Große Lauschangriffe 2007

Für 2007 meldet die Bundesregierung 13 polizeiliche Lauschangriffe aufgrund von Bundesgesetzen.[1] Zehn dieser akustischen Überwachungen von Wohn- oder Geschäftsräumen erfolgten im Rahmen der Strafverfolgung – und zwar in Bayern (4), Hamburg (1), Niedersachsen (1), Sachsen (1) und in drei Verfahren der Bundesanwaltschaft. Hinzu kamen zwei Maßnahmen des BKA zum Schutz von Verdeckten Ermittlern und eine weitere Eigensicherungsmaßnahme des Zollfahndungsamtes Dresden. (Nicht in der Statistik enthalten sind präventive Lauschangriffe der Landespolizeien nach ihrem jeweiligen Polizeirecht.)

Nicht einmal in der Hälfte der gezählten Fälle (6) hatte die Anlasstat einen Bezug zu organisierter Kriminalität (OK), obwohl deren Bekämpfung 1998 als Begründung für die Einführung des Großen Lauschangriffes hatte herhalten müssen. Je drei dieser Nicht-OK-Fälle bezogen sich auf Mord/Totschlag bzw. kriminelle/terroristische Vereinigung, einer auf eine Straftat gegen die persönliche Freiheit.

Die Überwachungen dauerten von zwei bis maximal 72 Tagen; in mehr als der Hälfte der Fälle waren sie nach spätestens einer Woche abgeschlossen. In acht der 13 Fälle hatte das Lauschen weder Relevanz für das Anlassverfahren noch für andere Verfahren. Die Kosten reichen von 0 Euro für 5-tägige Maßnahmen bis hin zu geschätzten 120.000 Euro für drei Tage Lauschen durch die Bundesanwaltschaft. In fünf Verfahren erhielten die davon betroffenen 18 Personen keine nachträgliche Information, was zumeist mit einer Gefährdung der Ermittlungen begründet wurde.

Für das Jahr 2006 meldet die Bundesregierung einen vergessenen Lauschangriff aus Berlin in einem OK-Verfahren wegen Bestechung nach.

(Martina Kant)

[1]      BT-Drs. 16/10300 v. 17.9.2008