Niederlage überwunden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird belohnt

Während Untersuchungsausschüsse und Öffentlichkeit immer noch um die Aufklärung des NSU-Komplexes ringen, haben die Innenministerien den Skandal längst auf ihre Weise beigelegt.

Beim Verfassungsschutz, vor allem bei seinem Bundesamt (BfV), ist wieder Ruhe eingekehrt. Der Inlandsgeheimdienst hat seine Legitimationskrise überwunden. Nur noch die üblichen Verdächtigen fordern seine Abschaffung: halsstarrige Bürgerrechtsorganisationen und Linke, die den Laden noch nie mochten, Antifas, die der Meinung sind, dass sie die Nazi­szene ohnehin besser kennen als die amtlichen ExtremismusbekämpferInnen, ein paar Liberale, die es ernst meinen. Der Rest des politischen Spektrums verlangt allenfalls „Reformen“, hat aber ansonsten seinen Frieden mit dem Dienst geschlossen. BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen darf über den Zusammenhang von Flüchtlingsproblematik und Terrorismus schwadronieren, ohne Widerspruch zu ernten. PolitikerInnen von der CDU/CSU bis zu den Grünen fordern die Überwachung der AfD. Und auch das alte Wissen, dass der linke Extremismus mindestens genauso gefährlich sei wie der rechte, kann wieder ungestört verbreitet werden.[1]

Dass die Journalisten Dirk Laabs und Stefan Aust im April dieses Jahres mit neuen Recherchen über einen V-Mann des BfV aufwarteten, beunruhigt den Verfassungsschutz und seine Dienstherren in den Innenministerien genauso wenig wie der zweite NSU-Untersuchungsaus­schuss im Bundestag.[2] Rückblickend muss man feststellen, dass schon die Aufklärungsarbeit des ersten die Innenministerien nicht weiter aus dem Konzept brachte. Sie hatten ihre eigene Analyse jener „Niederlage der Sicherheitsbehörden“,[3] die das jahrelang unerkannte Agieren des NSU darstellte. Sie reduzierten sie auf einen Mangel an Kooperation und Koordination zwischen Polizei und Verfassungsschutz und zwischen Bund und Ländern. Und sie verfolgten eigene Pläne zur Überwindung dieser Mängel. Die entsprachen – kaum verwunderlich – dem Muster, das die Sicherheitspolitik schon seit dem 11. September 2001 prägte.

Bereits am 21. November 2011, nicht einmal zwei Wochen, nachdem sich Beate Zschäpe der Polizei gestellt hatte, präsentierte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich einen Zehn-Punkte-Plan mit „ergriffenen und beabsichtigten Maßnahmen“:[4]

  • Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) wurde noch im Dezember ein Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) gebildet, in dem Polizei und Geheimdienste zusammenarbeiten sollten – das Bundeskriminalamt und das BfV an der Spitze. Im November 2012 wurde es zum Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) erweitert.
  • Für die Rechtsextremismusdatei (RED) – Vorbild: die Anti-Terror-Datei – ließ Friedrich im Februar 2012 den Entwurf eines Gesetzes folgen, das im August 2012 in Kraft trat.

Auch für den „Verfassungsschutzverbund“ wurden schnell Entschei­dungen getroffen:

  • Die sogenannte Koordinierungsrichtlinie änderte die Innenministerkonferenz (IMK) noch im Dezember 2012. Die Landesämter mussten nun alle Informationen im Bereich Rechtsextremismus an das BfV übermitteln, das die Auswertung vornahm. Dies war bis dahin nur für die Spionageabwehr und die Terrorismusbekämpfung vorgesehen.
  • Mit dem Gesetz über die RED erfolgte eine Änderung in § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), die eine Volltextspeicherung in gemeinsamen Dateien ebenfalls für den Rechtsextremismus vorsah.

Während die Medien Stück für Stück neue Details über neonazistische V-Leute offenbarten, Aktenvernichtungen ruchbar wurden, reihenweise ChefInnen der Verfassungsschutzämter zurücktreten mussten und die Untersuchungsausschüsse vor allem des Bundestages und des Thüringer Landesparlaments ihre Aufklärung vorantrieben, diskutierten die Innenminister im Laufe des Jahres 2012 ihre Reform des „Verfassungsschutzverbundes“. Die zwischenzeitlich im Bundesinnenministerium gehegte Idee, dem BfV Weisungsrechte gegenüber den Landesämtern zuzuschanzen, wurde zwar aufgegeben. Von Anfang an war jedoch klar, dass das BfV eine gewichtigere Rolle erhalten würde.

Auf ihrer Sitzung im Dezember 2012 machte die IMK aus der Koordinierungs- eine Zusammenarbeitsrichtlinie.[5] Kernpunkt dabei war Ausdehnung der Übermittlungspflichten der Landesämter auf sämtliche „Phänomenbereiche“ des „Extremismus“; die Auswertung sollte nun zentral durch das BfV erfolgen. Grünes Licht gaben die Minister ebenfalls für die Erneuerung des „Nachrichtendienstlichen Informationssystems“ (NADIS). Das neue NADIS-Wissensnetz (NADIS-WN) würde eine Volltext- und Multimedia-Speicherung nicht nur für einzelne Bereiche, sondern für sämtliche Arbeitsgebiete des Verfassungsschutzes vorsehen. Klar war damit auch, dass eine weitergehende Überarbeitung des BVerfSchG er­for­derlich wäre.

Kein „Systemversagen“

Am 25. April 2013 veröffentlichte das BMI den Abschlussbericht der gemeinsam mit der IMK eingesetzten „Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus“, die – wen wundert’s – die gewünschten Ergebnisse lieferte. Kostproben:

Zwar habe es „im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, sondern auch bei den Polizeibehörden und der Justiz, insbesondere in der Zusammenarbeit, Defizite (gegeben). Ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur konnte die Kommission dabei … nicht erkennen …“ „Eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern ist nicht geboten.“ „Das BfV sollte als Zentralstelle sichtbar gestärkt werden.“ Die „Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen der Landes- und der Bundesebene (ist) auf gesetzlicher Ebene regeln … Landesbehörden müssen danach zukünftig gesetzlich verpflichtet sein, ihre Informationen aus allen Phänomenbereichen sowie darauf basierenden Auswertungen an das BfV zu übermitteln.“ „Die Befugnis der Sicherheitsbehörden zum Einsatz von Vertrauensleuten ist beizubehalten. … Ergänzend besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, einheitliche Rahmenbedingungen für den Einsatz menschlicher Quellen zur verdeckten Informationsgewinnung zu schaffen.“[6]

Erst dreieinhalb Monate später folgte der Bericht des Untersuchungsausschusses, den der Bundestag kurz vor Toresschluss, also kurz vor der Wahl im September, nur noch zur Kenntnis nahm.

Im Koalitionsvertrag, auf den sich schließlich im November 2013 CDU/CSU und SPD einigten, heißt es zwar, man mache sich die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „zu eigen“. Faktisch folgte man jedoch denen der Bund-Länder-Kommission und den Beschlüssen der IMK von Dezember 2012. Angekündigt wurde eine Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes:

„Wir stärken die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), bauen dessen Koordinierungskompetenz im Verfassungsschutzverbund aus und verbessern die technische Analysefähigkeit des BfV. … Die Anforderungen an Auswahl und Führung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle ermöglichen.“[7]

Ein Jahr lang passierte – auf der gesetzgeberischen Seite – nichts. Im März 2015 legte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vor, den sie dann wie gewünscht bis September über die parlamentarischen Hürden brachte.[8] Verankert wurde nicht nur die Zentralstellenfunktion des BfV, absegnet wurde auch das neue NADIS-WN. Und es erfolgte auch die angekündigte gesetzliche Regelung für den Einsatz „menschlicher Quellen“, die mehr Ausnahmen formuliert als Regeln und die damit nichts anderes darstellt als eine rechtliche Weihe für die bestehende Praxis.

Mehr Geld und mehr Personal

Die rechtliche Absicherung ist die eine Seite der Entwicklung, der personelle und finanzielle Ausbau die andere. Mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheits­ge­setz)“, dessen Entwurf die Bundesregierung im Februar 2015 vorlegte, sollten die Fachabteilungen des BfV zwischen „26,5 und 48,5 neue Planstellen“ erhalten. Das entsprach jährlich zusätzlichen Personalkosten „zwischen 1,836 und maximal 3,253 Mio. Euro“. Zusätzlich wurden 610.000 Euro Sachkosten in Aussicht gestellt.[9] 216 neue Planstellen im BfV und damit verbunden rund 17 Mio Euro jährliche Personal- und Per­so­nalnebenkosten waren der Zusatzbedarf, der im April im Entwurf für das neue Bundesverfassungsschutzgesetz angekündigt wurde.[10]

Mit der „Terrorgefahr in Deutschland“ begründete Bundesinnenminister Thomas de Maizière im März 2015 seine Ankündigung, die „Sicherheitsbehörden des Bundes“ personell besser auszustatten. Bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und BfV sollten „in den kommenden Jah­ren“ insgesamt 750 neue Stellen geschaffen werden; wie viele davon auf die einzelnen Nutznießer entfallen würde, blieb unklar. Kosten: insgesamt 328 Mio. Euro, davon sollten 73 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 anfallen.[11] Ein Jahr später musste erneut die „Terrorgefahr“ herhalten. Bis 2020 sollten 630 Mio. Euro für Sachmittel der „Sicherheitsbehörden des Bundes“ bereitgestellt werden. Auch dieses Mal blieb unklar, wie viel wer erhalten sollte.[12] Der „Zuschuss“ aus dem Bundeshaushalt für das BfV wuchs denn auch von rund 206 Mio. Euro im Jahre 2014 auf 231 Mio. 2015 bzw. rund 261 Mio. in diesem Jahr.[13]

Am 23. April 2016 meldete schließlich der Spiegel, BfV-Chef Maaßen habe beim Bundesinnenministerium einen Bedarf von Tausend neuen Stellen im BfV angemeldet – insbesondere „für die Terrorismus- und Spionageabwehr sowie zum Schutz vor Cyberattacken“.[14] Von rund 2.800 auf 3.800 Stellen – so zieht man Konsequenzen aus einer „Niederlage“. Wozu braucht es da noch Aufklärung?

[1]      Tagesspiegel.de v. 10.4.2016; ARD-Tagesschau v. 1.2.2016; Schröder, C.: Vorboten des Berliner Wahlkampfs, www.grundrechtekomitee.de/node/760 v. 4.2.2016

[2]     siehe m.w.N. den Beitrag von Heike Kleffner in diesem Heft

[3]     der damalige BfV-Präsident Heinz Fromm vor dem BT-Innenausschuss am 21.11.2011

[4]     dpa-Meldung v. 21.11.2011; siehe Busch, H.: Neu ausgerichteter Verfassungsschutz, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 101-102/2012, S. 51-58

[5]     ebd., S. 56f.

[6]     www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/abschlussbericht-kommission-rechtsterrorismus-kurz.pdf?__blob=publicationFile

[7]     www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile

[8]     BT-Drs. 18/4654 v. 20.4.2015; Busch, H.: Mehr Personal, mehr Geld, mehr Macht, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 108 (Juni 2015), S. 75-82

[9]     BT-Drs. 18/4096 v. 25.2.2015 – in Kraft seit dem 25.7.2015: BGBl. I, S. 1324

[10]   BT-Drs. 18/4654 v. 20.4.2015

[11]    zeit-online v. 17.3.2015

[12]   BMI: Pressemitteilung v. 23.3.2016

[13]   Ist-Angaben für 2014 aus dem Verfassungsschutzbericht 2014. Soll-Angaben unter www.bundeshaushalt-info.de, Einzelplan 0626, Soll 2014: 209.714.000 Euro

[14]   Der Spiegel v. 22.4.2016

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