Informationsbeschaffung im Anti-Terrorkampf

Seit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 dürfen die Geheimdienste Informationen von Luftfahrtunternehmen, Finanz- und Post­dienst­leistern sowie Telekommunikationsunternehmen anfordern. Dem jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist zu entnehmen, in welchem Umfang die Dienste im Jahre 2007 von diesen Möglichkeiten Gebrauch machten.[1]

Keiner der drei Geheimdienste des Bundes hat 2007 Auskünfte von Luftfahrtunternehmen oder von Postdienstleistern angefordert. Seit 2002 richteten sie nur drei Auskunftsersuchen an Fluggesellschaften, Angaben zum Postverkehr wurden noch nie nachgefragt (allerdings wird über die Weitergabe von Stammdaten keine Statistik geführt).

2007 verlangten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) in jeweils fünf Fällen Auskunft von Banken und Finanzdienstleistern. Seit 2002 hat das BfV 53 Mal diese Befugnis genutzt, Bundesnachrichtendienst (BND) und MAD je drei Mal.

Auskunft von Telekommunikationsunternehmen und Teledienstanbietern verlangte das BfV 2007 in 34 Fällen, MAD und BND in je zwei Fällen. Der Bericht weist 377 Personen als Betroffene dieser Auskünfte aus, wobei 275 Betroffene als eine rechnerische Größe eingesetzt wurden, weil es sich um unbekannte Nutzer von IP-Adressen handelte. Seit 2002 hat das BfV von dieser Befugnis in 120 Fällen Gebrauch gemacht, der MAD in neun und der BND in acht Fällen.

Von Seiten der Landesämter für Verfassungsschutz gab es im Jahre 2007 insgesamt 15 Auskunftsersuchen: zwei an Banken- und Finanzdienstleister, 13 an Telekommunikationsunternehmen.

Der IMSI-Catcher zur Ortung eines Mobiltelefons wurde von BfV und MAD 2007 neun Mal und seit 2002 insgesamt 51 Mal eingesetzt.

(Norbert Pütter)

[1]      BT-Drs. 16/11560 v. 5.1.2009