„Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten“ – das war der Titel einer umfangreichen Kleinen Anfrage, die die SPD-Bundestagsfraktion Ende Juli 2013, zwei Monate vor der Wahl, einreichte. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/14560 v. 14.8.2013) ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil sie Antworten auf 25 der 115 Unterfragen „nach sorgfältiger Abwägung“ aus Gründen des „Staatswohls“ verweigerte. Die Infomationen seien geheimhaltungsbedürftig – VS-vertraulich oder VS-geheim –, weil sie „im Zusammenhang mit Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden“, „technischen Fähigkeiten“ oder Aspekten der Kooperation der deutschen Geheimdienste mit ihren US-PartnerInnen stünden. Die heutige Regierungspartei SPD dürfte längst vergessen haben, wie sie damals abserviert wurde. Im NSA-Untersuchungsausschuss trägt sie jetzt die Geheimhaltungspolitik wieder mit.
Das Innenleben der Staatsmacht ist tabu – sowohl für ParlamentarierInnen als auch für gewöhnliche BürgerInnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Auskünfte über gespeicherte Daten verweigern, wenn „die Ausforschung (seines) Erkenntnisstands oder (seiner) Arbeitsweise zu befürchten ist“. Das Bundeskriminalamt lehnt Auskunftsanträge ab, weil es den Verdacht hegt, dass die Betroffenen nichts anderes im Sinn hätten, als seine „Dienstgeheimnisse“ offenzulegen. Und in stillen Momenten hört man einen Chor von Geheimdienst- und StaatsschutzmitarbeiterInnen die berühmte Liedzeile aus Franz Lehárs Operette „Das Land des Lächelns“ anstimmen: „Doch wie’s da drin aussieht, geht niemand was an.“
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Die nächste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP befasst sich mit dem Verhältnis von Polizei und Sozialarbeit.
Beitragsbild: Matthias Monroy