Telefonüberwachung der Geheimdienste

Anfang Januar 2009 legte das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages seinen Bericht über die Eingriffe der Nachrichtendienste des Bundes in das Fernmeldegeheimnis für 2007 vor.[1] Das „Artikel 10-Ge­setz“ erlaubt dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst (BND) zum einen die Überwachung von einzelnen Telefonanschlüssen. Dabei handelt es sich um eine „Erkundung im strafrechtlichen Vorfeld“ der im Gesetz aufgelisteten Staatsschutzdelikte. Im Jahr 2007 schwankte die Zahl der „Einzelmaßnahmen“ zwischen 59 im ersten und 53 im zweiten Halbjahr. 376 bzw. 352 Personen wurden als „Hauptbetroffene“ dieser Maßnahmen gezählt, 274 bzw. 285 als „Nebenbetroffene“. Wegen der unterschiedlichen Dauer und des unterschiedlichen Beginns der Überwachungen können diese Zahlen nicht addiert werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag bei „der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“. Im Berichtsjahr wurden 100 Personen nachträglich über gegen sie gerichtete Überwachungen unterrichtet. Die G10-Kommission entschied ferner, 64 Betroffene definitiv nicht zu informieren. Bei 220 Personen bzw. Institutionen stellte sie die Entscheidung zurück.

Das G 10-Gesetz erlaubt dem BND zum andern die „strategische Kontrolle“ des internationalen Telekommunikationsverkehrs. Dabei werden nicht einzelne Anschlüsse, sondern die Kommunikationsströme insgesamt kontrolliert. In 2007 existierten Überwachungsanordnungen in drei Bereichen: Wegen möglichen Bezugs zum „Internationalen Terrorismus“ blieben 2.913.812 „Telekommunikationsverkehre“ im Raster des BND hängen, von denen allerdings nur vier als „nachrichtendienstlich relevant“ eingestuft wurden. Von den 2.343.242 abgefangenen Nachrichten aus dem Bereich Proliferation sah der BND bei 370 eine Relevanz. Gänzlich irrelevant waren die 83 wegen vermeintlichen Bezugs zum Betäubungsmittelschmuggel abgefangenen Nachrichten. Die Möglichkeit, die internationale Telekommunikation zum Schutz einzelner Personen im Ausland zu überwachen, nutzte der BND in 2007 zwei Mal.

(Norbert Pütter)

[1]      BT-Drs. 16/11559 v. 5.1.2009