“ statt. Für die Betroffenen sei die Teilnahme außerdem freiwillig. Wie sie in die Gewalt dieses „zuständigen“ Staates gekommen sind, interessiert die Bundesregierung und ihre Geheimdienste nicht sonderlich. Nur dann, wenn „im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Betroffene im Aufenthaltsland der Folter unterworfen wird“, soll die Befragung unterbleiben. In Zukunft soll das selbst der Geheimhaltung unterliegende PKGr regelmäßig unterrichtet werden. „Angehörige von deutschen Ermittlungsbehörden (sprich: des BKA, d.Verf.) werden künftig zu solchen Befragungen nicht mehr hinzugezogen.“[15] Sie müssen sich nun aus zweiter Hand bei ihren geheimdienstlichen KollegInnen informieren.

Ähnliche Pirouetten dreht die Bundesregierung, wenn es um die „Befragungsergebnisse“ geht, die den deutschen Geheimdiensten „gelegentlich und in unregelmäßigen Abständen … – auch von amerikanischer Seite – angeboten“ werden.[16] Diese würden nur Aussagen der „Befragten“ enthalten, aber „keine Angaben zu den Aufenthaltsorten der Inhaftierten oder zu deren Verbringung in andere Länder“ und auch nichts „zu den Umständen der Befragung oder dem Zustand der Inhaftierten.“ Die Bundesregierung könne zwar „nicht ausschließen, dass Befragungen durch ausländische Behörden im Einzelfall mit einer Verletzung von Rechten der Befragten einhergehen.“ Aber man sei „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht daran gehindert“, solche Informationen ent­gegenzunehmen und außerdem könnten „bloße Vermutungen über bestimmte Befragungsmethoden in einzelnen Ländern … nicht Grundlage dafür sein, konkrete Hinweise auf mögliche terroristische Aktivitäten nicht zur Kenntnis zu nehmen“. Erklärungen wie diese leben vom bewussten Nicht-Wissen-Wollen. Über die „in einzelnen Ländern“ praktizierten Verhörmethoden könnte sich die Bundesregierung rasch und billig aus den Jahresberichten von Amnesty International informieren – wenn sie dies wollte. Sich vorzustellen, was im „Einzelfall“ passieren könnte (und mit ziemlicher Sicherheit auch passiert), wenn Leute unter unklaren Bedingungen festgehalten werden, ist nun wirklich nicht schwer.

Der Bericht zitiert die Erklärung der Bundeskanzlerin bei ihrem USA-Besuch, dass das Gefangenenlager auf Guantánamo „auf Dauer so nicht existieren“ dürfe, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die USA zusichere, keine Folter anzuwenden. Auch die US-amerikanische Praxis der „renditions, die offenbar nicht den Regeln über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen folgt“, hält die Bundesregierung „im Hinblick auf allgemein anerkannte völkerrechtliche Prinzipien (inkl. Menschenrechtsschutz und Staatensouveränität) für problematisch“.[17] Freundlicher – und unglaubwürdiger – kann eine Abgrenzung kaum sein.

[1] Military Commissions Act, www.loc.gov/rr/frd/Military_Law/pdf/PL-109-366.pdf
[2] s. die Aufzählung des UN-Sonderberichterstatters über Folter Nowak, M.: Das System Guantánamo, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 2006, H. 36, S. 23-30 (28)
[3] www.hrw.org/backgrounder/eca/canada/arar/index.htm; HRW: Report to the Canadian Commission of Inquiry into the Actions of Canadian Officials in Relation to Maher Arar, New York, 7 June 2005
[4] Schon 1990 entführten Agenten der US-Drogenpolizei DEA den Arzt Humberto Alvarez Machain aus Mexiko. 1992 wurde Alvarez von dem Vorwurf, einen DEA-Agenten getötet zu haben, freigesprochen und klagte daraufhin auf Schadenersatz, New York Times v. 16.12.1992 und 30.6.2004. Auch andere Staaten umgingen das Auslieferungsverfahren: Der französische Geheimdienst DST entführte im August 1994 Ilich Ramirez Sanchez (Carlos) aus dem Sudan, s. www.ilichramirez.blogspot.com. Auch das deutsche Bundeskriminalamt ließ sich in den 70er Jahren gesuchte Terroristen „kurzhändig überstellen“, s. Herold, H.: Perspektiven der Fahndung nach internationalen Terroristen, in: BKA-Vortragsreihe Bd. 25, Wiesbaden 1980, S. 137-145 (140).
[5] www.fas.org/irp/offdocs/pdd39.htm
[6] www.9-11commission.gov/hearings/hearing8/tenet_statement.pdf, S. 19; HRW: Report a.a.O. (Fn. 3), Kapitel: Pre 9/11 renditions
[7] Council of Europe, Parliamentary Assembly, Committee on Legal Affairs and Human Rights: Alleged secret detentions and unlawful inter-state transfers involving Council of Europe member states, Draft report – Part II (explanatory memorandum), Rapp.: Dick Marty, ajdoc 16/2006 v. 7.6.2006, p. 10 (http://assembly.coe.int/CommitteeDocs/2006/ 20060606_Ejdoc162006PartII-FINAL.pdf)
[8] HRW: Report a.a.O. (Fn. 3), Kapitel: US rendition practice since 9/11 m.w.N.
[9] Council of Europe a.a.O. (Fn. 7), p. 60
[10] s.a. Martys zweiten Bericht v. 11.7.2007, http://assembly.coe.int/Documents/Working Docs/Doc07/edoc11302.pdf; ferner die Dokumente des Temporären Ausschusses des Europäischen Parlaments: www.europarl.europa.eu/comparl/tempcom/tdip/default_ en.htm
[11] www.cageprisoners.com/print.php?id21371, zu Kurnaz, siehe in diesem Heft, S. 19 f.
[12] z.B. el Masri und Byniam Mohammed, s. Council of Europe a.a.O. (Fn. 7), p. 32, 46
[13] The Independent v. 28.3.2006, s. www.cageprisoners.com/print.php?id13075
[14] Bundesregierung: Bericht (offene Fassung) gemäß Anforderung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 25. Januar 2006 zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Stand: 15. Februar 2006), S. 82; www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/pkgr_irak/bericht_breg_offen.pdf
[15] ebd., S. 82 f.
[16] ebd., S. 80 f.
[17] ebd., S. 85