Verfahren nach §129, 129a und 129b StGB

Im Jahre 2006 führte die Bundesanwaltschaft 82 Verfahren nach den §§ 129, 129a und 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigung) gegen insgesamt 103 Beschuldigte. Eine diesbezügliche Anfrage der Linkspartei hat die Bundesregierung im Juni 2007 mit dem geringst möglichen Aufwand, nämlich dem Blick in die elektronische Datensammlung der Bundesanwaltschaft, beantwortet.[1] Wegen der dortigen Arbeitsbelastung sei eine weitere Auswertung „nicht zu leisten“.

Einigermaßen abgrenzen lässt sich dabei nur der Komplex Rechtsterrorismus: Hier wurden drei Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte neu eingeleitet, zwei davon wegen terroristischer Vereinigungen (§ 129a). Eines wurde an die Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes abgegeben. Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) gab es in einem Verfahren (zwei Betroffene). Gegen zwei Personen wurde U-Haft angeordnet. Zwei einschlägige Verfahren – wann sie eingeleitet wurden, ist unklar – wurden eingestellt. Anklagen und Verurteilungen gab es keine.

Von den anderen 79 neuen Ermittlungsverfahren aus dem Jahre 2006 bezogen sich 18 (54 Beschuldigte) nur auf den § 129a und 58 (43 Beschuldigte) zusätzlich auf § 129b, also auf „ausländische terroristische Vereinigungen“. Die restlichen drei richteten sich gegen „kriminelle Vereinigungen“ nach § 129. Gegen 448 Personen liefen TKÜ-Maßnah­men, 16 mussten in U-Haft.

Anklagen gab es im Jahre 2006 neun (davon vier nur nach § 129a, eine zusätzlich nach § 129b, drei nach § 129). Insgesamt wurden 15 Personen im vergangenen Jahr verurteilt (davon drei nach § 129, eine nach § 129b). Es gab keinen Freispruch.

(Jan Wörlein)

[1]      BT-Drs. 16/5696 v. 18.6.2007