Terror-Listen

Die Terror-Listen der EU beschäftigen weiterhin die Gerichte:

  • Im Juli 2007 hatte das Europäische Gericht erster Instanz (EuGI)[1] einer Klage der Stiftung Al Aqsa gegen ihre Erfassung auf der EU-eigenen Terror-Liste stattgegeben (Fall T-327/03). Die Stiftung wurde jedoch nach der „Überprüfung“ des Listungsverfahrens nicht gestrichen und klagt deshalb erneut (T-348/07).
  • Auch die iranischen Volksmudjahedin befinden sich trotz ihres Erfolgs vor dem EuGI im Dezember 2006 weiter auf der Liste der EU (T-228/02). Die Organisation, die auf Antrag des britischen Innenministeriums als „terroristisch“ qualifiziert wurde, hat nun vor der Proscribed Organisations Appeal Commission des Vereinigten Königreichs ihre Streichung von der nationalen Terror-Liste erstritten.[2]

  • Gegen ihre Einstufung als „Terroristen“ sind auch drei Personen vor das EuGI gezogen, die von niederländischen Gerichten wegen ihrer Mitgliedschaft in der so genannten Hofstadt-Gruppe verurteilt wurden (T-323/07, 362/07 und 363/07).
  • Am 11. Oktober 2007 entschied der EuGH über einen vom Berliner Kammergericht vorgelegten Fall (C-117/06). Danach darf ein Berliner Grundbuchamt ein Grundstück nicht an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts umschreiben, weil einer der Gesellschafter seit Juli 2004 auf den Terror-Listen der EU und der UN geführt wird. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Kaufpreis für das Grundstück bereits zuvor entrichtet wurde.

Nach einer ersten Stellungnahme im April hat der Schweizer Ständerat Dick Marty als Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im November einen ausführlichen Bericht folgen lassen, in dem er die Terrorlisten als der UN und der EU unwürdig bezeichnet.[3]

(Heiner Busch)

[1]      Urteile und Materialien des EuGI und des EuGH unter http://curia.europa.eu
[2]     s. www.statewatch.org/terrorlists/PC022006_PMOI_FINAL-JUDGEMENT.pdf
[3]     http://assembly.coe.int/ASP/APFeaturesManager/defaultArtSiteView.asp?ID=717