Hoheitliche Verrufserklärungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 hatte die Bundesregierung eine Änderung von § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung geplant. Die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht sollte nun zwangsläufig zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führen. Durch den Protest von über 150 Organisationen gelang es Ende September 2012, diesen Automatismus zu Fall zu bringen. Es sind weiterhin die örtlichen Finanzbehörden, die über die Gemeinnützigkeit entscheiden. Dass sich diese, auch ohne dazu gezwungen zu sein, an den Verrufserklärungen des Verfassungsschutzes orientieren, zeigt ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: Mit seinem Steuerbescheid vom 14. Dezember 2012 teilte das Finanzamt Wuppertal dem Frauenverband Courage e.V. mit, die Gemeinnützigkeit sei rückwirkend ab 2010 entzogen: „Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.“[1]

Courage beschreibt sich selbst als „überparteilich, demokratisch, antifaschistisch“, man wolle einen „breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung ohne antikommunistische Ausgrenzung“. Der Verfassungsschutzbericht des Landes für 2010 stuft den Verein kurzerhand als linksextremistisch ein, als „Vorfeldorganisation“ der Marxistisch-Leninisti­schen Partei Deutschlands (MLPD). An dem von Courage ausgerichteten „9. Frauenpolitischen Ratschlag“ im Oktober 2010 in Düsseldorf wurden „1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 30 Nationen“ verzeichnet. Thema, so weiß der Verfassungsschutz, sei u.a. die „Formulierung und Bündelung frauenpolitischer Interessen auf internationaler Ebene“ in Vorbereitung der „Weltfrauenkonferenz der Basisfrauen“ zum 100. Internationalen Frauentag (2012) gewesen.[2]

Dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit die Arbeit der Courage-Frauen einschränkt, versteht sich von selbst. Um eine Rücknahme dieser Entscheidung zu bewirken, müssten sie praktisch das Finanzamt davon überzeugen, dass ihre Gesinnung die „freiheitliche demokratische Grund­ordnung“ nicht gefährdet – ein absurdes Unterfangen. Gegen verfassungsschützerische Verrufserklärungen und willige Finanzämter hilft (hoffentlich) Solidarität. Protestschreiben sind zu richten an das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld (Kasinostr.12, 42103 Wuppertal).

(Elke Steven)

[1]      www.fvcourage.de/
[2]      www.mik.nrw.de/uploads/media/Verfassungsschutzbericht_2010.pdf, S. 136