Große Lauschangriffe 2006

Die Zahl der „akustischen Wohnraumüberwachungen“ erreichte im Jahre 2006 den tiefsten Stand seit der Einführung dieses Instruments 1998: Nach Angaben des Bundesjustizministeriums gab es bundesweit zwei Fälle.[1] Zwei Beschuldigte und vier weitere Personen, darunter der Wohnungsinhaber, wurden in einem Berliner Betrugsverfahrens (nach § 100c Abs. 2 Nr. 1m StPO: Bestechung/Bestechlichkeit) fünf Tage lang abgehört. Bei einem Betroffenen unterblieb die nachträgliche Mitteilung wegen „schutzwürdiger Belange“ eines anderen. Kosten: 84,86 Euro.

2601,75 Euro veranschlagten die bayerischen Behörden für die eintägige Belauschung der Privatwohnung zweier Beschuldigter in einem Mordfall (nach § 100c Abs. 2 Nr. 1f StPO). Wie die Länder ihre Kosten berechnen, ist weiterhin nicht nachvollziehbar. Nach der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2004 erzwungenen Gesetzesänderung informiert die Statistik nun auch, ob eine Überwachung unterbrochen werden musste. Das geschah in dem bayerischen Fall viermal.

(Jan Wörlein)

[1]      BT-Drs. 16/6363 v. 3.9.2007