Durch das „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ vom Januar 2002 waren die Sicherheitsüberprüfungen ausgeweitet worden: Ging es vorher um die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die Zugang zu vertraulichen/geheimen öffentlichen Dokumenten hatten, so werden seither im Rahmen des „vorbeugenden personellen Sabotageschutzes“ auch die ArbeitnehmerInnen in verteidigungs- oder lebenswichtigen Einrichtungen überprüft. In der untersten Stufe der Überprüfung fragt die „mitwirkende Behörde“ – das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im zivilen Bereich, der Militärische Abschirmdienst (MAD) im militärischen – das Bundeszentralregister und das nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS ab und trägt bei den Polizeien und Geheimdiensten des Bundes vorliegende Informationen über die Person zusammen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion gab die Bundesregierung nun erstmals Auskunft über den Umfang der Überprüfungen.[1]
Seit Erlass der „Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung“ Mitte 2003 kam es demnach zu folgenden Überprüfungen:
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | |
Militärischer Bereich | 174 | 13.117 | 9.375 | 8.928 | 9.674 |
Öffentlicher Bereich | 56 | 1.807 | 475 | 803 | 464 |
Nichtöffentlicher Bereich | 0 | 451 | 4.134 | 8.822 | 4.688 |
Gesamt | 231 | 15.375 | 13.984 | 18.553 | 14.826 |
Über die Verteilung auf einzelne Bereiche im militärischen und öffentlichen Sektor verweigert die Bundesregierung mit Verweis auf die „Sicherheitsinteressen“ der Bundesrepublik eine Aufschlüsselung. Die Überprüfungen im nichtöffentlichen Bereich bezogen sich zu 98 Prozent auf Betriebsteile von Unternehmen, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen: u.a. Telekommunikationsunternehmen, Elektrizitätsversorger, Atomkraftwerke, Munitionsfabriken.
Nur in drei der knapp 15.000 Fälle hielt man eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für nötig. Dabei holt das BfV (bzw. der MAD) Auskünfte bei der Polizei am Wohnort der betroffenen Person ein und überprüft ihre Identität. Insgesamt ergaben sich folgende „sicherheitserhebliche Erkenntnisse“ (I) bzw. „Sicherheitsrisiken (II):
Bereich | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | |||||
I | II | I | II | I | II | I | II | I | II | |
Militärischer | – | 2 | – | 40 | 1.121 | 53 | 1.151 | 64 | 1.190 | 54 |
Öffentlicher | 0 | 0 | 31 | 6 | 75 | 27 | 48 | 87 | 169 | 80 |
Nichtöffentlicher | 0 | 12 | 245 | 667 | 1.297 | |||||
Gesamt | 0 | 2 | 43 | 46 | 1.441 | 80 | 1.866 | 151 | 2.656 | 134 |
Für den militärischen Bereich wird aufgeschlüsselt, worin die Sicherheitsrisiken begründet waren: Nur bei zwei der 213 in den fünf Jahren entdeckten Risikopersonen wurden Zweifel am jederzeitigen Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung festgestellt.
Zu den Folgen betont die Bundesregierung, die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gebe „grundsätzlich keinen Anlass für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“, nur der Einsatz „in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ sei ausgeschlossen. Eine weitere Folge ist der Antwort auch zu entnehmen: Alle Überprüften außerhalb des militärischen Bereichs (21.700 Personen) werden in NADIS gespeichert.
(Norbert Pütter)